Förderprogramme für Energie in Brandenburg
Diese Programme fördern Energie und sind in Brandenburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
131 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023 (Lausitzer Revier)
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU und großen Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier zur Bewaeltigung des Kohleausstiegs. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsberatung durch akkreditierte Beratungsunternehmen. In C-Fördergebieten bis 35 Prozent, in an Polen angrenzenden C-Gebieten mit Zuschlag von 10 Prozent, in D-Gebieten 10 bis 20 Prozent.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU im Landkreis Uckermark beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft. Nach AGVO bis zu 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen, nach De-minimis-Verordnung bis zu 70 Prozent. Zusätzlich wird Transformationsberatung mit 1.200 Euro je Beratungstag und maximal 50 Prozent gefördert, in den Modulen Analyse und Implementierung mit je 3.000 bis 6.000 Euro.
Just Transition Fund Brandenburg (Lausitz und Uckermark)
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen in Brandenburg rund 786 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund für die Regionen Lausitz und Uckermark bereit. Der Fonds wurde als neues Instrument geschaffen, um Regionen zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind. Zusammen mit den EFRE-Mitteln stehen in Brandenburg rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
KMU-innovativ
Förderinitiative für risikoreiche Spitzenforschung im Mittelstand in zehn Technologiefeldern, darunter Biomedizin, Bioökonomie, Elektronik und autonomes Fahren, IKT, Klima und Energie, Materialforschung, Medizintechnik, Photonik und Quanten, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft sowie Zukunft der Wertschöpfung. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben. Ein kostenfreier Lotsendienst berät Erstantragsteller.
KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten KWK-Strom. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, für kleine Anlagen bis 50 kW gelten 30.000 Vollbenutzungsstunden. Das BAFA nennt als Beispiel eine fabrikneue Anlage mit 500 kW elektrischer Leistung, die bei 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt rund 765.000 Euro Zuschlag erhält.
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze
Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher
Wärme- und Kältespeicher werden nach dem KWKG mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseraequivalent des Speichervolumens gefördert. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseraequivalent beträgt der Zuschlag höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt.
KfW-Förderkredit Geothermie (572)
Förderkredit von bis zu 25 Millionen Euro je Bohrvorhaben für Tiefengeothermie, kombiniert mit einer Absicherung des Fündigkeitsrisikos. Munich Re sichert mindestens 30 und höchstens 70 Prozent des förderfähigen Kreditbetrags ab, den verbleibenden Anteil deckt eine Bundesgarantie. Die Finanzierung der Bohrungen ist damit bis zu 100 Prozent abgesichert, der Kredit muss nur bei erfolgreicher Bohrung zurückgezahlt werden.
Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)
Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den klimafreundlichen Neubau kommunaler Gebäude. Variante 498 für Wohngebäude mit 100.000 bis 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, Variante 499 für Nichtwohngebäude mit 1.000 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 bis 10 Millionen Euro je Vorhaben.
Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)
Zinsverbilligter Kredit für Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Effizienzgebäude 55 bis 1.000 Euro je Quadratmeter und maximal 5 Millionen Euro, Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis 1.500 Euro je Quadratmeter und maximal 7,5 Millionen Euro, mit QNG-Siegel bis 2.000 Euro je Quadratmeter und maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)
Zinsverbilligter Kredit für den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Es gibt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufen Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Laufzeit bis 35 Jahre mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Modul A fördert die Herstellung klimafreundlicher Technologien wie erneuerbare Energien, Wasserstoff und Batterien, Modul B die treibhausgasarme Produktion in energieintensiven Branchen wie Zement, Stahl und Aluminium, Modul C den Aufbau von Infrastruktur wie Energienetzen, Wasserstoff- und CO2-Leitungen.
Kommunen - Kredit (264)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.
Kommunen - Zuschuss (464)
BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.
LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)
Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Mobilität II
Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Nichtwohngebäude - Kredit (263)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)
Auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Das entlastet Privathaushalte unmittelbar um die sonst fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage inklusive Montage. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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