Förderung als Zuschuss für Energie auf Ebene Kommune
Alle Programme für Energie auf Ebene Kommune. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
119 Programme gefunden
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Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam, E-Lastenrad
Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt im Rahmen ihrer Klimaschutzförderrichtlinie die Anschaffung eines E-Lastenrads mit bis zu 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass für das Laden der Akkus zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit einem anerkannten Ökostrom-Label wie OK-Power, EKOenergie, Grüner Strom-Label oder TÜV-Zertifikat verwendet wird. Maßgeblich ist die Fassung der Richtlinie ab dem 26. März 2026, die Förderung von Vereinen ist in diesem Jahr nicht mehr möglich.
Fördermittel für Klimaschutz der Stadt Hemmingen, Lastenrad und Lastenpedelec
Die Stadt Hemmingen in der Region Hannover unterstützt private Klimaschutzmaßnahmen mit festen Pauschalen. Für ein Lastenrad oder Lastenpedelec gibt es 200 Euro. Daneben stehen 200 Euro für Photovoltaikanlagen, 50 Euro für Balkonkraftwerke, 200 Euro für Solarthermie und 100 Euro für eine Wallbox bereit. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen, das Antragsformular wird zusammen mit den Nachweisen per E-Mail an die Stadt geschickt.
Förderung von Lastenfahrrädern und -pedelecs der Stadt Lingen (Ems)
Die Stadt Lingen erstattet Privatpersonen bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten für ein neues Lastenfahrrad oder Lastenpedelec, höchstens jedoch 500 Euro. Der Antrag wird mit einem Kaufangebot oder Kostenvoranschlag online bei der Wirtschaftsförderung eingereicht, der Kauf darf erst nach der Förderzusage erfolgen. Gebrauchte und geleaste Räder sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden (Aller)
Verden fördert seit dem 1. Januar 2021 unter dem Motto Klimaschutz durch Radverkehr die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektromotor sowie von Fahrradanhängern, neu oder gebraucht. Ein neues Lastenrad wird mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, ein gebrauchtes mit 35 Prozent, jeweils bis maximal 1.200 Euro. Förderfähig ist auch Zubehör wie Verdeck, Gepäckträger, Transportkiste, Motorisierung, Zusatzakku und Bremsen. Anträge sind wieder möglich.
Förderbereich Mobilität im Klimaschutz-Förderprogramm der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus fördert im Bereich Mobilität (E-)Lastenräder mit 30 Prozent der Kosten, höchstens 1.000 Euro bei Elektro-Lastenrädern und höchstens 500 Euro bei muskelbetriebenen Lastenrädern. Lastenanhänger einschließlich Kinderanhänger werden mit 30 Prozent bis maximal 100 Euro bezuschusst. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Käufergemeinschaften und eingetragene Vereine in der Stadt Ahaus. Als Nachweis genügt eine Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrags aus dem stationären Einzelhandel mit Zahlungsbeleg.
Förderprogramm (E-)Lastenräder der Stadt Nettetal
Nettetal zahlt eine Kaufprämie von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten: höchstens 500 Euro bei Elektrolastenrädern, 300 Euro bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung, 100 Euro bei Lastenanhängern und 500 Euro bei Spezialrädern für mobilitätseingeschränkte Menschen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Nettetal. Der Kauf muss innerhalb von drei Monaten nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen und die Belege sind bei der Stadt einzureichen.
Lastenrad-Förderung der Stadt Gladbeck
Der Rat der Stadt Gladbeck hat ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern beschlossen. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 650 Euro. Lastenanhänger werden zu den gleichen Konditionen gefördert. Angesprochen werden in Gladbeck ansässige kleine Unternehmen bis zwanzig Mitarbeitende, Vereine, Einrichtungen freier Träger und Privatleute.
Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern der Stadt Herten
Herten zahlt 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, höchstens 1.400 Euro für ein Lastenfahrrad mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro ohne Antriebsunterstützung und 250 Euro für Lasten- oder Kinderfahrradanhänger. Beantragen mindestens zwei Haushalte gemeinsam ein Rad, gibt es einen pauschalen Bonus von 10 Prozent der Förderhöchstgrenze, dann muss die Gemeinschaft aber sechs Beiträge in Wort und Bild für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt liefern.
Förderung von Lastenfahrrädern der Stadt Straubing
Straubing fördert Neukauf und Leasing von Lastenfahrrädern mit 25 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise der Leasingkosten über 36 Monate ohne Mehrwertsteuer, maximal 750 Euro mit batterieelektrischer Tretunterstützung und 350 Euro ohne. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe, Freiberufler, gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing. Bei privaten Antragstellern ist im Förderzeitraum ein Fahrzeug förderfähig.
Lastenradförderung der Stadt Günzburg
Günzburg übernimmt seit dem 1. März 2020 20 Prozent der Bruttoanschaffungskosten, höchstens 500 Euro für elektrische Lastenräder und höchstens 250 Euro für rein muskelbetriebene Lastenräder. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Käufergemeinschaften können die Prämie erhalten. Vor dem Kauf muss ein unterschriebenes Antragsformular mit Angebot im Rathaus eingereicht werden, nach positivem Bescheid gilt eine Kauffrist von acht Wochen.
Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Puchheim
Puchheim fördert seit dem 15. März 2020 die Neuanschaffung ein- oder mehrspuriger Lastenräder und Lastenanhänger. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent des Brutto-Kaufpreises, höchstens 300 Euro für ein muskelbetriebenes und 500 Euro für ein elektrisch unterstütztes Rad. Pro Haushalt beziehungsweise Antragsteller wird nur ein Lastenrad gefördert. Die Förderung kann bis maximal zwei Monate nach dem Kauf beantragt werden, was das Verfahren gegenüber vielen anderen Kommunen vereinfacht.
Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität der Gemeinde Ismaning
Seit der überarbeiteten Richtlinie vom 29. November 2024 zahlt Ismaning 25 Prozent des Kaufpreises, höchstens 1.000 Euro für Lastenfahrräder, Elektrolastenfahrräder sowie drei- und vierrädrige alten- und behindertengerechte Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt, und höchstens 200 Euro für Fahrradlasten- und Fahrradkinderanhänger. Antragsberechtigt sind Ismaninger ab 15 Jahren mit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.
Förderung von Pedelecs, Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern der Gemeinde Grünwald
Grünwald fördert 25 Prozent der Kosten, gedeckelt bei 200 Euro für Fahrradanhänger, 300 Euro für Pedelecs, 750 Euro für Lastenräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs mit 35 bis 59 kg Zuladung sowie 1.000 Euro für Lastenpedelecs ab 60 kg Zuladung. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern aus Dienstrad-Leasingverträgen ist förderfähig. Ausgeschlossen sind S-Pedelecs über 25 km/h, E-Roller und Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lastenradanhängern der Gemeinde Poing
Die Gemeinde Poing bezuschusst 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 1.000 Euro bei Lastenpedelecs, 500 Euro bei Lastenfahrrädern ohne Motor und 250 Euro bei Lastenanhängern. Der Förderantrag muss immer vor der Anschaffung gestellt und bewilligt werden. Die Förderung ist Teil eines Klimaschutzprogramms, das daneben auch Mini-Photovoltaikanlagen und PV-Anlagen bezuschusst.
Förderprojekt Lastenräder, Fahrradanhänger und Spezialräder der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt zahlt maximal 25 Prozent der Nettokosten, höchstens 1.000 Euro für ein Lastenrad mit E-Antrieb, 600 Euro ohne E-Antrieb und 200 Euro für einen Fahrradanhänger. Für einkommensschwache Haushalte erhöhen sich Prozentsatz und Höchstsumme. Insgesamt stehen 40.000 Euro pro Jahr bereit, davon seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich 20.000 Euro ausschließlich für Spezialräder. Gefördert werden nur Neufahrzeuge und nur ein Fahrzeug pro Haushalt und Jahr.
Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck bezuschusst die Anschaffung marktgängiger Fahrzeuge mit jeweils 25 Prozent der Kosten: Lastenpedelecs bis 1.000 Euro, Lastenfahrräder ohne Motor bis 750 Euro, Fahrradanhänger für Lasten oder Kinder bis 250 Euro und Dreiräder für Erwachsene mit oder ohne Motorunterstützung bis 1.000 Euro. Bei Privatpersonen ist der Bruttopreis maßgeblich, bei gewerblichen Antragstellern der Nettokaufpreis. Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2024.
Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis fördert als Direktzuschuss den Kauf neuer Aufsitz-Elektroroller mit 200 Euro, von S-Pedelecs mit 300 Euro und von E-Lastenrädern mit 400 Euro. Wer den Bezug von 100 Prozent Ökostrom oder den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage nachweist, erhält einmalig 50 Euro zusätzlich. Das Budget beträgt 20.000 Euro pro Jahr, je Haushalt, Verein oder Verwaltung ist eine Förderung pro Jahr möglich. Tretroller und Scooter sind ausgeschlossen.
Essen: Solarförderung der Stadt
Die Stadt Essen bezuschusst über ihr Umweltamt die Errichtung von Solaranlagen im Stadtgebiet, einschließlich Steckersolargeraeten. Der Antrag zur Solarförderung wird über das städtische Serviceportal gestellt. Die Stadt verweist ergänzend auf die Informationsangebote der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Steckersolar sowie auf die geltenden Gesetze und Normen. Die konkreten Fördersaetze ergeben sich aus der jeweils gültigen städtischen Förderrichtlinie.
Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine
Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme
Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen mit Speicher
Wird eine steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher ergänzt, zahlt die Stadt Göttingen einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Auch hier ist ein einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 Euro möglich, sodass insgesamt bis zu 400 Euro erreichbar sind. Der Speicher erlaubt es, den am Tag erzeugten Solarstrom abends zu nutzen und erhöht damit den Eigenverbrauch. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen
Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Kassel: Förderung von Balkonkraftwerken
Die Stadt Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel. Das Förderprogramm läuft von 2024 bis 2026, bislang wurden rund 1.900 Anträge gestellt. Der Antrag wird digital gestellt, nach dem Bewilligungsbescheid reicht man Rechnung und Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister ein. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten über den Stromspar-Check eine vollständige Kostenübernahme für Anschaffung und Installation.
proKlima GemeinNützlichSolar: Solarstrom für gemeinnützige Institutionen
Mit GemeinNützlichSolar richtet sich proKlima gezielt an gemeinnützige Institutionen wie Vereine, Kirchengemeinden, Verbände und soziale Träger, die auf ihren Gebäuden eine Solarstromanlage errichten wollen. Vereinsheime, Gemeindehäuser und aehnliche Gebäude verfuegen oft über gut geeignete Dachflächen, den Trägern fehlt jedoch das Eigenkapital. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
Was kommunale Förderung bei Energie bedeutet
Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Töpfe auf, meist klein, oft schnell ausgeschöpft und fast nie zentral gemeldet. Dafür fördern sie regelmäßig Dinge, die in keinem Landes- und keinem Bundesprogramm vorkommen, und die Wege sind kurz.
- Wo der Antrag landet
- Über die Stadt oder den Landkreis, häufig über ein Fachamt, oder direkt über den örtlichen Energieversorger. Ein zentrales Portal gibt es nicht, oft reicht ein Formular oder ein Anruf.
- Woran du sie erkennst
- An der Region: steht dort ein Ortsname statt eines Landes, ist es kommunal. Im Träger stehen dann eine Stadt, ein Landkreis oder Stadtwerke.
- Der häufigste Irrtum
- Diese Ebene ganz zu überspringen, weil die Beträge klein wirken. Kommunale Zuschüsse lassen sich oft mit Bund und Land kombinieren und sind der Teil, den fast alle liegen lassen.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Kommune
- Warum finde ich kommunale Programme so schlecht?
- Weil sie selten in eine zentrale Datenbank gemeldet werden und sich häufig ändern. Auch unser Verzeichnis kennt nur, was öffentlich dokumentiert ist. Der zuverlässigste Weg bleibt der direkte Anruf bei Stadt und Stadtwerken.
- Kann ich kommunale Förderung mit Bundesförderung kombinieren?
- Oft ja, das ist sogar der Regelfall. Aber dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und manche Bundesprogramme rechnen kommunale Zuschüsse gegen. Prüfe in beiden Richtlinien den Abschnitt zur Kumulierung.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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