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Förderprogramme in Schleswig-Holstein auf Ebene Land

Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

100 Programme gefunden

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LandZuschuss

Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein

Der Bürgerenergiefonds der IB.SH finanziert ausschließlich die vorbereitenden Maßnahmen von Bürgerenergieprojekten: Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Bauleitplanänderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit bis maximal 25.000 Euro je Projekt. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro und wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei bereitgestellt; die Mindestrealisierungskosten liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten, die im Gemeindegebiet des Projektstandorts wohnen und die Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Beteiligten halten. Wird das Gesamtprojekt umgesetzt, ist der Zuschuss zurückzuzahlen; bei Scheitern kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.

10.000 Euro bis 200.000 Euro
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Niederungsgebieten Schleswig-Holstein

2023 erlassene Förderrichtlinie für Projekte zur Anpassung der Wasserwirtschaft in den Niederungen an den Klimawandel. Sie richtet sich vor allem an Wasser- und Bodenverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts und ist Teil der Strategie Niederungen 2100, die auf Wasserrückhalt in Trockenzeiten statt schneller Entwässerung setzt.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
LandZuschuss

Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein

Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.

bis 150.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
LandKredit

IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft

Zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung von bis zu 40 Jahren, mit dem bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert werden können. Förderfähig sind Neubau, Erneuerung und Instandhaltung flächendeckender öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassernetze sowie Wasserwerke und Kläranlagen.

bis 100 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Im Mittelpunkt stehen bauliche Investitionen, die Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz verbessern. Die Maßnahme wird aus ELER-Mitteln und nationaler Kofinanzierung finanziert und ist Teil des GAK-Rahmens. Auswahlkriterien und Fördersaetze stehen in den Maßnahmenblaettern des Landes.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus als eigene Maßnahme im Landesprogramm ländlicher Raum. Betriebe verpflichten sich, ihren gesamten Betrieb nach der EU-Ökoverordnung zu bewirtschaften und einen Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle abzuschließen. Die Prämien sind nach Nutzungsart gestaffelt und in den Maßnahmenblaettern des Landes hinterlegt. Ansprechpartner ist das Landwirtschaftsministerium.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Vertragsnaturschutz und Natura-2000-Prämie Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum den Vertragsnaturschutz sowie eine eigene Natura-2000-Prämie. Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa mit spaeteren Mahdterminen, extensiver Beweidung oder Verzicht auf Duengung. Die Natura-2000-Prämie gleicht die zusätzlichen Auflagen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten aus. Ergänzend werden Maßnahmen zur Gewässerentwicklung gefördert, die Koordination liegt beim Umweltministerium.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Landesprogramm ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2023 bis 2027

Das Landesprogramm ländlicher Raum buendelt die ELER-Förderung Schleswig-Holsteins für die Periode 2023 bis 2027. Es umfasst rund 546 Millionen Euro, davon 420 Millionen Euro aus dem ELER und 109 Millionen Euro nationale Kofinanzierung. Gefördert werden Bildungsangebote, Nahversorgung, ländliche Verkehrsinfrastruktur, Tierwohl und eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Die einzelnen Maßnahmen von der Agrarinvestitionsförderung bis zum Vertragsnaturschutz sind in einer Übersicht der ELER-Fördermaßnahmen mit jeweils eigenen Ansprechpartnern hinterlegt.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
LandZuschuss

LSV-Innovationsfonds Schleswig-Holstein

Der LSV-Innovationsfonds fördert neue Ideen und Vorhaben von Sportvereinen und Verbänden in Schleswig-Holstein. Er ergänzt die Bau- und Sanierungsförderung sowie die Projektmittelförderung des Landessportverbandes. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV. Die Beratung erfolgt über das Haus des Sports in Kiel. Förderhöhe und Fristen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Fondsunterlagen.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Landessportverband Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Projektmittelförderung Schleswig-Holstein

Über die Projektmittelförderung unterstützen der Landessportverband Schleswig-Holstein und das Land Projekte von Sportvereinen und Verbänden. Es gibt getrennte Programmlinien von LSV und Land sowie Landesprogramme Schleswig-Holstein. Ergänzt wird das Angebot durch den LSV-Innovationsfonds und Spendenprogramme wie Kein Kind ohne Sport. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV. Die konkreten Förderhöhen und Fristen stehen auf den Unterseiten der einzelnen Programme.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Landessportverband Schleswig-Holstein und Land Schleswig-Holstein
LandZuschuss

LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein

Der Landessportverband Schleswig-Holstein fördert Bau- und Sanierungsvorhaben von Sportvereinen über die LSV-Investitionsförderung. Ergänzend informiert der Verband über Fördermittel von Bund, Land und EU sowie über Stiftungsmittel und Spendenprogramme. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV Schleswig-Holstein. Die Beratung läuft über das Haus des Sports in Kiel. Konkrete Förderhöhen und Fristen ergeben sich aus den jeweiligen Programmunterlagen.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Landessportverband Schleswig-Holstein
LandZuschuss

LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Grundlage ist die Richtlinie über die Projektförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein sowie die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses. Anträge können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten gestellt werden. Der LSV informiert daneben über Fördermittel von Bund und Land und über Fachthemen wie energetische Sanierung, Kunstrasen und Lärmschutz.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Landessportverband Schleswig-Holstein im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Förderprogramm Ab aufs Rad

Mit der Richtlinie Ab aufs Rad unterstützt das Land Schleswig-Holstein investive und nicht-investive Vorhaben in verschiedenen Bereichen des Radverkehrs. Die Mittel sollen im Sinne der Radstrategie 2030 des Landes eingesetzt werden. Im Fokus stehen Verkehrssicherheit, Radtourismus und schnelle Radverbindungen. Die Richtlinie richtet sich an einen breiten Empfängerkreis, Anträge gehen elektronisch oder postalisch an das Wirtschaftsministerium.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein setzt die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land mit einer eigenen Förderrichtlinie um. Gefördert werden investive Maßnahmen der Radverkehrsinfrastruktur; die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte ist zusammen mit der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Antragstellung ist laufend möglich, der letzte Antragstermin ist der 30. Juni 2028.

bis 75 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Kulturförderung Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert Kultur von Bibliotheken über Museen und Ausstellungen bis zu Theatern, Konzerten und Großveranstaltungen. Zuständig sind das Bildungs- und Wissenschaftsministerium sowie die Staatskanzlei. Eigene Förderlinien bestehen unter anderem für Archaeologie und Denkmalschutz, Archive und Bibliotheken, Gedenkstätten sowie für nationale Minderheiten und die niederdeutsche Sprache. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Allgemeine Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
LandZuschuss

LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein
LandSonstiges

Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
LandZuschuss

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt

Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsaemter der Länder
LandZuschuss

Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)

Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.

452 Euro bis 2.261 Euro je Monat
bundesweit
Träger der Sozialen Entschaedigung der Länder
LandSonstiges

Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
LandZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
LandZuschuss

Deutschland-Schulticket Schleswig-Holstein

Schuelerinnen und Schueler sowie Auszubildende in rein schulischer Ausbildung in Schleswig-Holstein erhalten mindestens 20 Euro Rabatt pro Monat auf das Deutschlandticket. Damit kostet das Deutschland-Schulticket höchstens 43 Euro im Monat. Je nach Kreis oder kreisfreier Stadt fällt der Rabatt höher aus: in einzelnen Gebieten sind es 25 Euro (38 Euro Ticketpreis), 34 Euro (29 Euro) oder 42 Euro (21 Euro). Der genaue Preis haengt vom Wohn- beziehungsweise Schulort ab.

20 Euro bis 42 Euro je Monat
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein und Kreise, Ausgabe über NAH.SH
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II. Gefördert werden unter anderem Ladepunkte, der Netzanschluss, die Installation und das Lastmanagement. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH zu richten. Die Bekanntmachung stammt vom 13. August 2024, das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Landeskoordinierungsstelle E-Mobilität informiert über die aktuellen Aufrufe und Konditionen.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH)
LandZuschuss

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Erwerbstaetige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkuenfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Arbeitgeber muss mindestens 40 Prozent der Finanzierung tragen und darueber hinaus die Differenz, wenn die Kosten 5.000 Euro übersteigen. Bevorzugt gefördert werden Themen aus Digitalisierung, erneuerbaren Energien, Pflege und Handwerk. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 2. Februar 2026 bis spätestens 31. Dezember 2028.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein

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