# Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für touristische Infrastruktur, Barrierefreiheit, digitale Angebote und klimafreundliche Vorhaben. Im Übergangsregionen-Gebiet und in GRW-Gebieten liegt der Fördersatz bei bis zu 60 Prozent und der Zuschuss bei maximal 3 Millionen Euro, im SER-Gebiet bei bis zu 40 Prozent und maximal 2 Millionen Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Niedersachsen und Europäische Union, NBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.000.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | laufend, Förderperiode 2021 bis 2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen ohne Gewinnorientierung
- Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen
- Antrag vor Projektbeginn
- Höhere Sätze bei interkommunalen Kooperationen und Altstandorten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen beantragen?

Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen ohne Gewinnorientierung

### Wie viel Geld gibt es bei Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen beantragen?

laufend, Förderperiode 2021 bis 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Tourismusf%C3%B6rderrichtlinie/index.html
- Antragstellung: https://nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Tourismusf%C3%B6rderrichtlinie/index.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/tourismusfoerderrichtlinie-niedersachsen-land-niedersachsen-und-europaeische-union-nbank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/tourismusfoerderrichtlinie-niedersachsen-land-niedersachsen-und-europaeische-union-nbank
