Förderprogramme in Schleswig-Holstein
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.134 Programme gefunden
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Kommunen - Zuschuss (464)
BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.
Unternehmensübernahme Plus
Beteiligungsinitiative für Eigenkapitalbedarfe bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübergängen in Schleswig-Holstein. Bereitgestellt werden Beteiligungen von bis zu 3 Millionen Euro je Fall, die MBG weist sie als stille Beteiligungen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit aus. In Kombination mit dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein und der MBG sind insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Ein Mindestbetrag ist in den offiziellen Programminformationen nicht genannt.
Unternehmensübernahme Plus Schleswig-Holstein
Beteiligungsprogramm für die Unternehmensnachfolge und Übernahmefinanzierung im schleswig-holsteinischen Mittelstand. Einzelne Beteiligungen betragen bis zu 3 Millionen Euro als offene oder stille Beteiligung. In Kombination mit bestehenden Programmen von IB.SH, MSH und MBG sind Beteiligungsfinanzierungen von insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Das Programm adressiert höheren Eigenkapitalbedarf, den bisherige Mezzanine-Angebote nicht abgedeckt haben.
EIC Transition
EIC Transition schließt die Luecke zwischen Laborergebnis und marktreifer Technologie. Gefördert werden Vorhaben, die auf einem abgeschlossenen Proof of Concept (TRL 3) oder einer im Labor validierten Technologie (TRL 4) aufsetzen, mit bis zu 2,5 Millionen Euro als reinem Zuschuss ohne Eigenanteil, ergänzt um Booster-Zuschüsse bis 50.000 Euro. Für 2026 stehen 100 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind einzelne KMU, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Konsortien aus zwei bis fuenf Partnern.
ERC Advanced Grant
Der ERC Advanced Grant fördert etablierte, international führende Forschungspersönlichkeiten mit bis zu 2,5 Millionen Euro für fünf Jahre. Zusätzlich können bis zu 1 Million Euro für Großgeräte oder Umzugskosten bewilligt werden. Alle Forschungsgebiete sind offen, die Auswahl erfolgt allein nach wissenschaftlicher Exzellenz.
ERC Advanced Grant
Der ERC Advanced Grant fördert etablierte Spitzenforschende mit ausgewiesener wissenschaftlicher Erfolgsbilanz. Die Förderung beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro für fuenf Jahre, für Umzugs-, Geraete- und Infrastrukturkosten kommt bis zu 1 Million Euro hinzu, bei Zuzug aus einem nicht assoziierten Drittstaat bis zu 2 Millionen Euro. Formale Mindestqualifikationen gibt es nicht, entscheidend ist der Nachweis herausragender Forschungsleistungen der letzten zehn Jahre. Die Forschung muss an einer Einrichtung in der EU oder einem assoziierten Land stattfinden.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator finanziert einzelne Start-ups und KMU beim Sprung von der Entwicklung in die Marktskalierung. Der Zuschussanteil liegt unter 2,5 Millionen Euro, ergänzend ist eine Eigenkapitalbeteiligung von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC-Fonds möglich. Antragsberechtigt sind auch kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten sowie natürliche Personen, die ein KMU gründen wollen. Das Verfahren läuft dreistufig über Kurzantrag, Vollantrag und Jury-Interview mit festen Stichtagen.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator richtet sich an einzelne Start-ups und KMU sowie an kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten, die eine risikoreiche Innovation zur Marktreife bringen wollen. Die Zuschusskomponente liegt unter 2,5 Mio. Euro als Pauschalbetrag für Innovationstätigkeiten auf TRL 6 bis 8, die innerhalb von 24 Monaten abzuschließen sind. Zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Mio. Euro möglich, im Rahmen von STEP ScaleUp auch mehr. Das Budget 2026 beträgt 220 Mio. Euro für die Challenges und 414 Mio. Euro für den offenen Teil. Die Kurzanträge können laufend eingereicht werden, für Vollanträge gibt es 2026 feste Stichtage.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
EIC Transition
EIC Transition fördert die Validierung und Demonstration einer Technologie in einer anwendungsrelevanten Umgebung, beginnend bei TRL 4 mit dem Ziel TRL 5 oder 6, sowie den Aufbau der Geschäfts- und Marktreife. Die Zuschüsse betragen bis zu 2,5 Mio. Euro und sind nicht verwaessernd, es wird also keine Beteiligung abgegeben. Für laufende Projekte gibt es zusätzliche Booster Grants von höchstens 50.000 Euro. Das Gesamtbudget für EIC Transition beträgt 2026 rund 100 Mio. Euro.
EIC Transition
EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.
ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)
Refinanzierung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro. Die Beteiligung stärkt das Eigenkapital und läuft in der Regel bis zu 10 Jahre.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre eigene Arbeitsgruppe festigen wollen. Förderfähig sind bis zu 2 Millionen Euro für fünf Jahre, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten. Der Zuschuss deckt 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkosten.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre bereits bestehende Arbeitsgruppe verstetigen wollen. Gefördert werden bis zu 2 Millionen Euro über fuenf Jahre, zusätzlich sind bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten möglich. Erstattet werden 100 Prozent der direkten förderfähigen Kosten zuzueglich einer Pauschale von 25 Prozent für indirekte Kosten. Voraussetzung sind fuenf bis fuenfzehn Jahre Forschungserfahrung nach der Promotion und eine Gastinstitution in der EU oder einem assoziierten Land.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte
Kernförderlinie des EU-Kulturprogramms für grenzueberschreitende Konsortien aus Kultureinrichtungen. Kleine Kooperationsprojekte werden mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 200.000 Euro bezuschusst, mittlere mit 70 Prozent und höchstens 1 Mio. Euro, große mit 60 Prozent und höchstens 2 Mio. Euro. Antragstellende müssen juristische Personen sein und seit mindestens zwei Jahren Rechtsstatus haben. Für 2021 bis 2027 stehen im Teilprogramm KULTUR insgesamt 804 Mio. Euro bereit.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1 - Machbarkeitsstudien
Modul 1 der BEW fördert Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetzsysteme und Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Seit dem 01.04.2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Machbarkeitsstudien zu neuen Wärmenetzen, für Transformationspläne industrieller Prozesswärmenetze und für Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme untersuchen. Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen für Wärmenetze in Modul 1 nicht mehr möglich.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien
Gefördert wird die Planung von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro je Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlaengerbar. Die Förderung von Transformationsplänen in diesem Modul wird seit dem 01.04.2026 nicht mehr angeboten.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag, für Transformationspläne bestehender Wärmenetze und Machbarkeitsstudien für neue Netze einschließlich Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4. Das Netz muss auf die Versorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein; Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme nachweisen. Bewilligungszeitraum zwölf Monate, einmalig um bis zu zwölf Monate verlängerbar.
develoPPP
develoPPP fördert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die zugleich unternehmerisch tragfähig und entwicklungspolitisch wirksam sind. Typische Themen sind Berufsausbildung, nachhaltige Lieferketten, Landwirtschaft und Klimaschutz. In der Variante classic werden Unternehmen jeder Größe mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt, wobei der öffentliche Anteil höchstens 50 Prozent beträgt. Die Variante ventures richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und stellt 100.000 Euro als Wachstumsinvestition im Matching-Funds-Modell bereit. Die Auswahl erfolgt über einen Ideenwettbewerb.
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)
Beteiligungen von 750.000 bis 2 Millionen Euro für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder mit Investitionen in der Region. Überwiegend handelt es sich um typisch stille Beteiligungen, teilweise auch um offene Beteiligungen. Management-Buy-Out und Management-Buy-In sind ausdrücklich förderfähige Anlaesse, womit der Fonds für Nachfolgelösungen infrage kommt. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre mit ratierlicher Rückzahlung ab Jahr sechs. Sanierungen und die blosse Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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