Förderprogramme in Thüringen auf Ebene Land
Was du in Thüringen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
104 Programme gefunden
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Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.
Mikrodarlehen Thüringen
Kleindarlehen der Thüringer Aufbaubank für Existenzgründungen, junge Unternehmen bis acht Jahre nach Gründung, Genossenschaften und Freiberufler sowie für Unternehmensnachfolgen. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 und 35.000 Euro, die Laufzeit bei bis zu sieben Jahren mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Bearbeitungsgebühren und Sicherheiten entfallen. Nach sechs Monaten stoerungsfreier Rückzahlung sind Folgedarlehen möglich. Der aktuelle Zinssatz steht im Konditionentableau der TAB.
Mittelstands-Fonds Thüringen II (MFT II)
Beteiligungsfonds des Freistaats Thüringen für etablierte, profitable mittelständische Unternehmen zur Stärkung des Eigenkapitals bei Wachstum, Markterschließung und Nachfolge einschließlich Management-Buy-out. Angeboten werden offene und stille Beteiligungen sowie Gesellschafterdarlehen bis maximal 5 Millionen Euro je Zielunternehmen. Das Fondsvolumen beträgt 20 Millionen Euro.
Servicestelle Windenergie Thüringen
Die Servicestelle Windenergie ist im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Landesenergieagentur ThEGA eingerichtet. Sie bietet fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Bürgerbeteiligungsmodellen und zur Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, Moderation regionaler Dialogveranstaltungen sowie Mediation bei Konflikten. Sie vergibt außerdem das Siegel Faire Windenergie. Die Beratung ist kostenfrei; eine offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0361 560 32 20 statt.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
Sportstättenbau in Vereinsträgerschaft Thüringen
Seit 2014 fördert der Landessportbund Thüringen mit Projektmitteln der Thüringer Staatskanzlei den vereinseigenen Sportstättenbau. Jährlich stehen derzeit 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten, insbesondere durch energiesparende Maßnahmen und umweltschonende Technologien, der Umbau von Gebäuden zur sportlichen Nutzung sowie die Erweiterung vorhandener Anlagen für Rehabilitations- und Behindertensport, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung. Die LSB-Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
TAB-Bürgschaft
Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für Investitionen und Betriebsmittel, wenn die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichen. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent des Kredit- oder Avalbetrags, maximal 3 Millionen Euro. Bei Leasing- und Mietkaufverträgen sowie Anteilserwerben ausserhalb Thüringens beträgt die Quote maximal 60 Prozent.
Thüringen-Dynamik
Thüringen-Dynamik finanziert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, Existenzgründer und wirtschaftsnaher Freier Berufe in Gewerbe, Tourismus und Dienstleistung mit bis zu 2 Millionen Euro, bei innovativen Vorhaben im Rahmen von Thüringen-Dynamik innovativ bis zu 4 Millionen Euro. Die Zinsen richten sich nach Bonität und Sicherheiten. Immaterielle Wirtschaftsgueter, also auch Software und Digitalisierungsleistungen, sind förderfähig, unterliegen aber der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren. Ausgeschlossen sind unter anderem Grundstücks- und Immobilienerwerb, gebrauchte Wirtschaftsgueter und fossile Infrastruktur. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Finanzierungszweck.
ThüringenKredit
Förderkredit für materielle und immaterielle Wirtschaftsgueter, Innovationen, Unternehmensübernahmen und laufende Betriebsausgaben. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten beziehungsweise der laufenden Betriebsausgaben. Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)
Thüringen fördert kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks und wirtschaftsnaher Dienstleistungen bei der Erschließung auslaendischer Absatzmaerkte. Für Messebeteiligungen werden bis zu 50 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau übernommen, höchstens 10.000 Euro, zuzueglich einer Kostenpauschale von zehn Prozent. Für Kontaktanbahnung im Ausland gibt es eine Festbetragsfinanzierung von 1.600 Euro, Reisekosten sind ausgeschlossen. Große Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Netzwerke können gefördert werden, wenn sie an Gemeinschaftsständen des offiziellen Messeprogramms teilnehmen. Der Antrag muss acht Wochen vor Messebeginn vorliegen.
Thüringer Gründungsprämie
Monatlicher Zuschuss zwischen 2.500 und 3.500 Euro je nach Qualifikation für bis zu zwölf Monate, davon maximal sechs Monate nach der Gründung. Gefördert werden innovationsbasierte Gründungsvorhaben in Thüringen mit neuen Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Markterschließungsstrategien. Begleitend gibt es Coaching und die Anbindung an das ThEx-Netzwerk.
Thüringer Mikrodarlehen
Darlehen von 5.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und junge Unternehmen einschließlich Genossenschaften in den ersten acht Jahren. Die Laufzeit beträgt maximal sieben Jahre mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an und Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 (Mietwohnungsbau)
Zinsloses Baudarlehen mit optionalem Zuschuss für die Schaffung und bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum. Gefördert werden Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen. Es werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert, die Laufzeit beträgt 30 Jahre.
Trinkwasserförderung Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Errichtung von Wasserversorgungsanlagen. Private Hausbrunnen, Aufbereitungsanlagen und Leitungen für Wohngrundstücke ausserhalb des Versorgungsgebiets werden mit 85 Prozent und 1.000 bis 22.000 Euro je Grundstück gefördert. Kommunale Erstanschlüsse innerorts erhalten 65 Prozent und maximal 20.000 Euro je Grundstück, Anbindungen an überregionale Netze 50 Prozent.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Vereinsförderung Landessportbund Thüringen
Die Vereinsförderung ist eine zentrale Aufgabe des Landessportbundes Thüringen und sichert die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Sportvereine. Nach der Förderrichtlinie werden pro Verein maximal mögliche Fördereinheiten ermittelt, die der Verein anhand festgelegter Kriterien auslasten kann. Maßgeblich ist unter anderem die Anzahl der Lizenzinhaber wie Übungsleiter und Vereinsmanager, die im Förderjahr im Verein gebunden und regelmäßig in einer Übungsgruppe tätig sind. Die Mittel dienen unter anderem der Vergütung von Übungsleitern, dem Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie der Beschaffung von Sportgeräten und Materialien.
Vereinsförderung Thüringen
Der Landessportbund Thüringen fördert Sportvereine, um einen funktionierenden Rahmen für die Vereinsarbeit zu sichern. Die Höhe richtet sich nach zwei Kriterien: der Zahl der vertraglich gebundenen Trainer und Vereinsmanager mit gültiger DOSB-Lizenz ab Stufe C sowie der Zahl der Kinder- und Jugend-Uebungsgruppen. Verwendet werden dürfen die Mittel für Uebungsleitervergütung, Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie Geraete und Material. Der Antrag wird im Rahmen der Online-Bestandserhebung für das Kalenderjahr gestellt.
Weiterbildungsscheck Thüringen
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert die individuelle berufsbegleitende Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit bis zu 1.000 Euro für Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 55.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 110.000 Euro. Ausgeschlossen sind Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit anderweitiger Förderung. Nicht förderfähig sind Studiengaenge, gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen, Aufstiegsfortbildungen und Führerscheine. Wegen einer anstehenden Richtlinienänderung ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt und voraussichtlich ab Herbst 2026 wieder möglich.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.
Aktivierungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der sozialen Integration und der Bekaempfung von Armut. Gefördert werden Projekte, die besonders arbeitsmarktferne und benachteiligte Menschen aktivieren und an Beschäftigung heranführen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Ausbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern und die duale Ausbildung stärken. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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