Förderung als Zuschuss für Energie in Thüringen
Diese Programme fördern Energie und sind in Thüringen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die BEW fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 2 Millionen Euro je Antrag. Modul 2 fördert die systemische Umsetzung mit 40 Prozent und bis zu 100 Millionen Euro je Antrag, Voraussetzung sind mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen ebenfalls mit 40 Prozent und bis zu 100 Millionen Euro. Modul 4 ist eine Betriebskostenförderung für Solarthermie-, PVT-Anlagen und strombetriebene Wärmepumpen.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 2 - Systemische Förderung
Modul 2 fördert den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und kann einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden. Erfasst sind Planungen der Leistungsphasen 5 bis 8, Wärmequellen, Infrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Umfeldmaßnahmen.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 3 - Einzelmaßnahmen im Bestandsnetz
Modul 3 fördert einzelne Maßnahmen in bestehenden Wärmenetzen mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Förderfähig sind Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss erneuerbarer Erzeuger und die Integration von Abwärme sowie Wärmeübergabestationen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Ohne Transformationsplan für das Bestandsnetz ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 2: Systemische Förderung
Investitionszuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie für die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Gefördert werden Erzeugungsanlagen, Wärmeverteilung, Übergabe, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Planungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag und ist auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitsluecke begrenzt. Voraussetzung ist eine Machbarkeitsstudie beim Neubau oder ein Transformationsplan beim Bestandsnetz.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 3: Einzelmaßnahmen
Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen zum Anschluss erneuerbarer Erzeuger und zur Integration von Abwärme sowie Wärmeuebergabestationen. Die Maßnahmen müssen sich auf Wärmenetzsysteme mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen. Ohne vorliegenden Transformationsplan ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig. Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag und ist auf die Wirtschaftlichkeitsluecke begrenzt.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung
Gefördert werden Neubau und Transformation bestehender Wärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Die Förderquote beträgt 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitsluecke, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und ist um 24 Monate verlaengerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen
Für bestehende Wärmenetze fördert Modul 3 einzelne Komponenten wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und ist um 12 Monate verlaengerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
Investitionszuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, für den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie für die Transformation von Bestandsnetzen zur Treibhausgasneutralität. Förderfähig sind Erzeugungsanlagen einschließlich Großwärmepumpen und Wärmespeichern, Verteilung, Übergabe, Digitalisierung und Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Die Förderung ist auf die nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Bewilligungszeitraum 48 Monate, einmalig um bis zu 24 Monate verlängerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 3: Einzelmaßnahmen
40 Prozent Zuschuss, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, für Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen zum Anschluss von Erneuerbaren-Erzeugern und zur Abwärmeintegration sowie Wärmeübergabestationen. Für Netze mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Ohne vorliegenden Transformationsplan ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig; auch die anschließende Betriebskostenförderung nach Modul 4 setzt einen Transformationsplan voraus. Bewilligungszeitraum 24 Monate, einmalig um bis zu zwölf Monate verlängerbar.
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze
Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.
KWKG-Zuschlag für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
Betreiber neuer oder ausgebauter Wärmenetze erhalten einen Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten, höchstens 50 Millionen Euro je Projekt. Ansatzfähig sind nur tatsächlich angefallene Kosten für Leistungen Dritter; Gebühren, interne Planungskosten, kalkulatorische Kosten sowie Grundstücks-, Versicherungs- und Finanzierungskosten zählen nicht. Bis Ende 2027 müssen mindestens 75 Prozent der Wärme aus KWK-Anlagen oder aus einer Kombination von KWK-Wärme, erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme stammen, ab 2028 mindestens 80 Prozent aus hocheffizienter KWK.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 3: Forschungsvorhaben
Zuschuss für anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Potenziale zur Treibhausgasminderung in der industriellen Produktion erschließen, unter anderem durch Elektrifizierung und Wasserstoffnutzung. Förderung bis zu 35 Millionen Euro je Vorhaben auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Anders als bei Investitionsvorhaben gibt es keine Mindestvorgabe für die Gesamtkosten. Ziel der Gesamtrichtlinie ist die Einsparung von 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2045.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie
Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz fördert Investitionsvorhaben, die die direkten Treibhausgasemissionen einer Anlage oder eines Prozessschritts um mindestens 40 Prozent senken. Die Förderintensität beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt, Forschungsvorhaben auf 35 Millionen Euro. Für die industrielle Wärmeerzeugung ist das Programm der zentrale Weg zur Umstellung von Prozesswärme auf klimaneutrale Verfahren.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen, die die direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand bei Antragstellung senken. Förderintensität bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Höchstbetrag 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen ist eine Kofinanzierung durch das Bundesland von 30 Prozent erforderlich; der Bund trägt dann maximal 70 Prozent.
Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Zuschuss für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom, Anlagen zur Nutzung oberflächennaher und tiefer Geothermie, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Wärmepumpen müssen ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Fördersätze: 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen; für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Sätze. Maximal 20 Millionen Euro Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit dem Kreditprogramm KfW 295.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Zuschuss)
Modul 2 der EEW fördert Anschaffung und Installation von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoranlagen, ausschließlich mit erneuerbarem Strom betriebene Wärmepumpen, oberflächennahe und tiefe Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen sowie KWK-Anlagen auf Basis von Biomasse, Solarenergie oder Geothermie. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, für Biomasseanlagen gelten reduzierte Sätze. Die Förderung ist auf 20 Millionen Euro je Vorhabenzusammenhang begrenzt.
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung und KWK-Anlagen auf Basis fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze. Die mit den Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Bundesförderung EEW - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Bundesförderung EEW - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Energiemanagement-Software, von Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energiestroemen sowie von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Software muss die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und in der BAFA-Produktliste gelistet sein. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Zuschussförderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, das Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
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