# Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)

§ 10e EStG erlaubte Selbstnutzern, in den ersten vier Jahren bis zu 6 Prozent und in den vier folgenden Jahren bis zu 5 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie Sonderausgaben abzuziehen, begrenzt auf Höchstbeträge und an Einkommensgrenzen gebunden. Die Vorschrift ist ausgelaufen: Nach § 52 EStG ist sie letztmals anzuwenden, wenn vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung begonnen oder das Objekt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurde. Nachfolger war die Eigenheimzulage, die ihrerseits Ende 2005 abgeschafft wurde. Für heutige Käufer und Bauherren gibt es keinen allgemeinen Abzug der Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung mehr, nur noch Sonderfälle wie § 10f EStG bei Denkmalen und Sanierungsgebieten.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, seinerzeit über die Finanzämter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 6 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum |
| Frist | Keine Neufälle. Letztmals anwendbar bei Herstellungsbeginn oder Kaufvertrag vor dem 01.01.1996 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Herstellungsbeginn oder rechtswirksamer Kaufvertrag vor dem 01.01.1996
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Abzugszeitraum
- Keine Neufälle mehr möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) beantragen?

Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Herstellungsbeginn oder rechtswirksamer Kaufvertrag vor dem 01.01.1996

### Wie viel Geld gibt es bei Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 6 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) beantragen?

Keine Neufälle. Letztmals anwendbar bei Herstellungsbeginn oder Kaufvertrag vor dem 01.01.1996 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10e.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerbeguenstigung-der-selbst-genutzten-wohnung-nach-10e-estg-ausgelaufen-bund-seinerzeit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerbeguenstigung-der-selbst-genutzten-wohnung-nach-10e-estg-ausgelaufen-bund-seinerzeit
