Förderprogramme in Saarland
Was du in Saarland beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.119 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Vertrauensschutzregelung für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schon dann, wenn ihre Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, gemessen an gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung. Berücksichtigt werden Ausbildungsdauer, bisheriger Beruf und die Anforderungen des Berufs; zumutbare Verweisungstätigkeiten schließen den Anspruch aus. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Rechtsanspruch auf eine monatliche Rente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Die Arbeitsmarktlage bleibt bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.
Renteninformation und Rentenauskunft
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nach Paragraph 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres tritt an ihre Stelle alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft; bei berechtigtem Interesse kann sie auch jüngeren Versicherten erteilt werden. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der Versicherungszeiten, die persönlichen Entgeltpunkte, voraussichtliche Rentenhöhen bei Erwerbsminderung, Tod und Regelaltersrente sowie Hinweise zu Rentenbeginn und Abschlägen. Anforderung über die Deutsche Rentenversicherung.
Rentensplitting unter Ehegatten
Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenversicherungsbeiträge und Unfallversicherung für Pflegepersonen
Wer einen Angehoerigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt. Voraussetzung ist eine Pflege von mindestens zehn Stunden woechentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, und eine Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. Zusätzlich sind Pflegepersonen während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert.
Repowering-Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16b BImSchG
Beim Repowering von Windenergieanlagen wird im Änderungsgenehmigungsverfahren nur noch geprüft, was sich gegenüber dem Bestand nachteilig verändert (Delta-Prüfung). Bei vollständigem Anlagenaustausch muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und darf höchstens das Fünffache ihrer Gesamthöhe von der Bestandsanlage entfernt stehen. Die Genehmigung darf nicht daran scheitern, dass nicht alle TA-Lärm-Immissionswerte eingehalten werden, wenn der Immissionsbeitrag nach dem Repowering absolut niedriger ist und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Für bis zu 19 Windenergieanlagen gilt das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 19 BImSchG, auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden. Ein Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage ist unzulässig.
Respekt Coaches - Praeventionsprogramm an Schulen
Respekt Coaches ist ein Bundesprogramm zur Praevention von Extremismus und Diskriminierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Umgesetzt wird es von den Jugendmigrationsdiensten in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungspraevention. Angeboten werden Gruppenangebote zu Demokratie, Resilienz, Sozialkompetenz und Medienkompetenz sowie Einzelberatung. Seit 2018 wurden mehr als 600.000 Jugendliche in über 15.000 Gruppenangeboten an rund 900 Kooperationsschulen erreicht.
Restschuldbefreiung nach drei Jahren (Paragraph 287 InsO)
Natürliche Personen können im Insolvenzverfahren die Befreiung von den restlichen Schulden beantragen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, mit der die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen gerichtlich bestellten Treuhänder abgetreten werden. Die Abtretungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Hat der Schuldner aufgrund eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erhalten, verlängert sich die Frist im erneuten Verfahren auf fünf Jahre.
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.
Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
Zuschuss für die Nachrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS, damit die Fahrzeuge auch auf künftig reinen ETCS-Strecken fahren können. Gefördert werden First-of-Class-Ausrüstungen mit bis zu 90 Prozent und Serienausrüstungen mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Deltaverfahren gelten bis zu 60 Prozent für Hardware inklusive Einbau und bis zu 90 Prozent für die übrigen Maßnahmen.
Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Zuschuss für die Nachrüstung von Binnenschiffen mit Abgasnachbehandlungssystemen und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen. Gefördert werden große Unternehmen mit bis zu 60 Prozent, mittlere mit bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
Gefördert werden Digitalisierungs- und Automatisierungssysteme, hydrodynamische Verbesserungen und Propulsionsoptimierungen, Niedrigwasseroptimierungen und bauliche Anpassungen an Gütermotorschiffen, um Verkehr von der Straße auf die Wasserstraße zu verlagern. Die Zuwendung beträgt für große Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere bis zu 70 Prozent und für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr: Der Bund finanziert einen Teil der genehmigten Trassenentgelte der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur anteilig mit. Die Förderung wird an DB InfraGO als Erstempfängerin ausgezahlt und über marktsegmentspezifische Förderbeträge je Trassenkilometer an die zugangsberechtigten Güterbahnen weitergereicht. Die Beträge legt DB InfraGO nach BNetzA-Genehmigung je Netzfahrplanperiode fest.
Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (investive Modellvorhaben Radverkehr)
Der Bund fördert investive Modellvorhaben, die den Radverkehr in Deutschland innovativ verbessern, etwa neuartige Abstellanlagen oder Fahrradparktürme. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Über diese Richtlinie wurde unter anderem der vollautomatische Fahrradparkturm am Altstadtbahnhof Osnabrück mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert.
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)
Zuschüsse für Neubau, Ausbau und Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (Terminals). Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Summe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben muss mindestens 100.000 Euro pro Förderantrag betragen. Anlagen mit Schiene/Straße bewilligt das EBA, Anlagen mit Wasserstraßenanbindung die GDWS.
Richtlinienförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Die bpb bezuschusst Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung von anerkannten Trägern. Grundlage ist die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Antragsberechtigt sind nur Bildungseinrichtungen, die zuvor ein Anerkennungsverfahren bei der bpb durchlaufen haben. Für Antrag, Sachbericht, Kosten- und Finanzierungsplan und Belegliste sind verbindliche Vordrucke zu verwenden.
Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)
Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
Riester-Berufseinsteigerbonus
Einmalige Erhöhung der Riester-Grundzulage um 200 Euro für junge Zulageberechtigte. Voraussetzung nach Paragraph 84 Satz 2 EStG ist, dass die Person zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Bonus wird nur einmal gewährt, und zwar für das erste Beitragsjahr nach dem 31. Dezember 2007, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird. Beantragt wird er zusammen mit der Grundzulage über den Anbieter des Riester-Vertrags.
Riester-Grundzulage (Altersvorsorgezulage)
Staatliche Zulage zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Die Grundzulage beträgt nach Paragraph 84 EStG ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Zulageberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten und Landwirte nach dem ALG. Die volle Zulage gibt es nur, wenn der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulagen, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 Euro, eingezahlt wird; sonst wird die Zulage anteilig gekürzt. Der Antrag läuft über den Anbieter des Vertrags.
Riester-Kinderzulage
Zusätzliche Zulage zum Riester-Vertrag für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird. Nach Paragraph 85 EStG beträgt sie 185 Euro jährlich, für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kinder 300 Euro jährlich (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Bei verheirateten Eltern wird die Zulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, kann aber auf gemeinsamen Antrag dem Vater übertragen werden. Beantragt wird sie zusammen mit der Grundzulage über den Anbieter.
Riester-Rente (Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug)
Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer bis zum 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.
Riester-Zulage (Altersvorsorgezulage)
Die Riester-Förderung besteht aus einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro, einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder sowie einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Für die volle Zulage müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden, Zulagen eingerechnet. Alternativ ist ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro möglich, das Finanzamt prüft automatisch, was guenstiger ist. Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Landwirte, Beamte, Richter und Soldaten. Nach dem 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sollen ab 1. Januar 2027 neue Produkte angeboten werden, bestehende Verträge geniessen Bestandsschutz.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der demokratisch-sozialistischen Wertetradition nahe. Es fördert Studierende und Promovierende, die sich gegen soziale Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung engagieren, ausdrücklich auch internationale Studierende. Die Förderung umfasst ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung mit Seminaren, Beratung und Netzwerken.
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