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Förderprogramme in Sachsen-Anhalt

Was du in Sachsen-Anhalt beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.139 Programme gefunden

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BundSonstiges

Mieterstromzuschlag nach EEG

Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber
BundKredit

Mietkaution und Genossenschaftsanteile als Darlehen im Grundsicherungsgeld

Nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II können Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei vorheriger Zusicherung des am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Trägers als Bedarf anerkannt werden. Sie sollen als Darlehen erbracht werden und sind später zurückzuzahlen, in der Praxis meist durch Aufrechnung mit der laufenden Leistung. Die Agentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass kein grundsaetzlicher Anspruch auf ein Kautionsdarlehen besteht. Der Mietvertrag sollte erst nach der Zusicherung unterschrieben werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (kommunaler Träger am Ort der neuen Wohnung)
BundKredit

Mietschuldenübernahme nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II

Wenn Mietschulden oder Energieschulden die Wohnung gefaehrden, kann das Jobcenter diese Schulden übernehmen. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht und der Erhalt der Wohnung gerechtfertigt ist. Geleistet wird vorrangig als Darlehen, das später zurückgezahlt oder mit dem Regelbedarf verrechnet wird. Der Träger zahlt in solchen Faellen die laufende Miete oft direkt an den Vermieter. Wichtig ist, sich sofort zu melden, sobald eine Kuendigung oder Raeumungsklage im Raum steht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter beziehungsweise kommunaler Träger
BundBeratung

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer begleitet Zugewanderte ab dem ersten Tag in Deutschland und ist jederzeit kostenlos. Beraten wird zu Deutschkursen, Schule und Beruf, Anerkennung von Abschlüssen, Wohnen, Gesundheit sowie Ehe, Familie und Erziehung. Nach einem persönlichen Gespräch entwickeln die Beratenden gemeinsam mit den Ratsuchenden einen individuellen Förderplan. Träger sind unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Bund der Vertriebenen. Eine Online-Beratung ist über mbeon möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), umgesetzt durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und den Bund der Vertriebenen
BundZuschuss

Mikroelektronik (Rahmenprogramm)

Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
BundZuschuss

Mikroförderprogramm der DSEE

Die DSEE unterstützt rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Gefördert werden Dankeschoenveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material zur Gewinnung neuer Freiwilliger, Workshops zur Organisationsentwicklung sowie Anschaffungen, Honorare und Veranstaltungskosten. Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden übernommen. Anträge sind fortlaufend über das digitale Förderportal möglich, das Projekt muss im selben Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro je Jahr
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Das Mikroförderprogramm der DSEE gibt bis zu 1.500 Euro pro Organisation und Jahr und deckt maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es richtet sich an rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden zum Beispiel Anerkennungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material für Öffentlichkeitsarbeit und Workshops zur Organisationsentwicklung. Anträge sind fortlaufend über das Förderportal möglich, das Projekt startet in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
BundZuschuss

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundKredit

Mikrokreditfonds Deutschland

Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.

1.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Vergabe über akkreditierte Mikrofinanzinstitute
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Der Mikromezzaninfonds Deutschland stellt kleinen Unternehmen und Gründungen wirtschaftliches Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfuegung, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte noetig sind. Die Beteiligung beträgt maximal 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen maximal 150.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, getilgt wird ab dem siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, durch einen Zinszuschuss von 3 Prozent ergeben sich 8 Prozent Nettokosten, dazu kommen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent und eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent pro Jahr. Vergeben wird über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland III

Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer, refinanziert aus ERP-Sondervermögen und ESF Plus
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland III

Stille Beteiligung bis 100.000 Euro, für besonders förderungswuerdige Zielgruppen bis 150.000 Euro, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte abgegeben werden. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung beginnt im siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Das Entgelt liegt bei 8 Prozent p.a. nach Abzug eines Zuschusses, zuzueglich einmalig 3,5 Prozent Bearbeitungsentgelt und bis zu 2 Prozent gewinnabhängiger Vergütung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Länder, ERP-Sondervermögen und ESF Plus
BundSonstiges

Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)

Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV

Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundPrämie

Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte

Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur
BundPrämie

Mittelbare Riester-Zulageberechtigung für Ehegatten

Ehegatten und Lebenspartner, die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, können nach Paragraph 79 EStG eine eigene Altersvorsorgezulage erhalten, wenn der andere Partner unmittelbar zulageberechtigt ist. Voraussetzung ist ein eigener, auf den Namen des Ehegatten laufender Altersvorsorgevertrag und ein Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr. Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und müssen ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat haben. Beantragt wird die Zulage über den Anbieter des Vertrags.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung
BundBeratung

Mittelstand-Digital Zentrum Handel

Mittelstand-Digital Zentrum Handel gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das bundesweite Branchenzentrum unterstützt Handelsunternehmen bei Digitalisierung, Onlinepraesenz und Innenstadtthemen. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind. Für den Handel ist dies die relevanteste Anlaufstelle, wenn es um Onlineshop und digitale Kundenansprache geht, allerdings ausschließlich als Wissenstransfer, nicht als Investitionszuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital
BundBeratung

Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg

Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum ist Anlaufstelle für Unternehmen in Sachsen-Anhalt beim Einstieg in die Digitalisierung. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital
BundBeratung

Mittelstand-Digital Zentrum WertNetzWerke

Mittelstand-Digital Zentrum WertNetzWerke gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das thematische Zentrum arbeitet bundesweit zu digitalen Wertschöpfungsnetzwerken, Nachhaltigkeit und Kuenstlicher Intelligenz. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital
BundBeratung

Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur

Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das thematische Zentrum arbeitet bundesweit zu Unternehmenskultur, Führung und Kuenstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital
BundSteuervorteil

Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Wer statt eines Dienstwagens ein Mobilitätsbudget anbietet, kann Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat steuerfrei gewähren. Der Gesetzestext stellt klar, dass Sachbezüge ausser Ansatz bleiben, wenn die Vorteile nach Anrechnung gezahlter Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine eigene Pauschalierungsvorschrift speziell für Mobilitätsbudgets enthält Paragraf 40 Absatz 2 EStG derzeit nicht.

bis 50 Euro je Monat
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundPrämie

Mobilitätsprämie

Fernpendlerinnen und Fernpendler mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags profitieren von der Entfernungspauschale steuerlich nicht. Für sie gibt es stattdessen die Mobilitätsprämie: 14 Prozent der Bemessungsgrundlage, gebildet aus den Entfernungspauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer. Die Bemessungsgrundlage ist auf den Betrag begrenzt, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet, bei Zusammenveranlagung den doppelten Grundfreibetrag. Bei Arbeitnehmern zählt nur der Teil, der zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.

bis 14 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Festsetzung durch das Finanzamt
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die für eine Ausbildung in eine andere Region ziehen. Bezuschusst werden im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten, unabhängig davon, ob die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Wichtig: Auf den Mobilitätszuschuss besteht kein gesetzlicher Anspruch, es ist eine Ermessensleistung. Beantragt wird online nach einem Beratungsgespräch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter

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