# Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)

Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 35.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Bildung, Sanierung, Soziales |
| Frist | Projektbeschreibung an das Landesamt für Schule und Bildung bis 31. Dezember 2026, Vollantrag bei der SAB bis 30. Juni 2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Öffentliche Schulträger im Startchancen-Programm
- Mindestzuwendung 35.000 EUR
- Fertigstellung bis 30. Juni 2033
- Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
- Einrichtung muss zu mindestens 50 Prozent den teilnehmenden Schulen dienen
- Keine gleichzeitige Förderung aus Bundes-, EU- oder anderen Landesprogrammen
- Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind ausgeschlossen

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung mit anderen Programmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) beantragen?

Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Öffentliche Schulträger im Startchancen-Programm

### Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 35.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) beantragen?

Projektbeschreibung an das Landesamt für Schule und Bildung bis 31. Dezember 2026, Vollantrag bei der SAB bis 30. Juni 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung mit anderen Programmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/richtlinie-startchancen-investitionen-rl-startinvest
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-startchancen-investitionen-rl-startinvest-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-startchancen-investitionen-rl-startinvest-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sa
