Förderung als Zuschuss für Bildung in Brandenburg auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022-2028
Förderung Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen, kofinanziert aus dem ESF Plus. Gefördert werden die allgemeine Verbundausbildung, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft und Servicestellen. Bei der Verbundausbildung gelten Pauschalen von 34,60 bis 42,90 Euro pro Lehrgangstag und Auszubildendem, die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
Zuschuss für Vorhaben zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien, Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten sowie umweltbezogene Bildungsarbeit. Je nach Förderschwerpunkt beträgt der Zuschuss 50, 75 oder 100 Prozent, bei Baumpflanzungen als Festbetrag 92 oder 65 Euro pro Baum.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
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