Förderprogramme für Landwirtschaft
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
96 Programme gefunden
Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK
Zuschuss von bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Förderfähig sind Saat und Pflanzung samt Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren sowie Nachbesserungen.
Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Saarland
Beihilfe zur Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten im Saarland als Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027. Gefördert werden innerfamiliäre und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Im SEPL 23-27 ist ein Förderbudget von 1 Million Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent vom Saarland.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)
Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.
Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)
Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.
Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg
Landesprogramm Baumschnitt-Streuobst zur Förderung des fachgerechten Baumschnitts an Streuobstbaeumen. Gefördert werden bis zu 18 Euro je fachgerecht geschnittenem Baum, Kommunen können einen Zuschlag von bis zu 10 Euro je Baum draufsetzen. Ziel ist der Erhalt der landschaftspraegenden Streuobstbestände in Baden-Württemberg. Die Förderung läuft in der Förderperiode 2026 bis 2028.
Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland
Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland
Flächenbezogene Förderung für die Umstellung auf und die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise in saarländischen Landwirtschaftsbetrieben. Im Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 sind dafür 24 Millionen Euro eingeplant, die Fördersätze für Neueinsteiger und Beibehalter wurden auf Bundesdurchschnitt angehoben. Ergänzend gibt es eine kostenfreie Fachberatung und eine gesonderte Beratungsförderung.
Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK
Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.
Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen
Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.
IB.SH Agrargarantie
Ausfallgarantie der IB.SH von bis zu 80 Prozent für Kreditengagements landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe, maximal 1 Million Euro Garantiebetrag. Abgesichert werden Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen. Auch KMU mit privilegierten Biomasseanlagen sind antragsberechtigt.
ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen
Zuschuss für Investitionen in die landwirtschaftliche Primaerproduktion sowie in Verarbeitung und Direktvermarktung. Teil A fördert bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben, Teil B bis 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei Kooperationen, Teil C bis 3 Millionen Euro je Unternehmen, Teil D unterliegt der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren.
IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Zuschuss für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung. Erzeugerzusammenschlüsse erhalten 35 bis 45 Prozent, KMU 25 bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen 20 bis 35 Prozent. Höhere Saetze gelten für Qualitätserzeugnisse wie Bio-Produkte und geschützte Herkunftsbezeichnungen.
Investitionsförderung ANK NABO (natürliche Bodenfunktionen in Agrarlandschaften)
Zuschüsse für Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherfunktion von Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekaempfung und zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Das Programm läuft seit dem 22. Juli 2024.
Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK
Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.
Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen
Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)
Zuschuss für Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft. Die Innovationsförderung IFL unterstützt Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis zur Marktreife mit bis zu 90 Prozent und maximal 500.000 Euro. Die Zusammenarbeitsförderung ZFL fördert gemeinsame Ressourcennutzung, Markterschließung, Umwelt- und Tierwohlprojekte sowie solidarische Landwirtschaft mit 80 Prozent und maximal 500.000 Euro.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR)
Zentrale Naturschutzförderung des Landes für Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz. Teil B fördert die Artenvielfalt sowie Anlage, Aufwertung, Gestaltung und Pflege von Biotopen. Bei den Flächensaetzen erhalten private Antragstellende bis zu 100 Prozent, Kommunen 50 bis 70 Prozent. Allgemeine Ausgaben werden mit 70 Prozent gefördert, bei landwirtschaftlichen Betrieben mit 90 Prozent, Arbeiten über den Maschinenring und Entsorgungskosten mit 100 Prozent. Die Richtlinie hat weitere Teile, unter anderem Teil E und Teil F.
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.