SozialTicket im VVS (Bonuscard)
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) · Baden-Württemberg

Inhaberinnen und Inhaber der Bonuscard erhalten im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart verbilligte Zeitkarten. Das netzweite Jedermann-MonatsTicket in der Bonus-Variante kostet altersunabhängig 29,00 Euro und ab dem 1. Januar 2026 31,50 Euro. Für junge Menschen bis 21 Jahre gibt es das netzweite 14-Uhr-JuniorTicket zum Bonuscard-Preis von 14,20 Euro. Ansonsten gelten die Bedingungen der jeweiligen normalen Ticketvariante.
Antrag für SozialTicket im VVS (Bonuscard) vorbereiten
11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 7 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Gültige Bonuscard der Landeshauptstadt Stuttgart
- Beim JuniorTicket Altersgrenze 21 Jahre
- Nutzung im VVS-Netz nach den Bedingungen der jeweiligen Ticketvariante
Was du dafür brauchst
18 Angaben und 7 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I
11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
SozialTicket im VVS (Bonuscard) ist ein Sonstiges auf Ebene Sonstige. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
Häufige Fragen zu SozialTicket im VVS (Bonuscard)
Wer kann SozialTicket im VVS (Bonuscard) beantragen?
SozialTicket im VVS (Bonuscard) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gültige Bonuscard der Landeshauptstadt Stuttgart
Wo gilt SozialTicket im VVS (Bonuscard)?
Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich SozialTicket im VVS (Bonuscard) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich SozialTicket im VVS (Bonuscard) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für SozialTicket im VVS (Bonuscard)?
Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach mobilitaet-lokal, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Berlin-Ticket S (Sozialticket Berlin)
Sozialticket des Landes Berlin für 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich Berlin AB. Es gilt nur mit VBB-Kundenkarte Berlin S oder einem aktuellen Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket; diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025. Das Ticket ist nicht übertragbar. Mitgenommen werden dürfen ein Hund und Kinder unter sechs Jahren. Anders als das Deutschlandticket gilt es nicht bundesweit.
DeutschlandTicket Sozial im VRR
Das DeutschlandTicket Sozial kostet im VRR 53 Euro im Monat und gilt bundesweit im Nahverkehr. Berechtigt sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach SGB VIII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den erforderlichen Berechtigungsnachweis stellt die zuständige Behörde vor Ort aus. Wer bereits ein SozialTicket hat, kann beim örtlichen Verkehrsunternehmen auf das DeutschlandTicket Sozial wechseln.
Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.
Deutschlandticket sozial im VRS
Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg kostet das Deutschlandticket sozial ab dem 1. Januar 2026 monatlich 53 Euro. Anspruch haben Personen mit Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder Wohngeld. Das Ticket hat dieselben Gültigkeiten wie das reguläre Deutschlandticket. Die Vertragslaufzeit hängt von der Laufzeit des Berechtigungsnachweises ab und endet ohne rechtzeitige Vorlage eines neuen Nachweises.
Dresden-Pass mit ermäßigtem Deutschlandticket
Der Dresden-Pass gibt Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen 35 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket. Es kostet damit 40,95 Euro pro Monat; diese Preise gelten ab dem 1. April 2026. Ermäßigt sind auch die Zusatztickets Plus Mitnahme (8,12 Euro) und Plus MOBI (5,20 Euro) sowie Abo-Monatskarten. Der Pass gilt zusätzlich für vergünstigte Eintritte in städtische und Landeskultureinrichtungen und für eine kostenfreie Mietrechtsberatung. Auch für Kinder kann er beantragt werden.
Düsselpass
Mit dem Düsselpass können Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit geringem Einkommen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gelten bei städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Stadt und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport. Die Stadt stellt den Pass seit 1997 aus, er ist kostenlos und persönlich. Wer Grundsicherung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen bezieht, erhält ihn automatisch ohne gesonderten Antrag.