Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.145 Programme gefunden
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Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Wer eine Fortbildung in Vollzeit macht, erhält zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Nach Paragraf 10 AFBG richtet er sich nach den BAföG-Bedarfssätzen und erhöht sich um 60 Euro für die teilnehmende Person, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Nach Paragraf 12 AFBG werden Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe als Zuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz beträgt seit dem 1. Januar 2020 einmalig 2.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Die Prüfung muss vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer abgelegt worden sein. Zum Prüfungszeitpunkt muss eine Beschäftigung oder der Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bestehen. Die Antragsfrist beträgt vier Monate ab Datum des Prüfungszeugnisses, bei Abschlüssen ausserhalb des Landes zwölf Monate.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.
Aufstiegsstipendium
Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein Erststudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 992 Euro Grundbetrag plus 80 Euro Büchergeld, also 1.072 Euro monatlich, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro Betreuungspauschale je Kind hinzu, die Förderung erfolgt pauschal und damit einkommensunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt berufserfahrene Fachkräfte bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium, unabhängig vom Schulabschluss. Laut SBB beträgt die Förderung im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich, bestehend aus 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Bücherpauschale, dazu 160 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitend Studierende erhalten eine Pauschale von 3.045 Euro im Jahr. Es gibt keine Altersgrenze, die Bewerbung läuft in drei Schritten über Online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium fördert ein erstes Hochschulstudium für Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 1.072 Euro monatlich, davon 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Buecherpauschale, plus 160 Euro Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitende Studiengaenge werden mit 3.045 Euro pro Jahr gefördert. Es gibt keine Altersgrenze. Das Auswahlverfahren läuft zweimal jährlich in drei Stufen: Online-Bewerbung, Kompetenzfragebogen und persönliches Auswahlgespraech.
Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung
Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich inklusive 80 Euro Büchergeld, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro monatlich Betreuungszuschlag hinzu.
Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte
Das Aufstiegsstipendium ermöglicht Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung ein erstes Hochschulstudium. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich 992 Euro plus 80 Euro Buechergeld, insgesamt 1.072 Euro. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 Euro im Kalenderjahr. Für Kinder unter 14 Jahren kommt eine Betreuungspauschale von 160 Euro je Kind hinzu. Die Förderung ist eine Pauschale und damit einkommensunabhängig. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der SBB.
Aus- und Weiterbildungskredit RLP (Programm 601)
Zinsgünstiger Kredit gegen den Fachkräftemangel für Unternehmen, die ausbilden oder ihre Beschäftigten qualifizieren. Investitionen sind bis 2 Millionen Euro finanzierbar, Betriebsmittel bis 500.000 Euro, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
Ausbauziele und Ausschreibungsvolumen für Windenergie auf See (Paragrafen 1 und 2a WindSeeG)
Das Windenergie-auf-See-Gesetz legt den Rahmen fest, in dem Offshore-Förderung überhaupt vergeben wird. Ziel ist eine ans Netz angeschlossene Leistung von mindestens 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis 2045. Das Ausschreibungsvolumen betrug 2023 und 2024 jährlich zwischen 8.000 und 9.000 Megawatt, 2025 und 2026 jährlich zwischen 2.500 und 5.000 Megawatt und ab 2027 grundsätzlich 4.000 Megawatt pro Jahr. Die ausgeschriebenen Flächen sollen jeweils 500 bis 2.000 Megawatt erlauben. Errichtung und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und Anbindungsleitungen liegen laut Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse.
Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)
Die Ausbildungsduldung sichert ausreisepflichtigen Personen den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Sie wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Der Antrag kann frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, wenn keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung
Eltern eines volljährigen Kindes in Schul- oder Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist, können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzen (Stand 2026). Der Freibetrag wird über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.
Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen erhalten nach Paragraf 122 SGB III Ausbildungsgeld während einer Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, einer Grundausbildung, einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung oder einer Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es wird nur gezahlt, wenn kein Übergangsgeld gezahlt werden kann, Übergangsgeld hat also Vorrang. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 123 SGB III je nach Wohnsituation nach den BAföG-Bedarfssätzen, bei Unterbringung in Wohnheim oder Internat mit voller Kostenübernahme beträgt sie 133 Euro monatlich. Beantragt wird beim Reha-Team der Agentur für Arbeit.
Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen
Wer eine speziell auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme absolviert, kann von der Agentur für Arbeit Ausbildungsgeld erhalten. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Einkommen, Alter, Familienstand und danach, ob die Person in einer eigenen Wohnung lebt. Die Zahlung erfolgt jeweils am Monatsende. Das Ausbildungsgeld ist Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und tritt an die Stelle der Berufsausbildungsbeihilfe.
Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Wer am Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach Paragraf 60 SGB IX teilnimmt, erhält nach Paragraf 125 SGB III ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich. Der Betrag steht direkt im Gesetz. Zuständig ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit, das auch die Maßnahme selbst bewilligt.
Ausbildungsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung
Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert auch Auszubildende mit einer Bildungspauschale von 300 Euro monatlich. Dazu kommt ein bedürftigkeitsabhängiger Zuschlag von bis zu 666 Euro im Monat sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur Kinderbetreuung. Damit sollen berufliche und akademische Bildung gleichgestellt werden. Wie bei der Studienförderung zählen Leistung, Engagement und Wertebezug.
Ausbildungsstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung
Seit Herbst 2024 vergibt die Hanns-Seidel-Stiftung auch Stipendien an Auszubildende. Das Programm betont die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Neben finanzieller Unterstützung gibt es Seminare, Mentoring und Zugang zum Netzwerk der Stiftung. Konkrete Beträge nennt die Stiftung auf der Programmseite nicht.
Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz
Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung ist die Sammeldeckung des Bundes für Exporteure mit wiederkehrenden Lieferungen an mehrere Besteller in verschiedenen Ländern. Sie deckt kurzfristige Zahlungsziele bis zwölf Monate ab. Voraussetzung ist ein deckungsfähiger Jahresexportumsatz von mindestens 500.000 Euro. Für kleinere Umsätze und Zahlungsziele bis vier Monate gibt es die vereinfachte Variante APG-light.
Ausgleichszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen will, kann nach Paragraph 187a SGB VI zusätzliche Beiträge zahlen, um die Rentenminderung ganz oder teilweise auszugleichen. Ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über die notwendige Beitragshöhe besteht ab Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn zuvor erklärt wurde, dass eine vorzeitige Altersrente beabsichtigt ist. Teilzahlungen sind möglich, eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht. Auskunft und Zahlung laufen über die Deutsche Rentenversicherung.
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.
Auslands-BAföG
Auslands-BAföG fördert Studium, schulische Ausbildung und Pflichtpraktika im Ausland. Zusätzlich zum inlaendischen Bedarfssatz gibt es Zuschlaege: Studiengebühren bis 5.600 Euro für maximal ein Jahr, Reisekosten von je 250 Euro innerhalb Europas und je 500 Euro ausserhalb Europas für Hin- und Rückreise, Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie länderabhängige Auslandszuschlaege. Innerhalb der EU und der Schweiz ist die gesamte Ausbildung bis zum Abschluss förderfähig, ausserhalb der EU in der Regel bis zu einem Jahr. Die Zuschlaege sind vollständig Zuschuss.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Das Programm unterstützt deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen durch German Pavilions, also Gemeinschaftsstände unter der Marke made in Germany. Die Förderung wirkt indirekt: Teilnehmende Unternehmen zahlen nur einen reduzierten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht.
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