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Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes · Saarland

Erstmalige eigenständige Förderrichtlinie für die saarländische Kultur- und Kreativwirtschaft mit rund 1,5 Millionen Euro für zwei Jahre. Gefördert werden Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, Professionalisierung, Vernetzung der Teilmärkte und branchenübergreifenden Zusammenarbeit. Neu eingeführt ist die Förderung von Mikroprojekten mit bis zu 2.500 Euro je Projekt.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufende Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Mittel

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeVereine

Was du erfüllen musst

  • Akteurinnen und Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Bezug zum Saarland
  • Antrag mit dem bereitgestellten Antragsformular beim Referat B/2 des Wirtschaftsministeriums
  • Beachtung des Merkblatts zu zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter in der Großregion SaarLorLux sind ebenfalls förderfähig

Kombinierbar mit

Ausdrücklich als Kofinanzierung für Bundes- und EU-Förderprogramme vorgesehen

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Passt auch dazu

EUZuschuss

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks
LandZuschuss

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
LandSonstiges

Arbeitsraumprogramm Berlin

Zentrales Förderprogramm des Landes Berlin für künstlerische Arbeitsräume seit 1993. Räume werden zentral angemietet und zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet, das Land trägt die Differenz. Weitere Instrumente sind Landesbürgschaft Arbeitsraum, Ankauf von Liegenschaften und Zwischennutzungen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt durch Kulturraum Berlin gGmbH
LandKredit

Berlin Infra

Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.

bis 100 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)