Förderprogramme für Bildung in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Bildung und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Integrationskurs des Bundes
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und umfasst im allgemeinen Kurs 700 Unterrichtseinheiten, davon 600 Sprachkurs und 100 Orientierungskurs. Ziel ist das Sprachniveau B1, abgeschlossen wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Auf den Kurs besteht nach § 44 AufenthG ein gesetzlicher Anspruch, wenn erstmals ein Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug, aus humanitaeren Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter erteilt wird. Neben dem allgemeinen Kurs gibt es spezielle Kursarten wie Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurs, Förderkurs und Intensivkurs, der Intensivkurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten, spezielle Kursarten bis zu 1000. Die Zulassung beantragt man beim BAMF, den Kursplatz sucht man über BAMF-NAvI.
Integrationskurs für Asylbewerbende und Geduldete
Asylbewerbende mit Aufenthaltsgestattung, Geduldete nach Paragraf 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 oder Paragraf 25 Abs. 5 AufenthG können zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Die Teilnahme ist für diese Gruppen kostenlos. Die Zulassung nach Paragraf 44 Abs. 4 AufenthG erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kursplätze und Haushaltsmittel; nach Paragraf 5 Abs. 4 Satz 2 IntV sind Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sowie Deutsche und Unionsbürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse vorrangig zu berücksichtigen. Asylbewerbende können zusätzlich zur Teilnahme verpflichtet werden.
Integrationskurs für Zweitschriftlernende
Der Zweitschriftlernerkurs richtet sich an Menschen, die Lesen und Schreiben in einem nicht lateinischen Schriftsystem gelernt haben. Zunächst wird das lateinische Alphabet vermittelt, danach folgen bis zu 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Der Kurs umfasst insgesamt bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten und endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt wie beim allgemeinen Integrationskurs über das BAMF.
Intensivkurs im Integrationskurs
Der Intensivkurs ist die verkürzte Variante des Integrationskurses für Menschen mit guten Lernvoraussetzungen. Er umfasst insgesamt 500 Unterrichtseinheiten, davon 400 Unterrichtseinheiten Sprachunterricht bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Ziel ist es, möglichst schnell den Alltag in Deutschland selbstständig gestalten zu können. Die Finanzierung erfolgt über das BAMF, es gilt der reguläre Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit.
Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)
Der Job-Berufssprachkurs wurde Ende Januar 2024 eingeführt, um den Job-Turbo der Bundesregierung zur schnelleren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu unterstützen. Der Kurs hat eine kurze Laufzeit und wird passgenau auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten. Er besteht aus berufsbezogenem Kommunikationstraining, arbeitsplatz- und fachspezifischer Vertiefung sowie individuellem Sprachcoaching mit mindestens fünf Unterrichtseinheiten je Teilnehmendem. Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos gestellt, ein Zugang zum Arbeitsplatz ist für die Sprachbedarfsermittlung nötig.
Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)
Der Job-BSK ist ein arbeitsplatznaher Deutschkurs mit betrieblicher Kommunikation, arbeitsplatzbezogener Sprachförderung und individueller Lernbegleitung. Er richtet sich an Personen mit mindestens Sprachniveau A2, die beschäftigt sind, eine Zusage für eine Stelle haben oder sich in einer betrieblichen Vorbereitung befinden. Ein Kurs umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist zwei bis drei Monate in Teilzeit. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei, bei einem Jahreseinkommen über 20000 Euro fallen laut BAMF rund 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, die auch der Arbeitgeber tragen kann.
Journalistisches Förderprogramm der Hanns-Seidel-Stiftung
Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert journalistischen Nachwuchs mit einem eigenen Programm neben der Studienförderung. Teilnehmende erhalten eine praxisnahe publizistische Ausbildung, Seminare und Kontakte in Redaktionen. Die Bewerbungsphasen sind dieselben wie bei der Studienförderung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Journalistisches Nachwuchsförderprogramm JONA der Konrad-Adenauer-Stiftung
JONA ist das journalistische Nachwuchsförderprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung. Es richtet sich an angehende Journalistinnen und Journalisten und verbindet die Studienförderung mit einer praxisnahen publizistischen Ausbildung. Teilnehmende bekommen Seminare, Werkstattgespraeche und Kontakte in Redaktionen. Die Auswahl erfolgt über dasselbe mehrstufige Verfahren wie die Studienförderung.
Jugendintegrationskurs
Der Jugendintegrationskurs richtet sich an zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, und an junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er vermittelt Deutschkenntnisse altersgerecht und bereitet auf Ausbildung und Beruf vor. Zusätzlich fördern die Bundesländer zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Schule über Förder- und Sprachlernklassen, in denen speziell qualifizierte Lehrkräfte unterrichten. In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an schulischen Deutschförderangeboten bei festgestelltem Förderbedarf verpflichtend.
Jugendmigrationsdienste (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.
Jugendmigrationsdienste (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste beraten und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren. Sie bieten individuelle Begleitung mit Integrationsförderplan, Einzelfallberatung, Elternarbeit sowie Gruppenangebote und Kurse. Schwerpunkte sind Schule, Ausbildung, Berufsplanung und soziale Teilhabe. Die Beratung ist für die jungen Menschen und ihre Familien kostenlos. Bundesweit gibt es rund 500 Standorte; Träger sind unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen und Katholischen Jugendsozialarbeit, die Arbeiterwohlfahrt, der Internationale Bund, der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Deutsche Rote Kreuz. Zusätzlich gibt es eine anonyme Online-Beratung.
KJP-Förderung der Jugendverbandsarbeit und politischer Jugendverbände
Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden die bundeszentralen Jugendverbände als Regelstruktur gefördert, darunter auch politische Jugendverbände. Der Deutsche Bundesjugendring vertritt diese Verbände gegenueber Bund und Politik und bezeichnet Jugendverbände als Werkstätten der Demokratie. Im Regierungsentwurf 2027 steigt der KJP um knapp 900.000 Euro gegenueber 2026. Der DBJR haelt das für zu wenig und beziffert die Luecke für eine bedarfsgerechte Förderung der Jugendverbände auf 2 Millionen Euro.
KiTa-Qualitätsgesetz
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz beteiligt sich der Bund seit 2019 an der Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege. Die Mittel fliessen an die Länder, die sie über Bund-Länder-Verträge in festgelegten Handlungsfeldern einsetzen, etwa Fachkräftegewinnung, Sprachförderung und bedarfsgerechte Angebote. Familien profitieren indirekt über bessere Betreuungsqualität, ein eigener Antrag ist nicht möglich. Der Bund veröffentlicht regelmäßig Monitoringberichte zur Umsetzung.
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist seit 1950 das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Er finanziert unter anderem die politische Jugendbildung, die Jugendverbandsarbeit und die internationale Jugendarbeit. Rechtsgrundlage ist Paragraf 83 Absatz 1 SGB VIII, gefördert werden nur Vorhaben von überregionaler Bedeutung, die einzelne Länder nicht wirksam fördern können. Die Mittel fliessen in der Regel über Zentralstellen und bundeszentrale Träger an die Einrichtungen vor Ort.
Konrad-Adenauer-Stiftung Begabtenförderung
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-demokratischen Wertetradition nahe. Gefördert werden Studierende und Promovierende, die neben sehr guten Leistungen gesellschaftliches Engagement und Interesse an politischer Bildung mitbringen. Zur Förderung gehoeren ein einkommensabhängiges Grundstipendium nach BAföG-Systematik, eine Studienkostenpauschale sowie ein umfangreiches Seminar- und Netzwerkprogramm. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung.
Kostenfreier Integrationskurs für Spätaussiedelnde
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen können kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen; die Kosten trägt das BAMF vollständig. Bei Aufnahme ab dem 1. Januar 2005 wird die Teilnahmeberechtigung direkt bei der Einreise vom Bundesverwaltungsamt in Friedland ausgegeben. Auch vor 2005 aufgenommene Spätaussiedelnde können kostenlos teilnehmen. Wer bereits einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht hat, muss beim BAMF einen Antrag auf Zulassung stellen.
Kostenlose Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtlich Pflegende
Die Pflegekassen bieten Angehoerigen und ehrenamtlich Interessierten unentgeltliche Schulungskurse an. Die Kurse vermitteln praktische Fertigkeiten für die Pflege zu Hause und sollen koerperliche und seelische Belastungen verringern. Auf Wunsch findet die Schulung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Zusätzlich sollen die Kassen digitale Pflegekurse anbieten.
Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.
Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR
Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Kultur macht stark - Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang. Die Mittel gehen an lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit und werden über bundesweite Programmpartner ausgereicht. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft von 2023 bis 2027. Das Programm ist 2026 weiterhin aktiv.
Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.
Kurse zum Erwerb des Abiturs im Garantiefonds Hochschule
Wenn die im Herkunftsland erworbene Hochschulreife in Deutschland nicht anerkannt wird, fördert der Garantiefonds Hochschule den Besuch von Lehrgängen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Der Sonderlehrgang in Hanau dauert zwei Jahre, ermöglicht eine Unterbringung im Wohnheim, führt zum Abitur oder zum schulischen Teil der Fachhochschulreife und öffnet alle Studienfächer. Studienkollegs an Universitäten dauern ein Jahr und enden mit der Feststellungsprüfung, beschränkt auf die Fächer des gewählten Schwerpunktkurses. HZB-Kurse an Universitäten dauern ebenfalls ein Jahr, das Fächerspektrum variiert je nach Hochschule und Bundesland.
Landesprogramm Arbeit Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (ESF Plus)
Das Landesprogramm Arbeit ist das Dach, unter dem Schleswig-Holstein die Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 einsetzt. Unterstützt werden die Bereiche Beschäftigung, Bildung und soziale Integration. Das ESF-Programm des Landes wurde am 19. Mai 2022 als eines der ersten ESF-Programme von der EU-Kommission genehmigt. Neben den EU-Mitteln fließen Landesmittel und private Kofinanzierung ein, unter anderem von Unternehmen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus Familien mit kleinem Einkommen die Teilhabe an Bildung und Freizeit. Es umfasst Schulbedarf mit 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr, also 195 Euro pro Schuljahr, die vollen Kosten für Schul- und Kitaausflüge, das gemeinschaftliche Mittagessen ohne Eigenanteil, Lernförderung, Schülerbeförderung sowie pauschal 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe bis zum 18. Geburtstag. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 6b BKGG, Paragraf 28 SGB II und Paragraf 34 SGB XII.
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