# Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG

Nach dem 31.12.2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Die Frist für die Inbetriebnahme endet damit am 3. August 2029. Voraussetzung ist, dass der Strom aus dem Netz entnommen, in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung sind zusätzlich von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz befreit. Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistungserhöhung um mindestens 7,5 Prozent oder Kapazitätserhöhung um mindestens 5 Prozent erhalten die Befreiung für zehn Jahre.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzgeber des Bundes, Vollzug durch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | Inbetriebnahme bis 03.08.2029, Befreiung dann 20 Jahre ab Inbetriebnahme |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Neuerrichtung der Speicheranlage nach dem 31.12.2008
- Inbetriebnahme innerhalb von 18 Jahren ab dem 4. August 2011, also bis 3. August 2029
- Rückspeisung der ausgespeicherten Energie in dasselbe Netz
- Genehmigung in entsprechender Anwendung von § 19 Absatz 2 StromNEV

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG beantragen?

Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Neuerrichtung der Speicheranlage nach dem 31.12.2008

### Wo gilt Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG beantragen?

Inbetriebnahme bis 03.08.2029, Befreiung dann 20 Jahre ab Inbetriebnahme Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/netzentgeltbefreiung-fuer-stromspeicher-nach-118-absatz-6-enwg-gesetzgeber-des-bundes-voll
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/netzentgeltbefreiung-fuer-stromspeicher-nach-118-absatz-6-enwg-gesetzgeber-des-bundes-voll
