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Förderung als Zuschuss für Energie in Hamburg

Diese Programme fördern Energie und sind in Hamburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

279 Programme gefunden

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BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Kommunen, die in bestehenden Gebäuden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gasheizungen oder einen Wärmenetzanschluss realisieren. Bei Nichtwohngebäuden gelten förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche zuzüglich 197, 118 beziehungsweise 79 Euro je Quadratmeter in den höheren Flächenklassen; bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommt bis zum 31. Januar 2027 ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Für selbstnutzende Eigentümer ist der Gesamtfördersatz auf 70 Prozent gedeckelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude (KfW 522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland eine neue klimafreundliche Heizung einbauen oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Die Förderbedingungen wurden im Zuge der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 geaendert. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig mit korrekter Bestätigung zum Antrag eingegangen sind, werden noch nach den alten Bedingungen beschieden.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen Wohngebäude (KfW 459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Auch Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzen, stellen ihren Antrag über dieses Produkt. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stehen dieser Antragstellergruppe nicht zu.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (KfW 522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Solarthermie, emissionsarme Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle einschließlich Erdwärme, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Nichtwohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, zusätzlich 197 Euro je Quadratmeter bis 400, 118 Euro bis 1.000 und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (KfW 459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Geräten sowie für den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Wohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
EUZuschuss

Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Nationalen Kontaktstellen (NKS)
BundZuschuss

HyLand – HyExperts

Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.

bis 400.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschuss

HyLand – HyPerformer

Umsetzungskategorie des HyLand-Wettbewerbs für regionale Projektkonsortien mit fertigen Feinkonzepten. In HyLand I erhielten drei Regionen (Landshut, Metropolregion Nordwest, Metropolregion Rhein-Neckar) jeweils 20 Millionen Euro Investitionszuschuss bei einem Gesamtprojektvolumen von 195 Millionen Euro. In HyLand II wurden im April 2023 drei weitere Regionen (H2Rügen-Stralsund, HyPerformer Rhein-Ruhr, TH2ECO_Mobility Erfurt) mit jeweils bis zu 15 Millionen Euro ausgezeichnet, Gesamtvolumen 131 Millionen Euro. Gefördert wird die gesamte Wertschöpfungskette von Erzeugung über Speicher- und Betankungsinfrastruktur bis zu Bussen, Lkw und kommunalen Nutzfahrzeugen.

bis 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
LandZuschuss

IMPULS-Programm

Zuschuss für Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und Online-Seminare zu nachhaltigen Bauweisen, effizienter Energieversorgung und erneuerbaren Energien im Hochbau. Veranstaltungen erhalten 1.000 Euro Grundbetrag bei 6 bis 8 Stunden oder 600 Euro bei 3 bis 4 Stunden, zusätzlich 25 Euro je Teilnehmenden bis maximal 100 Personen. Online-Seminare ab 2 Stunden erhalten 500 Euro Grundbetrag plus 20 Euro je Teilnehmenden.

ab 500 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
BundZuschuss

Industriestrompreis

Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung für stromkostenintensive Unternehmen. Die Billigkeitsleistung errechnet sich aus dem anrechenbaren Stromverbrauch multipliziert mit einem jahresspezifischen Differenzpreis, für 2026 sind das 3,744 Cent pro Kilowattstunde bei 50 Prozent anrechenbarem Verbrauch. Ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent ist zusätzlich möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)

Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.

bis 60 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Hamburg
IFB Hamburg / Innovationsagentur
EUZuschuss

Innovationsfonds (Innovation Fund)

Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien und läuft von 2020 bis 2030 mit einem geschaetzten Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Finanziert wird er aus der Versteigerung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel. Gefördert werden energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicher, emissionsfreie Mobilität, Gebäude, Wasserstoff und CO2-Abscheidung. Neben klassischen Aufrufen für Vorschlaege gibt es Auktionen mit wettbewerblichem Gebotsverfahren, bislang wurden rund 15 Milliarden Euro an etwa 260 Projekte vergeben.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA
EUZuschuss

Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung

Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Programmpartner, deutsche Begleitung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
BundZuschuss

KWK-Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach KWKG

Betreiber hocheffizienter neuer, modernisierter oder nachgeruesteter KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten Strom. Voraussetzung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA; ausgezahlt wird der Zuschlag vom zuständigen Stromnetzbetreiber. Grundsaetzlich besteht der Anspruch nur für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025, in Kraft seit dem 23. Dezember 2025, ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal gesetzlich vorgeschrieben; Anträge per Post oder E-Mail sind nicht mehr fristwahrend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG

Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten KWK-Strom. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, für kleine Anlagen bis 50 kW gelten 30.000 Vollbenutzungsstunden. Das BAFA nennt als Beispiel eine fabrikneue Anlage mit 500 kW elektrischer Leistung, die bei 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt rund 765.000 Euro Zuschlag erhält.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze

Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.

bis 40 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher

Wärme- und Kältespeicher werden nach dem KWKG mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseraequivalent des Speichervolumens gefördert. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseraequivalent beträgt der Zuschlag höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt.

bis 30 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältenetze

Mit der Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen neue Wärmesenken gezielt erschlossen und ein Beitrag zur Erhöhung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland geleistet werden. Der Zuschlag setzt eine Zulassung des Netzes durch das BAFA voraus. Die Antragstellung erfolgt seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 verpflichtend elektronisch über das DKWKG-Antragsportal ELAN-K2; eine Einreichung per Post oder E-Mail ist nicht mehr möglich und wirkt nicht fristwahrend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältespeicher

KWK-Anlagen mit einem Wärme- oder Kältespeicher können flexibler betrieben werden und die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgleichen. Die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll Investitionen in Speichertechnologien anreizen. Voraussetzung für den Zuschlag ist die Zulassung des Speichers durch das BAFA. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal für alle Zulassungs- und Vorbescheidverfahren sowie für Melde- und Berichtspflichten gesetzlich vorgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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