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Förderprogramme für Energie in Mecklenburg-Vorpommern

Diese Programme fördern Energie und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

464 Programme gefunden

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BundPrämieausgelaufen

Südquote in den EEG-Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Eine eigene Südquote, die einen festen Anteil der Biomasse-Zuschläge für Anlagen in der Südregion reserviert, gibt es im geltenden EEG 2023 nicht mehr. Der Begriff Südregion und die Gebietsliste bestehen zwar weiter in § 3 Nummer 43c und Anlage 5 EEG, das Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen nach § 39d EEG kennt aber keine regionale Quote. An ihre Stelle ist seit dem 25. Februar 2025 bis Ende 2027 eine Wärmenetz-Quote getreten: 50 beziehungsweise 70 Prozent des Ausschreibungsvolumens gehen vorrangig an bestehende Biomasseanlagen mit Anschluss an eine Wärmeversorgungseinrichtung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundZuschussausgelaufen

Umweltbonus (Modul Elektromobilität)

Der Umweltbonus förderte den Kauf und das Leasing von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen mit einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Das Programm wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 gibt es mit der E-Auto-Förderung 2026 ein Nachfolgeprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
BundSonstigesausgelaufen

Upstream-Emissionsminderungen (UER) als Erfüllungsoption der THG-Quote

Upstream-Emissionsminderungen aus Projekten in der Öl- und Gasförderkette waren von 2020 bis zum Ablauf des Verpflichtungsjahres 2024 anrechenbar, begrenzt auf 1,2 Prozent des Referenzwerts. Im Verpflichtungsjahr 2025 zählten nur noch Projekte, die bis zum Ablauf des 1. Juli 2024 eine Zustimmung erhalten oder einen vollständigen Antrag gestellt hatten. Der Anrechnungszeitraum endete spätestens am 1. September 2025. Neue UER-Projekte sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Zustimmung und UER-Register), Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstigesausgelaufen

Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung

Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c BImSchG ermächtigt die Bundesregierung, Treibhausgasminderungsmengen aus Strom, den kein Dritter gemeldet hat, zu versteigern. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, eine entsprechende Rechtsverordnung existiert nicht. Es gibt also keine staatliche Versteigerung und keinen staatlichen Verkauf nicht beantragter Strommengen, die Anrechnung bleibt vollständig freiwillig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung
BundSonstigesgeplant

Wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (RCF) als Erfüllungsoption ab 2027

Ab dem Verpflichtungsjahr 2027 sind wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe eine Erfüllungsoption der THG-Quote, soweit eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Gemeint sind Kraftstoffe aus nicht erneuerbaren Abfallströmen und Restgasen, etwa aus der Stahlindustrie oder aus nicht recycelbaren Kunststoffabfällen. Die Ausgestaltung steht noch aus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 37a Absatz 5 Nummer 9 BImSchG
BundZuschussausgelaufen

Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0)

Wärmenetzsysteme 4.0 war das Vorgängerprogramm der heutigen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und förderte in vier Modulen Machbarkeitsstudien, die Realisierung von Wärmenetzen, Informationsmaßnahmen und Capacity Building. Die Antragstellung war bis zum 14. September 2022 möglich. Am 15. September 2022 trat die BEW an seine Stelle. Bestandskräftige Zuwendungsbescheide konnten bis zum 15. März 2023 auf Antrag an die BEW-Regelungen angepasst werden; Machbarkeitsstudien aus WNS 4.0 können unter Mindestkriterien als BEW-Machbarkeitsstudien anerkannt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019

Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr

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