Antragio

Förderprogramme für Bildung in Berlin

Diese Programme fördern Bildung und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

408 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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KommuneZuschuss

Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt der Kommune
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten

Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassen- und Kitafahrten werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen übernommen. Das ist eine der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis, üblicherweise mit der Kostenaufstellung der Einrichtung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita

Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Nachhilfe, wenn sie zusätzliche Lernförderung brauchen. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten übernommen. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis gestellt, meist mit einer Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung

Die Kosten für Bus und Bahn zur Schule werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen vollständig übernommen, wenn kein anderer Träger dafuer aufkommt. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag geht an das Jobcenter oder an Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf

Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.

195 Euro bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundSonstiges

Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG

Studierende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer Wohngemeinschaft zahlt ohnehin nur eine Person pro Wohnung, die übrigen können sich abmelden. Einzelzimmer im Studentenwohnheim gelten dagegen als eigene Wohnung und kosten 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des BAföG-Bescheids.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
EUZuschuss

Erasmus+ Mobilitätsförderung in der Bildung

Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027. Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Hochschulbildung, Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Das Programm zielt ausdrücklich darauf, den Zugang für alle Menschen zu erleichtern, besonders für Personen mit Mobilitätshindernissen oder schwierigem sozialem Hintergrund. Die Antragstellung läuft über die eigene Hochschule, Schule oder den Bildungsträger, die Fördersätze legen die Nationalen Agenturen jährlich fest.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Union, in Deutschland umgesetzt über die Nationalen Agenturen (DAAD, NA beim BIBB, PAD)
BundKredit

KfW-Studienkredit (Programm 174)

Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexiblen monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Gefördert werden Studierende zwischen 18 und 44 Jahren, Erst- und Zweitstudium bis 14 Semester, Aufbau- und Promotionsstudien bis sechs Semester. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst, für die Rückzahlungsphase sind Festzinsvereinbarungen möglich. Sicherheiten sind nicht nötig, die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit und läuft in der Regel über zehn Jahre.

100 Euro bis 650 Euro je Monat
bundesweit
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Antrag über Vertriebspartner
BundKredit

Bildungskredit des Bundes

Der Bildungskredit unterstützt die Finanzierung einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig. Über den Antrag entscheidet das Bundesverwaltungsamt, Auszahlung und Abwicklung der Rückzahlung übernimmt die KfW. Er ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und kann deshalb auch neben BAföG genutzt werden. Antrag über das Portal bildungskreditonline.bva.bund.de, Unterlagen werden anschließend nachgereicht. Monatsrate, Höchstsumme, Zinssatz und Altersgrenze stehen nicht auf der Übersichtsseite des BVA, sondern in den Förderbestimmungen und sind vor der Antragstellung dort zu prüfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesverwaltungsamt (BVA), Auszahlung und Abwicklung über die KfW
BundZuschuss

Begabtenförderung im Hochschulbereich (StipendiumPlus, 13 Begabtenförderungswerke)

Dreizehn vom Bund geförderte Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende, Promovierende und Auszubildende finanziell und ideell. Die Werke haben unterschiedliche politische, religiöse und weltanschauliche Profile, sodass für sehr verschiedene Lebensläufe etwas dabei ist. Laut StipendiumPlus braucht man keinen Einserschnitt, entscheidend ist das Gesamtbild aus Leistung, Engagement und persönlicher Entwicklung. Neben Geld gibt es Mentoring, Workshops und Netzwerk. Die Bewerbung läuft direkt beim jeweiligen Werk, die Beträge richten sich nach den BAföG-Sätzen und werden dort veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
13 vom Bund geförderte Begabtenförderungswerke, Mittel vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), Antrag über die zuständige Kammer
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt berufserfahrene Fachkräfte bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium, unabhängig vom Schulabschluss. Laut SBB beträgt die Förderung im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich, bestehend aus 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Bücherpauschale, dazu 160 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitend Studierende erhalten eine Pauschale von 3.045 Euro im Jahr. Es gibt keine Altersgrenze, die Bewerbung läuft in drei Schritten über Online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch.

3.045 Euro bis 12.864 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro monatlich, davon kommt die Hälfte vom Bund und die Hälfte von privaten Stiftern. Die Förderung läuft mindestens zwei Semester und kann bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Die Auswahl treffen die Hochschulen selbst, die Bewerbung läuft direkt dort. Berücksichtigt werden nicht nur Noten, sondern auch gesellschaftliches Engagement und das Überwinden persönlicher Hürden im Bildungsweg, was es für Menschen mit geringem Einkommen besonders interessant macht.

300 Euro bis 300 Euro je Monat
bundesweit
Hochschule, finanziert je zur Hälfte vom Bund und von privaten Förderern
BundZuschuss

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)

Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch, mit Basiskursen von A2 bis C2 und Spezialkursen für Gesundheitsberufe, gewerblich-technische und kaufmännische Bereiche. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Nur wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro hat, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, zahlt laut BAMF 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Nach bestandener Prüfung können 50 Prozent des gezahlten Beitrags zurückerstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Berechtigungsschein von Jobcenter oder Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Integrationskurs des BAMF

Der Integrationskurs verbindet einen Sprachkurs von in der Regel 600 Unterrichtsstunden mit einem Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland. Es gibt Sonderformen für Alphabetisierung, Intensivkurse und Kurse für Menschen mit Behinderungen. Teilnehmende zahlen in der Regel einen Kostenbeitrag, können davon aber auf Antrag befreit werden und einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wer den Kurs erfolgreich abschließt, bekommt die Hälfte des gezahlten Kostenbeitrags erstattet. Anträge laufen über das Bundesportal oder das BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundPrämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III

Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.

150 Euro bis 2.500 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Nach Paragraf 81 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Gefördert werden auch das Nachholen eines Berufsabschlusses, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses und der Aufbau von Grundkompetenzen. Zwingende Voraussetzung ist die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und die Zulassung der Maßnahme. Umgesetzt wird die Förderung über den Bildungsgutschein.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die für eine Ausbildung in eine andere Region ziehen. Bezuschusst werden im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten, unabhängig davon, ob die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Wichtig: Auf den Mobilitätszuschuss besteht kein gesetzlicher Anspruch, es ist eine Ermessensleistung. Beantragt wird online nach einem Beratungsgespräch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

276 Euro bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundBeratung

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schülerinnen und Schüler in den letzten Schuljahren dabei, den Schulabschluss zu schaffen und einen Ausbildungsplatz zu finden. Eine Fachkraft hilft bei Schulaufgaben, persönlichen Problemen, der Berufswahl und begleitet noch die ersten sechs Monate der Ausbildung. Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Voraussetzung ist, dass die Schule am Programm teilnimmt und die Eltern zustimmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit der Schule
BundSonstiges

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)

Die außerbetriebliche Berufsausbildung ermöglicht eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei einem Bildungsträger, wenn kein betrieblicher Ausbildungsplatz gefunden wird. Sie dauert je nach Beruf zwischen 24 und 42 Monaten und ist auch in Teilzeit möglich. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt alle Kosten, die Teilnehmenden erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Ein fehlender Schulabschluss ist kein Ausschlussgrund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme richtet sich an junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Sie dauert in der Regel bis zu zwölf Monate, verbindet Unterricht mit Praktika in Betrieben und ermöglicht das Nachholen eines Schulabschlusses. Die Teilnahme ist kostenlos, Fahrtkosten werden häufig übernommen und es kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden. Zugang über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Bei der Assistierten Ausbildung nach den Paragrafen 74 bis 75a SGB III und Paragraf 16 SGB II begleitet eine Ausbildungsbegleitung junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie organisiert Nachhilfe, hilft bei Problemen im Betrieb und unterstützt bei Bewerbungen. Die Vorphase dauert bis zu sechs Monate mit etwa acht Stunden täglich, die begleitende Phase läuft bis zum Abschluss der Ausbildung. Beide Phasen sind für die Teilnehmenden kostenlos, zusätzlich kann Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter

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