Förderprogramme für Bildung in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Bildung und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
392 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus projektbezogenen Personalausgaben bis zur Höhe TVöD 10, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben und erforderlichen Reisekosten.
Pauschalförderung Ferien und Bildung
Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.
Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Projektförderung Junge Menschen stärken
Förderung inklusiver und partizipativer Freizeitprojekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschränkten Teilhabechancen. Bis zu 300.000 Euro für maximal 48 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit.
Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks
Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatz droht wegzufallen und die durch eine Weiterbildung im gleichen Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Betrieb, den Antrag stellt ebenfalls der Betrieb.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatzverlust droht, die aber mit einer Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettöntgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.
Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche
Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.
Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung
Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr ist eine Förderung möglich, wenn Eltern arbeiten, in Ausbildung sind oder Arbeit suchen. Zuständig sind die oertlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Landkreise und kreisfreie Städte.
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kita oder Kindertagespflege
Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Respekt Coaches - Praeventionsprogramm an Schulen
Respekt Coaches ist ein Bundesprogramm zur Praevention von Extremismus und Diskriminierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Umgesetzt wird es von den Jugendmigrationsdiensten in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungspraevention. Angeboten werden Gruppenangebote zu Demokratie, Resilienz, Sozialkompetenz und Medienkompetenz sowie Einzelberatung. Seit 2018 wurden mehr als 600.000 Jugendliche in über 15.000 Gruppenangeboten an rund 900 Kooperationsschulen erreicht.
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.
Richtlinienförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Die bpb bezuschusst Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung von anerkannten Trägern. Grundlage ist die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Antragsberechtigt sind nur Bildungseinrichtungen, die zuvor ein Anerkennungsverfahren bei der bpb durchlaufen haben. Für Antrag, Sachbericht, Kosten- und Finanzierungsplan und Belegliste sind verbindliche Vordrucke zu verwenden.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der demokratisch-sozialistischen Wertetradition nahe. Es fördert Studierende und Promovierende, die sich gegen soziale Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung engagieren, ausdrücklich auch internationale Studierende. Die Förderung umfasst ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung mit Seminaren, Beratung und Netzwerken.
Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG
Studierende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer Wohngemeinschaft zahlt ohnehin nur eine Person pro Wohnung, die übrigen können sich abmelden. Einzelzimmer im Studentenwohnheim gelten dagegen als eigene Wohnung und kosten 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des BAföG-Bescheids.
Rückerstattung von 50 Prozent des Integrationskurs-Kostenbeitrags
Wer den Kostenbeitrag zum Integrationskurs selbst gezahlt und den Abschlusstest erfolgreich bestanden hat, bekommt die Haelfte des gezahlten Kostenbeitrags vom BAMF zurück. Die erfolgreiche Teilnahme muss innerhalb von zwei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nachgewiesen werden, bei bestimmten Kursarten beträgt die Frist drei Jahre. Der Antrag wird beim BAMF gestellt, auch online über das Bundesportal.
Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs
Wer den Abschlusstest des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung besteht, kann die Hälfte des selbst gezahlten Kostenbeitrags zurückerhalten. Bei Integrationskursen für spezielle Zielgruppen verlängert sich die Frist auf drei Jahre. Der Antrag muss unterschrieben an die zuständige Außenstelle des BAMF gesendet oder digital über das Bundesportal gestellt werden. Das Formular trägt die Nummer 630.031i.
Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket
Wenn Schuelerinnen und Schueler auf Bus oder Bahn angewiesen sind und die Kosten nicht von anderer Seite getragen werden, übernimmt das Bildungspaket die Aufwendungen für die Schuelerbeförderung. Erfasst ist die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, auch bei Schulen mit besonderem Profil. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Ein Eigenanteil wird nicht mehr abgezogen.
Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)
Für Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden die tatsaechlichen Aufwendungen für die Schuelerbeförderung übernommen, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen ist. Dazu zählen auch Schulen mit besonderem Profil, bilinguale und Ganztagsschulen. Das Gesetz nennt keinen Pauschbetrag, massgeblich sind die tatsaechlichen Kosten.
Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten aus dem Bildungspaket
Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten von Schule und Kita werden in voller Höhe übernommen. Damit sollen Kinder aus einkommensschwachen Familien nicht aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müssen. Die Regelung gilt sowohl für Schulen als auch für Kindertageseinrichtungen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten aus dem Bildungspaket
Die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es gibt keine Obergrenze im Gesetz, maßgeblich sind die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune.
Schulbedarfspaket aus dem Bildungspaket
Für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug erhalten Schuelerinnen und Schueler aus einkommensschwachen Familien 195 Euro im Kalenderjahr. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt, 130 Euro zum Beginn des Schuljahres im Sommer und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr im Frühjahr. Anspruch haben Kinder, deren Familien Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Bei laufendem Grundsicherungsbezug ist kein gesonderter Antrag noetig.
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