Antragio

Förderprogramme für Energie in Hessen

Diese Programme fördern Energie und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

480 Programme gefunden

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LandZuschuss

Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandKredit

HessenFonds Großdarlehen

Einzel- oder Konsortialdarlehen von 10 bis 25 Millionen Euro für innovative und transformative Großvorhaben hessischer Unternehmen. Schwerpunkte sind Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung und strategische Resilienz.

10 Mio. Euro bis 25 Mio. Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

HessenFonds Innovationskredit

Darlehen von 100.000 Euro bis 10 Millionen Euro mit 70 Prozent Haftungsfreistellung und Zinsvergünstigung für innovative Vorhaben. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierungsvorhaben und Unternehmensübertragungen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

bis 100 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

HessenFonds Kleindarlehen

Zinsvergünstigtes Darlehen von 35.000 bis 300.000 Euro aus dem HessenFonds für innovative Vorhaben in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und strategische Resilienz. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel für Digitalisierungsprojekte, Unternehmensübertragungen sowie Forschung und Entwicklung. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu zwei Prozentpunkte.

35.000 Euro bis 300.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

PIUS-INVEST - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen in KMU, die den Ressourcenverbrauch senken oder Stoffkreisläufe schließen. Der Fördersatz beträgt 10 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen müssen. Bei besonderem Landesinteresse sind höhere Summen möglich.

bis 30 Prozent, maximal 500.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank, EFRE
LandKredit

Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung

Zinsgünstiges Darlehen über bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten plus Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des Darlehens für die Modernisierung von mindestens 20 Jahre alten Mietwohnungen. Gefördert werden Grundrissverbesserung, Energie- und Wasserversorgung, Sanitär, Schallschutz und Barrierefreiheit. Das Land übernimmt die Zinsen während der ersten Zinsbindungsdauer vollständig.

bis 75 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

HEG - Innovative Energietechnologien

Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Energietechnologien in Hessen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Der Fördersatz reicht von 65 Prozent für Unternehmen bis 100 Prozent für Hochschulen.

bis 65 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

HEG - Steigerung der Energieeffizienz

Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.

bis 65 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.

bis 30 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

PV-Anlagen-Darlehen Hessen

Zinsverbilligtes Darlehen für die erstmalige Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage bis 20 kW auf selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Förderfähig sind auch Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik zur Eigenverbrauchsoptimierung. Das Land verbilligt den KfW-Zins um 1,50 Prozentpunkte.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank in Kooperation mit der KfW
LandKredit

Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)

Zinsgünstiges Nachrangdarlehen für den Neubau von bis zu zwei Wohneinheiten zur Selbstnutzung sowie für den Erwerb neuer Immobilien mit Erstbezug innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Der Regelhöchstbetrag von 200.000 Euro erhöht sich um 20.000 Euro, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.

bis 50 Prozent, maximal 220.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
BundPrämieausgelaufen

Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)

Die technologieübergreifenden gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie an Land und Solaranlagen nach der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV) wurden als Pilotverfahren durchgeführt. Die Bundesnetzagentur stellt dazu ausdrücklich fest, dass die Verfahren abgeschlossen sind; es finden keine neuen gemeinsamen Ausschreibungen mehr statt. Wer heute eine Förderung für Windenergie an Land sucht, muss den regulären Ausschreibungsweg nach den Paragrafen 28 bis 36j EEG gehen oder die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG nutzen. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Runden sind bei der Bundesnetzagentur weiterhin als Statistik einsehbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämieausgelaufen

Südquote in den Ausschreibungen für Windenergie an Land (Paragraf 36d EEG, weggefallen)

Die als Südquote bekannte Mindestzuschlagsmenge für Windenergieanlagen im Süden Deutschlands stand in Paragraf 36d EEG. Diese Vorschrift ist weggefallen und im geltenden EEG 2023 nur noch als Leerstelle enthalten. Die Standortsteuerung nach Süden läuft heute nicht mehr über eine Mengenquote in der Ausschreibung, sondern über das Referenzertragsmodell in Paragraf 36h EEG: Für Anlagen in der Südregion nach Anlage 5 EEG gelten günstigere Korrekturfaktoren, unter anderem 1,55 unterhalb eines Gütefaktors von 50 Prozent, und Gütefaktoren unter 60 Prozent sind ausschließlich für Anlagen in der Südregion anwendbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage)
BundPrämieausgelaufen

Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)

Das EEG 2017 enthielt in Paragraf 36g besondere Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in den Ausschreibungen für Windenergie an Land. Diese Vorschrift ist weggefallen und steht im aktuellen EEG 2023 nur noch als Leerstelle im Gesetzestext. Wer heute nach den früheren Bürgerenergie-Sonderregeln der Ausschreibung sucht, findet sie nicht mehr. An ihre Stelle ist der heutige Paragraf 22b EEG getreten, der Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt und bei Solaranlagen bis 6 Megawatt vollständig von der Ausschreibungspflicht befreit, statt ihnen nur Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung zu geben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage)
BundZuschussausgelaufen

KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos

Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
BundKreditausgelaufen

KfW-Kredit 275 – Erneuerbare Energien Speicher

Das frühere Speicherprogramm der KfW förderte stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln. Das Programm wurde Ende 2018 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Produktnummer 275 leitet auf der KfW-Website heute direkt auf das Nachfolgeprodukt Erneuerbare Energien Standard (KfW 270) weiter, in dem Batteriespeicher und Stromspeicheranlagen weiterhin kreditfinanziert werden, allerdings ohne den früheren Tilgungszuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschussgeplant

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) und BMWE, koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum KEI
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)

Großzügigster Ast der BIK auf Basis des Temporary Crisis and Transition Framework: bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger für Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe. Förderintensität bis 30 Prozent bei Elektrifizierung, bis 60 Prozent bei Wasserstoffumstellung, jeweils bei mindestens 40 Prozent Emissionsminderung. Bewilligungen waren nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich; das Teilmodul ist damit geschlossen. Weiter offen sind die Teilmodule 1 (AGVO-Investitionen) und 3 (Forschung).

bis 60 Prozent, maximal 200 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger KEI
BundSonstigesausgelaufen

Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung

Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c BImSchG ermächtigt die Bundesregierung, Treibhausgasminderungsmengen aus Strom, den kein Dritter gemeldet hat, zu versteigern. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, eine entsprechende Rechtsverordnung existiert nicht. Es gibt also keine staatliche Versteigerung und keinen staatlichen Verkauf nicht beantragter Strommengen, die Anrechnung bleibt vollständig freiwillig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung
BundSonstigesgeplant

Wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (RCF) als Erfüllungsoption ab 2027

Ab dem Verpflichtungsjahr 2027 sind wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe eine Erfüllungsoption der THG-Quote, soweit eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Gemeint sind Kraftstoffe aus nicht erneuerbaren Abfallströmen und Restgasen, etwa aus der Stahlindustrie oder aus nicht recycelbaren Kunststoffabfällen. Die Ausgestaltung steht noch aus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 37a Absatz 5 Nummer 9 BImSchG
BundSonstigesgeplant

Kohlenstoffarmer Wasserstoff aus Elektrolyse als Erfüllungsoption ab 2031

Ab dem Verpflichtungsjahr 2031 kann mittels Elektrolyse erzeugter kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die Quote angerechnet werden, wenn er als Zwischenprodukt zur Produktion konventioneller Kraftstoffe verwendet wird und eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Damit öffnet sich der Raffineriewasserstoff jenseits der strengen RFNBO-Kriterien für die Quotenerfüllung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 37a Absatz 5 Nummer 8 BImSchG
BundSonstigesausgelaufen

Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die THG-Quote

Biokraftstoffe aus Palmöl sind nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 1 BImSchG von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst auch Reststoffe, Abfallstoffe und Nebenprodukte des Ölpalmenanbaus wie Abwasser aus Palmölmühlen, leere Palmfruchtbündel, Palmwedel, Palmschlammöl und destillierte Palmfettsäure. Für Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung liegt die Obergrenze seit 2023 bei 0 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstigesausgelaufen

Upstream-Emissionsminderungen (UER) als Erfüllungsoption der THG-Quote

Upstream-Emissionsminderungen aus Projekten in der Öl- und Gasförderkette waren von 2020 bis zum Ablauf des Verpflichtungsjahres 2024 anrechenbar, begrenzt auf 1,2 Prozent des Referenzwerts. Im Verpflichtungsjahr 2025 zählten nur noch Projekte, die bis zum Ablauf des 1. Juli 2024 eine Zustimmung erhalten oder einen vollständigen Antrag gestellt hatten. Der Anrechnungszeitraum endete spätestens am 1. September 2025. Neue UER-Projekte sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Zustimmung und UER-Register), Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

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