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Förderprogramme in Saarland

Was du in Saarland beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.117 Programme gefunden

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BundZuschuss

Garantiefonds Hochschule (GF-H)

Das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein begonnenes Studium fortsetzen oder ein Studium aufnehmen wollen. Gefördert werden Kurskosten für Sprachkurse, Vorbereitungskurse und Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife sowie Lernmittelpauschale, Fahrtkosten, Zuschüsse zu Lebensunterhalt und Unterkunft, Krankenversicherungskosten, Sonderbedarfe wie Übersetzungs- und Anerkennungskosten, Nachhilfe und eine Onlinepauschale. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Fördermonaten. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch bei einer Bildungsberatungsstelle GF-H erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V. im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss übernimmt Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, wenn keine andere Stelle die Kosten trägt. Erstattet werden Kosten des Anerkennungsverfahrens bis zu 600 Euro, etwa Gebühren, Übersetzungen, beglaubigte Kopien und Fahrtkosten. Zusätzlich können Kosten für Qualifizierungen im Rahmen der Anerkennung mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst muss der Antrag auf finanzielle Förderung gestellt werden, danach der Antrag auf Anerkennung. Beratung und Antragstellung laufen über das f-bb.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, umgesetzt durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste beraten und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren. Sie bieten individuelle Begleitung mit Integrationsförderplan, Einzelfallberatung, Elternarbeit sowie Gruppenangebote und Kurse. Schwerpunkte sind Schule, Ausbildung, Berufsplanung und soziale Teilhabe. Die Beratung ist für die jungen Menschen und ihre Familien kostenlos. Bundesweit gibt es rund 500 Standorte; Träger sind unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen und Katholischen Jugendsozialarbeit, die Arbeiterwohlfahrt, der Internationale Bund, der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Deutsche Rote Kreuz. Zusätzlich gibt es eine anonyme Online-Beratung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, umgesetzt durch Träger der Jugendsozialarbeit
BundZuschuss

MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag

Mit den MiA-Kursen fördert das BAMF besondere niedrigschwellige Kursmaßnahmen für zugewanderte Frauen. Ziel ist es, die Potenziale von Migrantinnen zu stärken und sie zu ermutigen, ihr Leben in Deutschland selbstbewusst zu gestalten. Die Kurse werden von zugelassenen Trägern vor Ort durchgeführt und dienen häufig als Brücke zum Integrationskurs. Für die Kurse liegen ein eigenes Kurskonzept, Fördergrundsätze sowie ein Antragsverfahren für neue Träger vor. Nach BAMF-Angaben trauen sich 77 Prozent der Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knüpfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Wegweiserkurse (WWK)

Der Wegweiserkurs vermittelt Schutzsuchenden in der eigenen Herkunftssprache Informationen für den Alltag und das Zusammenleben in Deutschland. Deutschkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Ein Kurs umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei. Die Projekte werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert, die Kofinanzierung teilen sich Bund und Länder; die Kurse finden in mehreren Bundesländern statt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), kofinanziert aus dem AMIF der Europäischen Union
BundZuschuss

Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte

Die Erstorientierungskurse vermitteln Schutzsuchenden erste Deutschkenntnisse und Alltagswissen zu Themen wie Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Kindergarten und Schule sowie Werte und Zusammenleben. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt also 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Lehrkraft wählt fünf Themen nach den Interessen der Gruppe aus, das Modul Werte und Zusammenleben ist verpflichtend. Ergänzt wird der Unterricht durch Exkursionen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Anerkennungs-Berufssprachkurse für Heil- und Gesundheitsberufe

Die Anerkennungs-Berufssprachkurse bereiten Menschen mit ausländischen Abschlüssen im Gesundheitswesen sprachlich auf die Berufsanerkennung vor. Der Kurs Akademische Heilberufe für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker führt in der Regel in 600 Unterrichtseinheiten zum Niveau C1 und bereitet auf die Fachsprachenprüfung der zuständigen Kammer vor. Die Kosten der Fachsprachenprüfung übernimmt das Bundesamt. Für Gesundheitsfachberufe endet der Kurs mit der B2-Pflegeprüfung beziehungsweise einer Fachsprachenprüfung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Berufssprachkurs Frühpädagogische Berufe

Der im Juni 2024 gestartete Pilotberufssprachkurs Frühpädagogische Berufe bereitet Menschen mit Deutsch als Zweitsprache auf die Arbeit in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege vor. Es gibt drei Ausrichtungen: Frühpädagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne festes Zielniveau, Frühpädagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss B2 des Deutsch-Tests für den Beruf sowie Frühpädagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten. Inhalte sind unter anderem kindliche Entwicklung, pädagogische Angebote, Elternkommunikation und interkulturelle Kompetenz.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)

Der Job-Berufssprachkurs wurde Ende Januar 2024 eingeführt, um den Job-Turbo der Bundesregierung zur schnelleren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu unterstützen. Der Kurs hat eine kurze Laufzeit und wird passgenau auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten. Er besteht aus berufsbezogenem Kommunikationstraining, arbeitsplatz- und fachspezifischer Vertiefung sowie individuellem Sprachcoaching mit mindestens fünf Unterrichtseinheiten je Teilnehmendem. Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos gestellt, ein Zugang zum Arbeitsplatz ist für die Sprachbedarfsermittlung nötig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Berufssprachkurse nach Paragraf 45a AufenthG (DeuFöV)

Die Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch. Basiskurse mit Zertifikatsprüfung werden für die Zielniveaus A2, B1, B2, C1 und C2 angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos; erst ab einem zu versteürnden Jahreseinkommen über 20.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, fällt ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, den auch der Arbeitgeber übernehmen kann. Seit dem 1. Januar 2025 müssen die Kurse priorisiert werden; A2- und B1-Kurse sowie Fachpraxis-Kurse können derzeit nicht angeboten werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Kostenfreier Integrationskurs für Spätaussiedelnde

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen können kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen; die Kosten trägt das BAMF vollständig. Bei Aufnahme ab dem 1. Januar 2005 wird die Teilnahmeberechtigung direkt bei der Einreise vom Bundesverwaltungsamt in Friedland ausgegeben. Auch vor 2005 aufgenommene Spätaussiedelnde können kostenlos teilnehmen. Wer bereits einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht hat, muss beim BAMF einen Antrag auf Zulassung stellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesverwaltungsamt
BundZuschuss

Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtseinheiten im Integrationskurs

Wer das persönliche Stundenkontingent im Integrationskurs ausgeschöpft hat und das Sprachziel nicht erreicht, kann auf Antrag einmalig bis zu 300 zusätzliche Unterrichtseinheiten im Sprachkurs wiederholen. Das gilt insbesondere für Teilnehmende an Alphabetisierungskursen und Kursen für gering Literalisierte. Für die Wiederholungsstunden fällt erneut der Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit an, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Antrag wird beim BAMF gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs

Wer den Abschlusstest des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung besteht, kann die Hälfte des selbst gezahlten Kostenbeitrags zurückerhalten. Bei Integrationskursen für spezielle Zielgruppen verlängert sich die Frist auf drei Jahre. Der Antrag muss unterschrieben an die zuständige Außenstelle des BAMF gesendet oder digital über das Bundesportal gestellt werden. Das Formular trägt die Nummer 630.031i.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs

Teilnehmende an einem Integrationskurs, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, können auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass der Fußweg zum Kursort mindestens 5,0 Kilometer beträgt. Der Zuschuss wird als Tagespauschale gewährt; eine höhere Tagespauschale kann gesondert beantragt werden. Der Antrag läuft über das Formular 630.032p oder digital über das Bundesportal.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs

Wer Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder aus anderen Gründen finanziell bedürftig ist, kann vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden. Auch Beschäftigte können befreit werden, wenn ihr Bruttomonatsentgelt bestimmte, jährlich angepasste Grenzen nicht überschreitet; Kinder werden dabei berücksichtigt. Der Kurs ist dann für die Teilnehmenden kostenfrei. Der Antrag wird digital über das Bundesportal oder mit dem Formular 630.027r bei der zuständigen Regionalstelle gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Intensivkurs im Integrationskurs

Der Intensivkurs ist die verkürzte Variante des Integrationskurses für Menschen mit guten Lernvoraussetzungen. Er umfasst insgesamt 500 Unterrichtseinheiten, davon 400 Unterrichtseinheiten Sprachunterricht bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Ziel ist es, möglichst schnell den Alltag in Deutschland selbstständig gestalten zu können. Die Finanzierung erfolgt über das BAMF, es gilt der reguläre Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Förderkurs im Integrationskurs

Der Förderkurs richtet sich an Zugewanderte, die schon länger in Deutschland leben und bisher keine Gelegenheit hatten, systematisch Deutsch zu lernen. Er umfasst 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und bereitet auf die sprachlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes und des gesellschaftlichen Lebens vor. Hinzu kommen 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs zu Politik, Geschichte, Kultur, Rechtssystem und Werten. Der Kurs wird vom BAMF finanziert, Teilnehmende zahlen den regulären Kostenbeitrag, sofern keine Befreiung vorliegt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Integrationskurs für Zweitschriftlernende

Der Zweitschriftlernerkurs richtet sich an Menschen, die Lesen und Schreiben in einem nicht lateinischen Schriftsystem gelernt haben. Zunächst wird das lateinische Alphabet vermittelt, danach folgen bis zu 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Der Kurs umfasst insgesamt bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten und endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt wie beim allgemeinen Integrationskurs über das BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Alphabetisierungskurs im Integrationskurs

Der Alphabetisierungskurs richtet sich an Zugewanderte, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können. Die Teilnehmenden werden in bis zu 1.200 Unterrichtseinheiten lateinisch alphabetisiert und lernen gleichzeitig Deutsch. Vermittelt werden zudem Lernstrategien und Handlungssicherheit im deutschen Alltag. Der Kurs wird wie der allgemeine Integrationskurs vom BAMF finanziert, Teilnehmende zahlen den regulären Kostenbeitrag, sofern sie nicht befreit sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Allgemeiner Integrationskurs des BAMF

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs zu Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Werten. Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Der Bund trägt den überwiegenden Teil der Kosten; Teilnehmende zahlen einen Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit, bei Anmeldung vor dem 1. August 2022 sind es 2,20 Euro. Für 700 Unterrichtseinheiten ergeben sich damit 1.603 Euro, zahlbar in Abschnitten zu je 100 Unterrichtseinheiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 5 AsylbLG

In Aufnahmeeinrichtungen und bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern werden Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG bereitgestellt. Für diese Tätigkeiten wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde gezahlt; sie begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte sind zur Wahrnehmung einer solchen Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung können die Leistungen eingeschränkt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen sowie Aufnahmeeinrichtungen
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten zusätzlich zu den Grundleistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Maßgeblich sind die Paragrafen 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Abgedeckt sind unter anderem Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie ein monatlicher Betrag für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Leistungen werden gesondert berücksichtigt und in der Regel als Sach- oder Dienstleistung erbracht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Sonstige Leistungen nach Paragraf 6 AsylbLG

Über die Grundleistungen hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Darunter fallen etwa Hilfsmittel, Dolmetscherkosten in medizinischen Zusammenhängen oder Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Leistung kann als Sach- oder Geldleistung erbracht werden. Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Gesundheitsversorgung nach Paragraf 4 AsylbLG

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich Arznei- und Verbandmitteln. Werdende Mütter und Wöchnerinnen bekommen ärztliche und pflegerische Hilfe sowie Hebammenhilfe. Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls abgedeckt. Zahnersatz wird nur geleistet, wenn er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Abrechnung läuft je nach Land über Behandlungsscheine oder eine elektronische Gesundheitskarte.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)

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