# Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen

Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Bildung, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung, Reihenfolge nach elektronischem Eingang; die Verwaltungsvorschrift gilt ab 29. Januar 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gemeinden, Städte, Landkreise und rechtlich unselbständige Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg
- Bekenntnis zum Klimapakt Baden-Württemberg und zur Klimaneutralität bis 2040
- Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung
- Keine Doppelförderung aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln
- Neutrale, anbieterunabhängige Beratung

## Kombinierbarkeit

Ergänzt die investive Förderung aus Klimaschutz-Plus Teil I, keine Doppelförderung derselben Kosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen beantragen?

Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinden, Städte, Landkreise und rechtlich unselbständige Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen beantragen?

Laufende Antragstellung, Reihenfolge nach elektronischem Eingang; die Verwaltungsvorschrift gilt ab 29. Januar 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt die investive Förderung aus Klimaschutz-Plus Teil I, keine Doppelförderung derselben Kosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-2025-teil-2.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-2025-teil-2.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/klimaschutz-plus-2025-teil-ii-strategische-massnahmen-fuer-kommunen-l-bank-im-auftrag-des
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/klimaschutz-plus-2025-teil-ii-strategische-massnahmen-fuer-kommunen-l-bank-im-auftrag-des
