# Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)

Darlehen von 250.000 bis 25 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen, die die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung stärken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre, etwa für soziale Einrichtungen, Ver- und Entsorgung, öffentlichen Nahverkehr, Energieeffizienz, Kultureinrichtungen sowie Stadt- und Dorfentwicklung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 25.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 250.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Sonstiges, Energie, Mobilität, Kultur |
| Frist | Laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Öffentliche Hand und öffentlich organisierte private Unternehmen, darunter Gebietskörperschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Eigengesellschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie gemeinnützige Träger und Kirchen
- Vorhaben muss die nachhaltige kommunale oder regionale Entwicklung unterstützen
- Formlose Antragstellung, bevorzugt per E-Mail an isb-kommunalkredite@isb.rlp.de

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Zuschussprogrammen des Landes, etwa der Städtebauförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) beantragen?

Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Öffentliche Hand und öffentlich organisierte private Unternehmen, darunter Gebietskörperschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Eigengesellschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie gemeinnützige Träger und Kirchen

### Wie viel Geld gibt es bei Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 25.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) beantragen?

Laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Zuschussprogrammen des Landes, etwa der Städtebauförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/147.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/147.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/infrastrukturfinanzierung-in-rheinland-pfalz-programm-147-investitions-und-strukturbank-rh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/infrastrukturfinanzierung-in-rheinland-pfalz-programm-147-investitions-und-strukturbank-rh
