# Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)

Zuschuss für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten einer Bürgerenergiegesellschaft. Gefördert werden 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, höchstens 300.000 Euro je Vorhaben, unter Beachtung der De-minimis-Grenzen. Förderfähig sind unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Änderungen der Bauleitplanung, Umweltprüfungen sowie Rechts- und Steuerberatung mit direktem Projektbezug. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Genehmigungsgebühren, Gründungskosten und Personalkosten. Seit 1. Juli 2024 genügen 15 statt zuvor 50 natürliche Personen. Das Programm läuft seit 1. Januar 2023 und ist bis 31. Dezember 2026 befristet.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen, Landwirtschaft |
| Themen | Energie, Forschung |
| Frist | Programm befristet bis 31. Dezember 2026; Antrag vor Vorhabenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bürgerenergiegesellschaft im Sinn des Paragrafen 3 Nummer 15 EEG 2023, seit 1. Juli 2024 mit mindestens 15 natürlichen Personen
- Mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen im Umkreis von 50 Kilometern um den geplanten Standort
- Kein Mitglied hält mehr als 10 Prozent der Stimmrechte
- Windenergievorhaben von insgesamt höchstens 25 Megawatt je Antragsteller
- Antragstellung über das Portal easy-Online vor Abschluss von Dienstleistungsverträgen und vor Vorhabenbeginn
- Nachweis der Deckung der restlichen Kosten und De-minimis-Erklärung

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der ausschreibungsfreien EEG-Förderung nach Paragraf 22b EEG und mit der Teilnahme an EEG-Ausschreibungen innerhalb von zwei Jahren

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) beantragen?

Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) richtet sich an Vereine, Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Bürgerenergiegesellschaft im Sinn des Paragrafen 3 Nummer 15 EEG 2023, seit 1. Juli 2024 mit mindestens 15 natürlichen Personen

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) beantragen?

Programm befristet bis 31. Dezember 2026; Antrag vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der ausschreibungsfreien EEG-Förderung nach Paragraf 22b EEG und mit der Teilnahme an EEG-Ausschreibungen innerhalb von zwei Jahren Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Buergerenergiegesellschaften/buergerenergiegesellschaften_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Buergerenergiegesellschaften/buergerenergiegesellschaften_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-von-buergerenergiegesellschaften-bei-windenergie-an-land-planungs-und-gen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-von-buergerenergiegesellschaften-bei-windenergie-an-land-planungs-und-gen
