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Förderprogramme für Energie in Berlin

Diese Programme fördern Energie und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

487 Programme gefunden

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BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)

Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten - Förderrunde Schwimmbäder

Eigene Förderrunde des Bundesprogramms SKS ausschließlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Der Bundestag hat dafür 250 Millionen Euro bereitgestellt, der Projektaufruf erschien am 20. März 2026. Auf das Interessenbekundungsverfahren gingen rund 950 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro ein. Antragsberechtigt sind allein Kommunen, gefördert werden Hallen- und Freibäder.

bis 45 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt vom BBSR
BundZuschussausgelaufen

E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)

Vorgängerprogramm der heutigen E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Von 1. März 2021 bis 29. Februar 2024 förderte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Anders als heute waren auch Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt. Nachfolger ist die seit 1. Oktober 2024 geltende E-Lastenfahrrad-Richtlinie mit maximal 3.500 Euro.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
LandZuschussausgelaufen

Effiziente GebäudePLUS

Landesprogramm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in Berlin mit fuenf Modulen. Gefördert wurden Wärmeschutz der Gebäudehuelle, Energieberatung und Planung, Heizungs- und Kühlsysteme, digitale Systeme sowie die Zertifizierung als Effizienzhaus. Die Antragstellung ist seit dem 19. Dezember 2023 nicht mehr möglich.

bis 30 Prozent, maximal 500.000 Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundZuschussausgelaufen

Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)

Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschussausgelaufen

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)

Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundKreditausgelaufen

Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)

Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundKreditausgelaufen

Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)

Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)

Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.

bis 50 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschussausgelaufen

Ergänzungshilfen für stationaere Pflegeeinrichtungen bei Energiekosten

Zugelassene voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen erhielten von Oktober 2022 bis April 2024 eine Erstattung der gestiegenen Kosten für leitungsgebundenes Erdgas, Fernwärme und Strom. Erstattet wurde die Differenz zwischen der Abschlagszahlung für Maerz 2022 und der jeweils laufenden monatlichen Abschlagszahlung. Andere öffentliche Zuschüsse mit gleicher Zielsetzung wurden abgezogen. Der Förderzeitraum ist seit April 2024 beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekassen, Bundesamt für Soziale Sicherung
BundPrämieausgelaufen

Flexibilitätsprämie für bestehende Biogasanlagen (§ 50b EEG 2023)

Die Flexibilitätsprämie beträgt 130 Euro je Kilowatt flexibel bereitgestellter zusätzlich installierter Leistung und Jahr und wird ergänzend zur Direktvermarktung gezahlt. Sie steht ausschließlich Biogasanlagen offen, die nach dem am 31. Juli 2014 geltenden Inbetriebnahmebegriff vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind. Für alle später in Betrieb genommenen Anlagen tritt an ihre Stelle der Flexibilitätszuschlag nach § 50a EEG in Höhe von 100 Euro je Kilowatt und Jahr. Die Berechnung richtet sich nach Anlage 3 des EEG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen

Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum KEI
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

bis 70 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV, vormals BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)
BundPrämieausgelaufen

Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)

Die technologieübergreifenden gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie an Land und Solaranlagen nach der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV) wurden als Pilotverfahren durchgeführt. Die Bundesnetzagentur stellt dazu ausdrücklich fest, dass die Verfahren abgeschlossen sind; es finden keine neuen gemeinsamen Ausschreibungen mehr statt. Wer heute eine Förderung für Windenergie an Land sucht, muss den regulären Ausschreibungsweg nach den Paragrafen 28 bis 36j EEG gehen oder die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG nutzen. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Runden sind bei der Bundesnetzagentur weiterhin als Statistik einsehbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundZuschussausgelaufen

Heizen mit Erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm MAP)

Ehemaliges Marktanreizprogramm des Bundes für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert wurden Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen mit 30 Prozent, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und EE-Hybridheizungen mit 35 Prozent sowie Renewable-Ready-Gasheizungen mit 20 Prozent; beim Austausch einer Ölheizung kamen 10 Prozentpunkte hinzu. Anträge waren nur bis zum 31.12.2020 möglich, seit 2021 läuft die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

bis 45 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
LandZuschussausgelaufen

IBB Soziale Wohnraummodernisierung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für die energetische Komplettsanierung von Mietwohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard 85, 70, 55 oder 40. Zusätzlich gab es 150 Euro je Quadratmeter für wertsteigernde Modernisierung und 100 Euro je Quadratmeter für objektspezifische Mehrkosten. Das Programm ist mit sofortiger Wirkung beendet.

bis 100 Prozent der Kosten
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundZuschussausgelaufen

Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus)

Mit der 6. Förderrichtlinie zum Umweltbonus, in Kraft ab 8. Juli 2020, verdoppelte der Bund seinen Anteil an der Kaufprämie. Beim Neukauf eines reinen Elektrofahrzeugs zahlte der Bund 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 5.000 Euro darüber, bei Plug-in-Hybriden 4.500 beziehungsweise 3.750 Euro, jeweils zusätzlich zum Herstelleranteil. Zum 1. Januar 2023 wurde die Innovationsprämie mit der 9. Förderrichtlinie wieder abgesenkt und lief damit aus.

bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
BundKreditausgelaufen

KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)

Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes

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