Antragio

Förderung als Sonstiges für Bildung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

57 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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LandSonstiges

Schuelerticket Berlin

Kostenloses Schuelerticket für alle Berliner Schuelerinnen und Schueler mit gültigem Berliner Schuelerausweis I. Es gilt im Tarifbereich Berlin AB rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Anspruch haben auch Kinder ab sechs Jahren, die noch keine Berliner Schule besuchen; Nachweis ist der Aufnahmebescheid, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid. Ein Fahrrad, ein Hund oder ein Kind unter sechs Jahren dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Ausgabe über die BVG
LandSonstiges

Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern

Der Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in Bayern gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer Mindestentfernung zur Schule oder im Rahmen einer Sozialklausel, kann beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, gibt der Kostenträger einen Autorisierungscode aus, mit dem das Schuelerticket kostenlos bestellt wird. Im MVV-Gebiet ist das das 365-Euro-Ticket MVV als Chipkarte. Die genauen Entfernungsgrenzen legt der jeweilige Kostenträger fest.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Kostenträger sind Kommunen, Landkreise und Schulen
BundSonstiges

Deutschlandsemesterticket

Bundesweit gültiges Semesterticket für eingeschriebene Studierende. Der Preis liegt bei 60 Prozent des regulaeren Deutschlandticketpreises. Für das Wintersemester 2026/2027 beträgt er 226,80 Euro pro Semester, das entspricht 37,80 Euro pro Monat. Das Ticket wird über den Semesterbeitrag abgerechnet und ist nicht frei verkaeuflich. Ob eine Hochschule das Deutschlandsemesterticket oder ein regionales Semesterticket ausgibt, entscheidet die Hochschule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hochschulen gemeinsam mit den Verkehrsverbünden
LandSonstiges

Berliner Bildungszeit

Die Berliner Bildungszeit ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten in Berlin auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Vollzeitbeschäftigte mit Fuenf-Tage-Woche haben 5 Tage pro Jahr, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Die Freistellung kann für politische Bildung, berufliche Weiterbildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt genutzt werden. Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung das Entgelt weiter, die Kurskosten tragen die Teilnehmenden selbst. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich zwei Jahre auf bis zu 10 Tage zusammenlegen. Rechtsgrundlage ist das Bildungszeitgesetz, das im September 2021 das frühere Bildungsurlaubsgesetz abgeloest hat.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin
BundSonstiges

Ausserbetriebliche Berufsausbildung

Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, können eine vollqualifizierende Berufsausbildung bei einem Bildungsträger absolvieren. Im Rahmen der Ausbildungsgarantie wurde der Zugang zum 1. August 2024 erweitert: Auch marktbenachteiligte junge Menschen in Regionen mit Unterversorgung an Ausbildungsplätzen können gefördert werden. Ziel ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung, sobald das möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe und Auszubildende während der Berufsausbildung, um Abbrueche zu vermeiden. Zum Angebot gehoeren Förderunterricht bei Lerndefiziten, sozialpaedagogische Begleitung bei Konflikten, Hilfe bei Verwaltung und Organisation der Ausbildung sowie Begleitung des Ausbildungspersonals. Die Maßnahmekosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollständig übernommen, für den Betrieb entstehen keine Kosten. Der Einstieg ist jederzeit möglich, das Angebot wird individuell zugeschnitten. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unveraendert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Partnering in Business with Germany (früher Managerfortbildungsprogramm)

Das Programm bringt Fach- und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen aus derzeit 22 Partnerländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa mit deutschen Unternehmen zusammen. Die auslaendischen Teilnehmenden durchlaufen eine mehrwoechige Online-Phase und einen Praxisaufenthalt in Deutschland, deutsche Unternehmen treffen sie auf Kooperationsboersen und in B2B-Gespraechen. Für deutsche Unternehmen ist das ein Weg zu vorbereiteten Geschäftspartnern in neuen Absatzmaerkten. Jährlich nehmen rund 2.400 deutsche Unternehmen teil. Träger ist das Bundeswirtschaftsministerium, umgesetzt wird das Programm von der GIZ.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Durchführung Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
BundSonstiges

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung finanziert berufliche Rehabilitation, damit Versicherte trotz Krankheit oder Behinderung im Arbeitsleben bleiben oder dorthin zurückkehren können. Erbracht werden die Leistungen nach den Paragraphen 49 bis 54 SGB IX, Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (Paragraph 57 SGB IX), vergleichbare Leistungen anderer Anbieter (Paragraph 60 SGB IX) sowie das Budget für Ausbildung (Paragraph 61a SGB IX). Das Budget für Ausbildung wird nur für die Erstausbildung erbracht. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

MiA-Kurse und weitere Integrationsangebote für Frauen

Das BAMF fördert spezielle Angebote für zugewanderte Frauen. Dazu zählen die MiA-Kurse mit dem Titel Migrantinnen einfach stark im Alltag, die auf soziale Teilhabe und Alltagskompetenz zielen, Integrationskurse in reinen Frauenkursen als Alternative zu gemischten Kursen, Sport- und Bewegungsangebote sowie Integrationsprojekte für Frauen. Laut BAMF trauen sich 77 Prozent der MiA-Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knuepfen. Kursangebote und Anbieterlisten findet man über BAMF-NAvI und den BAMF-Bürgerservice.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch Projektträger vor Ort
BundSonstiges

Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler

Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz durch. Als Spaetaussiedler anerkannte Personen erhalten die deutsche Staatsangehoerigkeit. Ehegatten und direkte Nachkommen können auf Antrag gemeinsam aussiedeln, müssen aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wer nach dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurde, darf kostenlos einen Integrationskurs besuchen, die Teilnahmeberechtigung wird bereits bei der Einreise ausgegeben. Für schulpflichtige Kinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Integrationskurs. Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie die Kursträger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesverwaltungsamt für das Aufnahmeverfahren, Bundesamt für Migration und Fluechtlinge für den Integrationskurs
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis für Anerkennungsmaßnahmen (§ 16d AufenthG)

Wer eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen will, kann eine Aufenthaltserlaubnis für Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zur Prüfungsablegung oder für eine Qualifikationsanalyse erhalten. Für Qualifizierungsmaßnahmen wird sie bis zu 24 Monate erteilt und um laengstens zwölf Monate bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlaengert, bei begleitender qualifizierter Beschäftigung maximal drei Jahre, für eine Qualifikationsanalyse bis zu sechs Monate. Neben der Maßnahme ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, bei fachlich verwandter Tätigkeit mit Zustimmung auch zeitlich unbeschränkt. Erforderlich sind grundsaetzlich hinreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde, Visumverfahren über die deutsche Auslandsvertretung
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG)

Jugendliche und junge Volljährige können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten und seit drei Jahren erfolgreich eine Schule besuchen oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Der Antrag muss vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden, die Integration muss gewährleistet sein und es dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Eltern einer begünstigten minderjährigen Person können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn der Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist. Zuständig ist die Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)

Die Ausbildungsduldung sichert ausreisepflichtigen Personen den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Sie wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Der Antrag kann frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, wenn keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Zeugnisbewertung für auslaendische Hochschulqualifikationen der ZAB

Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung der Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen, die einen auslaendischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einordnet und seine Vergleichbarkeit bescheinigt. Sie wird für Hochschulabschlüsse aus aller Welt ausgestellt und hilft bei der Jobsuche, bei Visum- und Blaue-Karte-Anträgen sowie bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. Der Antrag wird vollständig digital über ein persönliches Benutzerkonto gestellt, inklusive Dokumentenupload und Onlinebezahlung. Die Gebühr wird auf der Seite in einem eigenen Gebührenbereich ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
BundSonstiges

Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Je nach Beruf zuständige Stelle, etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesbehörde oder Approbationsbehörde
BundSonstiges

Frühpaedagogik-Berufssprachkurs

Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe

Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)

Der Job-BSK ist ein arbeitsplatznaher Deutschkurs mit betrieblicher Kommunikation, arbeitsplatzbezogener Sprachförderung und individueller Lernbegleitung. Er richtet sich an Personen mit mindestens Sprachniveau A2, die beschäftigt sind, eine Zusage für eine Stelle haben oder sich in einer betrieblichen Vorbereitung befinden. Ein Kurs umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist zwei bis drei Monate in Teilzeit. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei, bei einem Jahreseinkommen über 20000 Euro fallen laut BAMF rund 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, die auch der Arbeitgeber tragen kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
BundSonstiges

Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)

Die Berufssprachkurse sind das bundesweite Angebot zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung und bauen auf dem Integrationskurs auf. Es gibt Zertifikatskurse auf den Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Teilnahme ist grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20000 Euro bzw. 40000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, ein Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten kostet damit höchstens 1024 Euro. Die Teilnahmeberechtigung stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus, Beschäftigte und Selbständige beantragen sie direkt beim BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
BundSonstiges

Erstorientierungskurse (EOK)

Erstorientierungskurse vermitteln erste Deutschkenntnisse und Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland. Sie richten sich vorrangig an Asylsuchende, bei freien Plätzen können auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte teilnehmen, nicht jedoch Kinder im schulpflichtigen Alter. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, wobei das Modul zu Werten und Zusammenleben für alle verpflichtend ist. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei, Kursangebote findet man über BAMF-NAvI.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch Kursträger in den Bundesländern
BundSonstiges

Jugendintegrationskurs

Der Jugendintegrationskurs richtet sich an zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, und an junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er vermittelt Deutschkenntnisse altersgerecht und bereitet auf Ausbildung und Beruf vor. Zusätzlich fördern die Bundesländer zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Schule über Förder- und Sprachlernklassen, in denen speziell qualifizierte Lehrkräfte unterrichten. In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an schulischen Deutschförderangeboten bei festgestelltem Förderbedarf verpflichtend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch zugelassene Kursträger
BundSonstiges

Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs (§ 9 Absatz 2 IntV)

Teilnahmeberechtigte am Integrationskurs zahlen grundsaetzlich einen Kostenbeitrag in Höhe von 50 Prozent des geltenden Kostenerstattungssatzes. Auf Antrag befreit das BAMF Personen, die Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen. Befreit werden außerdem Beschäftigte, deren Bruttoentgelt unter 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, wobei sich diese Grenze je nach Kinderzahl um 10 bis 20 Prozent erhöht. Zusätzlich ist eine Befreiung bei unzumutbarer Haerte möglich.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Integrationskurs des Bundes

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und umfasst im allgemeinen Kurs 700 Unterrichtseinheiten, davon 600 Sprachkurs und 100 Orientierungskurs. Ziel ist das Sprachniveau B1, abgeschlossen wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Auf den Kurs besteht nach § 44 AufenthG ein gesetzlicher Anspruch, wenn erstmals ein Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug, aus humanitaeren Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter erteilt wird. Neben dem allgemeinen Kurs gibt es spezielle Kursarten wie Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurs, Förderkurs und Intensivkurs, der Intensivkurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten, spezielle Kursarten bis zu 1000. Die Zulassung beantragt man beim BAMF, den Kursplatz sucht man über BAMF-NAvI.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch zugelassene Kursträger
BundSonstiges

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kita oder Kindertagespflege

Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt der Kommune

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