Förderprogramme für Energie in Hessen
Diese Programme fördern Energie und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
132 Programme gefunden
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KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher
Wärme- und Kältespeicher werden nach dem KWKG mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseraequivalent des Speichervolumens gefördert. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseraequivalent beträgt der Zuschlag höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt.
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze
Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.
KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten KWK-Strom. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, für kleine Anlagen bis 50 kW gelten 30.000 Vollbenutzungsstunden. Das BAFA nennt als Beispiel eine fabrikneue Anlage mit 500 kW elektrischer Leistung, die bei 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt rund 765.000 Euro Zuschlag erhält.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 4 Betriebskostenförderung
Modul 4 gewährt laufende Zuschüsse für die erneuerbare Wärmeerzeugung aus förderfähigen Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, die in ein Wärmenetz einspeisen. Die Förderung wird je erzeugter Wärmemenge über mehrere Betriebsjahre gezahlt.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen
Für bestehende Wärmenetze fördert Modul 3 einzelne Komponenten wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und ist um 12 Monate verlaengerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung
Gefördert werden Neubau und Transformation bestehender Wärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Die Förderquote beträgt 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitsluecke, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und ist um 24 Monate verlaengerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien
Gefördert wird die Planung von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro je Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlaengerbar. Die Förderung von Transformationsplänen in diesem Modul wird seit dem 01.04.2026 nicht mehr angeboten.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
EEW Modul 5 - Transformationspläne
Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Die Abwicklung erfolgt nicht direkt beim BAFA, sondern über den Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH. Achtung: Die BAFA-Seite verweist nur auf den Projektträger und nennt weder Fördersatz noch Höchstbetrag noch einen ausdrücklichen Programmstatus. Förderhöhe und aktuelle Verfügbarkeit bitte direkt beim Projektträger prüfen.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung
Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung
Die Basisförderung ermöglicht KMU eine pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen ohne aufwendiges Einsparkonzept. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Senkung des Endenergiebedarfs um mindestens 15 Prozent.
EEW Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Gefördert werden Soft- und Hardware zur Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, Sensoren und Analog-Digital-Wandler zur Energiestromerfassung sowie Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energiebedarfs. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent.
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.
EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
Gefördert wird eine Orientierungsberatung zu Contracting-Modellen mit vertraglicher Einspargarantie, mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 3.500 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto und maximal 5.000 Euro darueber.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
Gefördert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro, darunter maximal 600 Euro. Zielgruppe sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und Freiberufler sowie Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)
Der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss wird innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, ist aber nicht beim BAFA zu beantragen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass die KfW für die Heizungsförderung, die Kreditvariante und die Kommunalförderung zuständig ist. Beim BAFA laufen nur die übrigen Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten, wenn sie in direktem Bezug zu einer investiven BEG-Maßnahme stehen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gedeckelt auf 20.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)
Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung (Efficiency Smart Home). Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bei 20 Prozent. Förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 Euro.
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