# Wohnraumanpassung (RL WRA)

Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 12.500 Euro |
| Mindestbetrag | 1.500 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Sanierung, Soziales, Wohneigentum |
| Frist | Laufende Antragstellung, neue Richtlinienfassung seit 18. März 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Dauerhafte Mobilitätseinschränkung, nachgewiesen durch fachliche Stellungnahme
- Eigentümer oder Mieter in Sachsen, alle Altersgruppen
- Einkommensgrenze 40.000 EUR im Einpersonenhaushalt, 60.000 EUR im Zweipersonenhaushalt, zuzüglich 10.000 EUR je weiterer Person
- Mindestzuschuss 1.500 EUR
- Keine vorherige Förderung für dasselbe Objekt (mit Ausnahmen)
- Antragstellung digital über das Förderportal, Vorhabensbeginn auf eigenes Risiko ab Antragseinreichung möglich

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Zuschüssen der Pflegekasse prüfen, keine Doppelförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohnraumanpassung (RL WRA) beantragen?

Wohnraumanpassung (RL WRA) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Dauerhafte Mobilitätseinschränkung, nachgewiesen durch fachliche Stellungnahme

### Wie viel Geld gibt es bei Wohnraumanpassung (RL WRA)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 12.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Wohnraumanpassung (RL WRA)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wohnraumanpassung (RL WRA) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohnraumanpassung (RL WRA) beantragen?

Laufende Antragstellung, neue Richtlinienfassung seit 18. März 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohnraumanpassung (RL WRA) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Zuschüssen der Pflegekasse prüfen, keine Doppelförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohnraumanpassung (RL WRA)?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohnraumanpassung-rl-wra-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohnraumanpassung-rl-wra-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
