Antragio

Förderprogramme auf Ebene EU

Alle Programme auf Ebene EU. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

212 Programme gefunden

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EUPrämie

Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)

Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.

300 Euro bis 1.300 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland

Prämie für stehen gelassene Altgrasstreifen im Dauergrünland. Ab 2026 wurde die erste Prämienstufe von 900 auf 1.000 Euro je Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro je Hektar angehoben, die dritte Stufe beträgt 200 Euro je Hektar.

200 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)

Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.

200 Euro bis 600 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)

Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlands. Förderfähig sind Dauergrünlandflächen mit mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennartenliste des jeweiligen Bundeslandes. Der geplante Einheitsbetrag sinkt von 240 Euro je Hektar in 2023 und 2024 auf 225 Euro in 2025 und 210 Euro in 2026.

210 Euro bis 240 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland

Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen

Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Prämie für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf ausgewählten Acker- und Dauerkulturflächen. Stufe 1 beträgt 150 Euro je Hektar, Stufe 2 liegt bei 50 Euro je Hektar.

50 Euro bis 150 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes

Prämie von 100 Euro je Hektar für die extensive Bewirtschaftung des gesamten betrieblichen Dauergrünlands. Der Viehbesatz ist auf 0,3 bis 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten je Hektar begrenzt, Duengung ist beschränkt und Pfluegen verboten.

100 Euro bis 100 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen mit mindestens fuenf Hauptfruchtarten

Prämie von 60 Euro je Hektar für eine vielfaeltige Fruchtfolge. Gefordert sind mindestens fuenf Hauptfruchtarten mit einem Leguminosenanteil von mindestens zehn Prozent, was Humusaufbau, Stickstofffixierung und Bodenfruchtbarkeit fördert.

60 Euro bis 60 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 7: Landbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten

Prämie von 40 Euro je Hektar für landwirtschaftliche Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Voraussetzung ist der Verzicht auf zusätzliche Entwaesserung sowie auf Auffuellungen, Aufschuettungen und Abgrabungen.

40 Euro bis 40 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUBeratung

Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)

Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus
EUZuschuss

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Europäische Kommission, Antragstellung ausschließlich durch die Mitgliedstaaten
EUBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching fördert externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Fachkräfte, veraltete Prozesse oder eine verzögerte Digitalisierung angehen wollen. Die Coachingkosten werden zu 80 Prozent gefördert. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Beratungsscheck ausstellt, danach wird ein autorisierter INQA-Coach ausgewählt.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), kofinanziert aus dem ESF Plus
EUZuschuss

Interreg Europe

Interreg Europe ist das interregionale Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit und verfuegt über 394 Millionen Euro aus dem EFRE, knapp 90 Prozent davon für Kooperationsprojekte zwischen Regionen. Zielgruppe sind nationale, regionale und lokale Behörden, die ein regionalpolitisches Instrument verbessern wollen. Öffentliche Stellen erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, private gemeinnützige Organisationen 70 Prozent, norwegische Partner 50 Prozent. Neben Projekten steht die Policy Learning Platform mit Beratung, Matchmaking und Peer Reviews auch ohne Projektbeteiligung offen.

bis 80 Prozent der Kosten
EU-weit
Interreg Europe Programme, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Horizont Europa - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)

Das größte Forschungs- und Innovationsprogramm der EU mit den drei Schwerpunkten Wissenschaftsexzellenz, globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovatives Europa. Gefördert werden Verbundvorhaben, Einzelförderungen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Zuschüsse bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Europäische Kommission, nationale Beratung durch das EU-Büro des BMFTR beim Projektträger im DLR
EUZuschuss

Interreg 6A Deutschland-Danmark

EU-Programm für grenzüberschreitende deutsch-dänische Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 93,8 Millionen Euro für 2021 bis 2027. Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen innovative, grüne, attraktive und funktionelle Region.

bis 65 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Europäische Union (EFRE), Verwaltungsbehörde IB.SH
EUZuschuss

GRW - Infrastruktur (EFRE VI)

EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
EUZuschuss

LIFE – Programm für die Umwelt- und Klimapolitik 2021 bis 2027

EU-Programm mit einem Gesamtbudget von 5,432 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung fördert Pilot-, Demonstrations- und strategische integrierte Projekte mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, darunter naturbasierte Lösungen, Wasserrückhalt und Hochwasservorsorge.

bis 60 Prozent der Kosten
EU-weit
Europäische Union, nationale Kontaktstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
EUZuschuss

Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)

EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
EUKredit

EIB-Darlehen für Investitionsvorhaben

Die Europäische Investitionsbank vergibt langfristige Darlehen an öffentliche und private Träger von Investitionsvorhaben. In der Regel deckt die EIB bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts, die Darlehen beginnen bei rund 25 Millionen Euro, in Einzelfaellen auch darunter. Die Konditionen spiegeln die guenstigen Refinanzierungsbedingungen der Bank am Kapitalmarkt wider. Für Investitionsprogramme aus mehreren kleineren Vorhaben gibt es Rahmendarlehen mit vorab definierten Zielen.

bis 50 Prozent der Kosten
EU-weit
Europäische Investitionsbank (EIB)
EUZuschuss

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und nationale Behörden
EUZuschuss

BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)

BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Europäischer Sozialfonds Plus
EUZuschuss

Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)

Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EISMEA
EUZuschuss

CEF Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)

Über die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur fördert die EU im Rahmen der Connecting Europe Facility den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, auch für den Straßengueterverkehr, Häfen, Binnenschifffahrt und Flughäfen. Für den Aufruf 2026 stehen im Gesamtpaket der CEF-Transport-Aufrufe 1,1 Milliarden Euro bereit, davon 130 Millionen Euro für AFIR-relevante Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Stellen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Einreichfrist des Aufrufs 2026 ist der 6. Oktober 2026.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission / CINEA

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