# Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.300 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter |
| Themen | Mobilität, Wohneigentum |
| Frist | Antragstellung seit 15.04.2026; Frist 10.11.2026 für WEG, Privateigentümer und KMU, 15.10.2026 für Unternehmen mit großem Wohnbestand; Richtlinie läuft bis 30.06.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens drei Wohneinheiten
- Antragsberechtigt sind WEG und deren Wohnungseigentümer, KMU, Privateigentümer von Mietwohneigentum sowie Wohnungsbaugesellschaften
- Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze, mindestens jedoch 6 Stellplätze
- Ladeleistung mindestens 11 kW, üblich 11 bis 22 kW
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner, nicht öffentlich zugänglich
- Strombezug zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien
- Kostenvoranschlag bei Antragstellung, Baubeginn erst nach Bewilligung
- Beauftragung innerhalb von 9 Monaten, Umsetzung innerhalb von 24 Monaten

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben aus anderen Programmen; Vergabe nach Windhundprinzip

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens drei Wohneinheiten

### Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

Antragstellung seit 15.04.2026; Frist 10.11.2026 für WEG, Privateigentümer und KMU, 15.10.2026 für Unternehmen mit großem Wohnbestand; Richtlinie läuft bis 30.06.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben aus anderen Programmen; Vergabe nach Windhundprinzip Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/foerderung/
- Antragstellung: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/foerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern-bundesministerium-fuer-ve
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-in-und-an-mehrparteienhaeusern-bundesministerium-fuer-ve
