Antragio

Förderprogramme für Energie in Hamburg

Diese Programme fördern Energie und sind in Hamburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

488 Programme gefunden

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BundZuschuss

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Wird das Warmwasser in der Wohnung selbst erzeugt, etwa durch einen Durchlauferhitzer, sind die Stromkosten nicht über die Heizkosten gedeckt. Dafuer gibt es einen pauschalen Mehrbedarf, gestaffelt nach Alter. Er beträgt 2,3 Prozent des Regelbedarfs für Erwachsene, 1,4 Prozent im 15. Lebensjahr, 1,2 Prozent von 7 bis 14 Jahren und 0,8 Prozent bis zum sechsten Lebensjahr. Höhere Kosten werden nur anerkannt, wenn sie über eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundSonstiges

Mieterstromzuschlag für Solaranlagen

Wer Solarstrom vom eigenen Dach ohne Netzdurchleitung an Mieter im selben Gebäude oder im selben Quartier liefert, erhält zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 48a EEG und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, gestaffelt nach Anlagen bis 10, bis 40 und bis 1000 Kilowatt. Der Zuschlag entfällt bei Nichtwohngebäuden, wenn Anlagenbetreiber und Letztverbraucher verbundene Unternehmen sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundSonstiges

Mieterstromzuschlag nach EEG

Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber
LandKredit

Mietwohnungen modernisieren Hamburg

Die IFB Hamburg buendelt mehrere Programme für die Modernisierung von Mietwohnungen. Dazu gehoeren die umfassende Modernisierung in den Varianten B und C, eigene Wege für Studierendenwohnungen und für Gebiete der integrierten Stadtteilentwicklung, die energetische Modernisierung mit Zuschüssen für Wärmedämmung und geringinvestive Maßnahmen sowie das Hamburger Heizungsförderprogramm. Für den barrierefreien Umbau gibt es Pauschalzuschüsse, die die KfW-Förderung ergänzen. Sondermaßnahmen umfassen Gründachförderung, Denkmalschutz, Regenwasserzisternen und Entsiegelung über die RISA-Förderung. Die konkreten Konditionen und Bindungen unterscheiden sich je Teilprogramm und sind auf den jeweiligen Programmseiten hinterlegt.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
BundSonstiges

Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)

Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV

Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
EUZuschuss

Modernisierungsfonds (Modernisation Fund)

Der Modernisierungsfonds unterstützt dreizehn einkommensschwaechere EU-Mitgliedstaaten beim Umbau ihrer Energiesysteme, finanziert aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten mit geschaetzten Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro für 2021 bis 2030. Begünstigt sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumaenien, Slowenien und die Slowakei. Deutschland gehoert ausdrücklich nicht zu den Empfängerländern, sondern ist nur im Investitionsausschuss vertreten. Förderfähig sind erneuerbare Energien, Wärme und Kälte, Energieeffizienz, Speicher und Netze sowie Unterstützung für einkommensschwache Haushalte.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank
BundSteuervorteil

Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG

Nach dem 31.12.2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Die Frist für die Inbetriebnahme endet damit am 3. August 2029. Voraussetzung ist, dass der Strom aus dem Netz entnommen, in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung sind zusätzlich von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz befreit. Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistungserhöhung um mindestens 7,5 Prozent oder Kapazitätserhöhung um mindestens 5 Prozent erhalten die Befreiung für zehn Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber des Bundes, Vollzug durch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur
BundPrämie

Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)

Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen

Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3

Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
BundSonstiges

Pönale bei Nichterfüllung der THG-Quote (Abgabe nach Paragraf 37c Absatz 2 BImSchG)

Erfüllt ein Inverkehrbringer die Quote nicht, setzt das Hauptzollamt eine Abgabe fest: 0,60 Euro je Kilogramm CO2-Äquivalent Fehlmenge, 45 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil bestimmter Biokraftstoffe und 120 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs. Diese 600 Euro je Tonne CO2 sind die Preisobergrenze, an der sich der gesamte Quotenhandel orientiert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Quotenpflicht für Flugkraftstoffanbieter nach ReFuelEU Aviation

Neben der THG-Quote für Straßenkraftstoffe gibt es seit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote eigene Pflichten für Flugkraftstoffanbieter nach den Paragrafen 37j bis 37l BImSchG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/2405. Die Anrechnung synthetischer Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoffs für die Luftfahrt regelt Paragraf 3a der 37. BImSchV. Das ist ein getrenntes System, nicht Teil der Straßenverkehrsquote.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragrafen 37j bis 37l BImSchG
BundSonstiges

Realisierungsfrist und Fristverlängerung für bezuschlagte Windprojekte (Paragraf 36e EEG)

Ein Zuschlag für eine Windenergieanlage an Land erlischt 36 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe, wenn die Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen ist. Damit verfällt auch die Sicherheitsleistung. Die Bundesnetzagentur verlängert die Frist auf rechtzeitigen Antrag, wenn nach Gebotsabgabe ein Rechtsbehelf Dritter gegen die BImSchG-Genehmigung eingelegt wurde oder wenn über das Vermögen des Herstellers des Generators oder eines anderen wesentlichen Bestandteils das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Verlängerung darf insgesamt 18 Monate nicht überschreiten. Nach Paragraf 36i EEG beginnt der 20-jährige Vergütungszeitraum spätestens 30 Monate nach Bekanntgabe des Zuschlags, auch wenn die Inbetriebnahme wegen einer Fristverlängerung später erfolgt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämie

Referenzertragsmodell und standortabhängige Korrekturfaktoren für Windenergie an Land (Paragraf 36h EEG)

Der anzulegende Wert einer Windenergieanlage an Land wird nicht direkt aus dem Zuschlagswert gezahlt, sondern mit einem Korrekturfaktor auf den Gütefaktor des konkreten Standorts umgerechnet. Gütefaktor ist das Verhältnis von Standortertrag zu Referenzertrag; der Referenzstandort ist nach Anlage 2 EEG durch eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,45 Metern pro Sekunde in 100 Metern Höhe definiert. Oberhalb eines Gütefaktors von 150 Prozent beträgt der Faktor 0,79; unterhalb von 50 Prozent gilt für Anlagen in der Südregion 1,55, unterhalb von 60 Prozent für sonstige Anlagen 1,42. Die Werte werden ab Beginn des sechsten, elften und sechzehnten Betriebsjahres anhand des tatsächlichen Standortertrags nachjustiert, mit Rückzahlungs- oder Nachzahlungspflicht bei einer Abweichung von mehr als 2 Prozentpunkten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach Vorgabe des EEG
BundSonstiges

Repowering-Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16b BImSchG

Beim Repowering von Windenergieanlagen wird im Änderungsgenehmigungsverfahren nur noch geprüft, was sich gegenüber dem Bestand nachteilig verändert (Delta-Prüfung). Bei vollständigem Anlagenaustausch muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und darf höchstens das Fünffache ihrer Gesamthöhe von der Bestandsanlage entfernt stehen. Die Genehmigung darf nicht daran scheitern, dass nicht alle TA-Lärm-Immissionswerte eingehalten werden, wenn der Immissionsbeitrag nach dem Repowering absolut niedriger ist und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Für bis zu 19 Windenergieanlagen gilt das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 19 BImSchG, auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden. Ein Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage ist unzulässig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Immissionsschutzbehörden der Länder auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BundSonstiges

Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen

Mit dem Solarspitzengesetz wurde Paragraf 51 EEG neu gefasst. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null, die Einspeisung wird also nicht mehr verguetet. Die Regelung gilt nicht für Anlagen unter 100 Kilowatt vor Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, und nicht für Anlagen unter 2 Kilowatt vor der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Nicht verguetete Stunden verlaengern den Förderzeitraum entsprechend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber / Netzbetreiber
BundSonstiges

Steckersolar: Vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke

Für Steckersolargeraete gelten seit dem Solarpaket I deutlich einfachere Regeln. Zulässig sind bis zu 2 Kilowatt Modulleistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung je Anschlusspunkt. Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr noetig, die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit nach Paragraf 9 EEG entfällt. Der eingespeiste Strom wird unentgeltlich abgenommen, eine Einspeisevergütung gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Gesetzgeber
BundSteuervorteil

Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG)

Betreiber ortsfester KWK-Anlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent können auf Antrag eine teilweise Energiesteuerentlastung erhalten. Sie beträgt unter anderem 40,35 Euro je 1.000 Liter Heizöl, 4,42 Euro je Megawattstunde Erdgas und 60,60 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gelten mit 0,16 Euro je Gigajoule und 4,96 Euro je Megawattstunde eigene Sätze. Die Entlastung entfällt, soweit der Strom bereits nach § 9 StromStG steuerfrei ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Generalzolldirektion, örtlich zuständiges Hauptzollamt
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Ebenso steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch diese Steuerbefreiung ist befristet und gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundBeratung

Stromspar-Check

Der Stromspar-Check ist eine kostenlose Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen. Geschulte Stromsparhelfer kommen nach Hause oder beraten online und zeigen, wie sich Strom-, Wasser- und Heizkosten senken lassen, nach Angaben des Projekts um bis zu 300 Euro im Jahr. Teilnehmende erhalten kostenlose Soforthilfen wie Sparduschkoepfe und LED-Lampen sowie einen Zuschuss für ein neues energieeffizientes Kühlgeraet. Träger ist ein Verbundprojekt von Caritas und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen, gefördert vom Bundesumweltministerium.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Caritas und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands, gefördert vom Bundesumweltministerium
BundSteuervorteil

Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG)

Von der Stromsteuer befreit ist Strom aus Anlagen über 2 Megawatt Nennleistung, der ausschließlich aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft in Wasserkraftwerken bis 10 Megawatt installierter Generatorleistung erzeugt und vom Anlagenbetreiber am Ort der Erzeugung selbst verbraucht wird. Ebenfalls befreit ist Strom aus Anlagen bis 2 Megawatt Nennleistung aus denselben Quellen oder aus hocheffizienten KWK-Anlagen bis 2 Megawatt, wenn er im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht oder an dort entnehmende Letztverbraucher geliefert wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Generalzolldirektion, örtlich zuständiges Hauptzollamt
BundPrämie

THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können die tatsaechlich abgegebene Strommenge auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen und den Erlös vermarkten. Anders als beim Fahrzeughalter zählt hier die mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge in Megawattstunden. Der Ladepunkt muss der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Je Verpflichtungsjahr kann der Betreiber nur einen einzigen Dritten mit der Vermarktung beauftragen. Anrechnungsfaktor ist derzeit 3.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.