Förderprogramme in Saarland
Was du in Saarland beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.119 Programme gefunden
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Deutschlandticket
Bundesweit gültiges Monatsabo für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse. Der Preis beträgt seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat. Es gilt nicht in Fernverkehrszügen (ICE, IC, EC). Das Ticket gibt es ausschließlich als Abo, ist aber monatlich kuendbar: eine Kuendigung bis zum 10. eines Monats wirkt zum Monatsende. Bund und Länder finanzieren die Einnahmeausfaelle der Verkehrsunternehmen.
Deutschlandticket JobTicket
Variante des Deutschlandtickets für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro, also mindestens 15,75 Euro im Monat, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent (3,15 Euro). Beschäftigte zahlen dadurch höchstens 44,10 Euro pro Monat, bei höherem Arbeitgeberzuschuss entsprechend weniger. Voraussetzung ist eine Firmenticketvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsunternehmen.
Deutschlandticket Jobticket
Beschäftigte bekommen das Deutschlandticket als Jobticket 5 Prozent guenstiger, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zuschiesst. Bei einem Regulaerpreis von 63 Euro ab 1. Januar 2026 sinkt der Preis laut Bahn auf 59,85 Euro, der Eigenanteil der Beschäftigten beträgt höchstens 44,10 Euro. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers. Das Ticket wird digital im DB Navigator ausgegeben und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis.
Deutschlandticket im Nahverkehr
Das Deutschlandticket kostet laut Bahn seit 1. Januar 2026 63 Euro im Monat und gilt deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs, also in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Regionalzügen. Im Fernverkehr mit IC, EC und ICE gilt es nicht. Es ist ein monatlich kuendbares Abonnement, die Kuendigung ist bis zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich. Auf dieser Basis setzen die ermäßigten Sozial-, Job- und Semestervarianten der Verbünde auf.
DiNet - Netzwerkstelle Digitalisierung in Wirtschaft und Arbeitswelt Saarland
DiNet ist der Digitalisierungslotse des Saarlandes für Wirtschaft und Arbeitswelt. Die Netzwerkstelle begleitet saarlaendische Unternehmen und Institutionen bei der digitalen Transformation, entwickelt gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Politik eine Digitalstrategie und baut Innovationsnetzwerke sowie den Digital Innovation Hub Saarland auf. Themen sind Digitalisierung der Arbeitswelt, Industrial AI, digitale Konnektivität, digitale Gesundheitswirtschaft und Cybersicherheit. Es fliesst kein Geld an Unternehmen; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent für reine Elektrofahrzeuge
Wer einen rein elektrischen Dienstwagen privat nutzt, versteuert nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG monatlich nur ein Viertel des Bruttolistenpreises statt des vollen Prozentsatzes. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden. Für früher angeschaffte Fahrzeuge galten niedrigere Preisgrenzen, massgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt. Das ist für viele Arbeitnehmer der finanziell größte Hebel beim Umstieg auf ein E-Auto, weil er den geldwerten Vorteil gegenueber einem Verbrenner viertelt.
Dienstwagenbesteuerung mit 0,5 Prozent für Plug-in-Hybride
Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge als Dienstwagen wird nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG die Haelfte des Bruttolistenpreises angesetzt. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 gilt: Das Fahrzeug muss höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenen Kilometer ausstossen oder unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer Reichweite haben. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 lag die Reichweitenanforderung noch bei 60 Kilometern. Die Anforderungen steigen also mit der Zeit, massgeblich ist immer der Anschaffungszeitpunkt.
Dienstwagenbesteuerung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
Bei rein elektrischen Dienstwagen wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent statt 1 Prozent pro Monat. Voraussetzung sind null CO2-Emissionen je Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden.
Digital Europe Programme (DIGITAL)
Das Digital Europe Programme stellt von 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro für den Aufbau strategischer digitaler Kapazitäten in Europa bereit. Schwerpunkte sind Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und seit September 2023 Halbleiter. Unterstützt werden Industrie, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Digitalisierung, ergänzend arbeiten die European Digital Innovation Hubs.
DigitalInvest KMU Saarland
DigitalInvest KMU fördert Investitionen in Digitalisierungsprozesse saarlaendischer kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Basisförderung deckt die Optimierung bestehender Prozesse mit bis zu 50 Prozent für kleine und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen ab, maximal 12.500 Euro. Die Plus-Förderung für besonders transformative Anwendungen mit erhöhtem Innovationsgehalt reicht bis 20.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Ausgaben, die Obergrenze bei 200.000 Euro. Standardisierte Peripheriegeraete wie PCs und Garantieverlaengerungen sind nicht förderfähig; Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ebenfalls kein Fördergegenstand, gefördert werden betriebliche Digitalisierungsprozesse. Anträge laufen über das Fördermittelportal nFMI.
DigitalPakt Schule 2.0
Der DigitalPakt Schule 2.0 stellt über fuenf Jahre rund 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereit, haelftig von Bund und Ländern getragen. Das Programm läuft bis Ende 2030, Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Anträge stellen die Schulträger, sobald das jeweilige Land seine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Gefördert werden digitale Infrastruktur und Ausstattung an Schulen, keine kommerziellen Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing.
Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Versicherte haben nach Paragraf 33a SGB V Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, also Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die im Wesentlichen auf digitalen Technologien beruhen und die Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten unterstützen. Voraussetzung ist die Aufnahme in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie eine aerztliche oder psychotherapeutische Verordnung oder eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Der Antrag läuft direkt über die Krankenkasse oder die verordnende Praxis.
Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Versicherte haben Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, also geprüft Apps und Programme, die bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten unterstützen. Die Anwendung muss im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein. Sie wird entweder aerztlich oder psychotherapeutisch verordnet oder von der Krankenkasse bei nachgewiesener Indikation genehmigt. Wählen Versicherte eine Anwendung mit weiterreichenden Funktionen, tragen sie die Mehrkosten selbst.
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (Paragrafen 40a und 40b SGB XI)
Pflegebedürftige können digitale Pflegeanwendungen nutzen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen wurden. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung erstattet die Pflegekasse dafuer bis zu 40 Euro im Kalendermonat sowie zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen. Die erste Bewilligung ist auf höchstens sechs Monate befristet und wird danach überprüft. Antrag bei der Pflegekasse.
Digitales Europa (DIGITAL Europe Programme) 2021-2027
EU-Programm zur Einführung wichtiger digitaler Technologien und zu deren Zugänglichmachung für Unternehmen, Bürger und Verwaltungen. Förderung in fünf Teilbereichen: Supercomputing, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie breiter Einsatz digitaler Technologien. In Deutschland ist Unterstützung über ein Netz von bis zu 35 European Digital Innovation Hubs (EDIH) verfügbar.
Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld
Nach Paragraf 22 Absatz 7 SGB II kann das Jobcenter die Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter oder den Energieversorger zahlen, statt an die leistungsberechtigte Person. Das ist besonders dann vorgesehen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, etwa bei bestehenden Mietrückständen. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass die Miete bei Zahlungsrückständen direkt an den Vermieter überwiesen werden kann. Das Verfahren schützt sowohl den Wohnraum der Mietenden als auch den Zahlungseingang beim Vermieter.
Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)
Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (Kaufprämie für Elektrofahrzeuge)
Der Bund fördert seit 2026 wieder den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs der Klasse M1 durch Privatpersonen. Die Prämie ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit batterieelektrischem, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 digital über das Antragsportal möglich, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist die Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3).
E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)
Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufförderung)
Neue Kaufförderung des Bundes für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3). Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender, als Plug-in-Hybrid oder als Brennstoffzellenfahrzeug. Wichtig für Betriebe: Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich ausdrücklich an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, nicht an Unternehmen oder gewerbliche Flotten. Anträge laufen über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland und erfordern ein BundID-Konto.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie)
Nachfolger des Umweltbonus und aktuell die zentrale Kaufprämie für Privatpersonen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist. Die Höhe haengt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 5.000 Euro bis 45.000 Euro Einkommen, 4.000 Euro bis 60.000 Euro und 3.000 Euro bis 80.000 Euro, jeweils zuzueglich 500 Euro je förderrelevantem Kind bis maximal 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen die halben Saetze, höchstens 4.500 Euro, und nur bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro erhöht. Eine Kaufpreisgrenze enthält die Richtlinie nicht.
E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.
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