Förderprogramme für Energie in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Energie und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)
Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate: Elektromotoren und Antriebe, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger samt Steuerung, Wärmeübertrager für Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung industrieller Anlagen sowie Frequenzumrichter. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, orientiert an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie. Modul A fördert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien wie Erneuerbare-Energien-Anlagen, Wasserstofferzeugung, CO2-arme Verkehrstechnologien, effiziente Gebäudetechnik und Batterien, hier sind auch Betriebsmittel und Warenlager finanzierbar. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien wie Zement, Aluminium, Eisen und Stahl. Modul C fördert Infrastruktur, etwa den Ausbau der Stromübertragung.
FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
Stuttgart bezuschusst energetische Sanierungen an Wohngebäuden: Fassadendämmung mit 35 Euro je Quadratmeter, Dachdämmung mit 45 Euro je Quadratmeter und Fenstertausch mit 90 Euro je Quadratmeter. Die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser nach DIN EN 13171 gibt es zusätzlich 30 Euro je Quadratmeter.
Stuttgarter Solaroffensive
Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Heizungsprogramm
Stuttgart fördert den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden: elektrische Wärmepumpen mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro je Antrag, Übergabestationen beim Wärmenetzanschluss mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützungsmaßnahmen wie größere Heizkörper oder Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je Raum bis 20.000 Euro, die Umstellung auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Heizlast bis 20.000 Euro gefördert.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
EFRE Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über themenbezogene Förderaufrufe um, die regelmäßig neu veröffentlicht werden. Gefördert wurden zum Beispiel Forschungsinfrastruktur zur Lasertechnik mit rund 2 Millionen Euro und ein Robotik-Vorhaben mit rund 1 Million Euro. Ein Förderfinder auf der Programmseite zeigt, welche Förderungen in Frage kommen. Für 2026 läuft unter anderem der Projektaufruf Neues Europäisches Bauhaus II zur Wiederbelebung von Stadtvierteln.
Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang
Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.
InvestEU-Fonds
InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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