# Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland

Erstmalige eigenständige Förderrichtlinie für die saarländische Kultur- und Kreativwirtschaft mit rund 1,5 Millionen Euro für zwei Jahre. Gefördert werden Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, Professionalisierung, Vernetzung der Teilmärkte und branchenübergreifenden Zusammenarbeit. Neu eingeführt ist die Förderung von Mikroprojekten mit bis zu 2.500 Euro je Projekt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Kultur, Bildung, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Mittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Akteurinnen und Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Bezug zum Saarland
- Antrag mit dem bereitgestellten Antragsformular beim Referat B/2 des Wirtschaftsministeriums
- Beachtung des Merkblatts zu zuwendungsfähigen Ausgaben
- Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter in der Großregion SaarLorLux sind ebenfalls förderfähig

## Kombinierbarkeit

Ausdrücklich als Kofinanzierung für Bundes- und EU-Förderprogramme vorgesehen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland beantragen?

Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Akteurinnen und Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Bezug zum Saarland

### Wo gilt Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland beantragen?

Laufende Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Mittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland mit anderen Förderungen kombinieren?

Ausdrücklich als Kofinanzierung für Bundes- und EU-Förderprogramme vorgesehen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Saarland?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/kreativwirtschaft/foerderung-kreativwirtschaft
- Antragstellung: https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/kreativwirtschaft/foerderung-kreativwirtschaft
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-der-kultur-und-kreativwirtschaft-im-saarland-ministerium-fuer-wirtschaft-innova
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-der-kultur-und-kreativwirtschaft-im-saarland-ministerium-fuer-wirtschaft-innova
