Antragio

Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

854 Programme gefunden

BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG werden vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit den Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis gibt es 50 Prozent Ermäßigung, aber nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt klebt. Beantragt wird online über das Zoll-Portal oder schriftlich mit Formular 3809 beim zuständigen Hauptzollamt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Hauptzollamt, Generalzolldirektion
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 3a KraftStG)

Halterinnen und Halter mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen des Paragraf 228 Absatz 1 SGB IX erfuellt, erhält eine Ermäßigung von 50 Prozent. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug pro Person und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt
BundSonstiges

Kranken- und Pflegeversicherung während des Leistungsbezugs

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, auch wenn der Anspruch nur wegen einer Sperrzeit ruht. Wer Grundsicherungsgeld nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V pflichtversichert, ausgenommen sind reine Darlehensleistungen. Die Beiträge trägt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, die Versicherten zahlen nichts dazu. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Leistung später rückwirkend aufgehoben oder zurückgefordert wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Beiträge an die Krankenkasse
BundZuschuss

Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Stammzellseparation

Wer durch eine Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig wird, erhält nach Paragraf 44a SGB V ein besonderes Krankengeld in Höhe des vollen ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Gezahlt wird nicht von der eigenen Kasse, sondern von der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers. Der Anspruch gilt auch für Spendende, die nicht gesetzlich versichert sind.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers
BundZuschuss

Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankengeld ersetzt das Einkommen, wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht oder eine stationaere Behandlung erfolgt. Es beträgt nach Paragraf 47 SGB V 70 vom Hundert des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts, und wird für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, Grundlage ist die aerztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es besteht ein Rechtsanspruch.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige haben nach Paragraf 44 Absatz 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie erklaeren gegenueber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll, oder sie schließen einen Wahltarif nach Paragraf 53 SGB V ab. Ohne eine solche Erklärung besteht gar kein Krankengeldanspruch. Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch nach Paragraf 46 SGB V erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, über einen Wahltarif ist ein früherer Beginn möglich. Wahltarife nach Paragraf 53 Absatz 6 SGB V binden das Mitglied nach Paragraf 53 Absatz 8 SGB V drei Jahre an die Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
EUZuschuss

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks
BundZuschuss

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Bundesweites Programm für außerschulische kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang. Vereine und Initiativen schließen sich zu lokalen Bündnissen für Bildung zusammen und beantragen Mittel über die Programmpartner. Gefördert werden Formate aus Alltagskultur, Literatur, Musik, digitaler Spielkultur, Theater und Zirkus; die Förderrichtlinie gilt von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
BundZuschuss

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn in einem Betrieb vorübergehend Arbeit wegfällt, und soll Kündigungen vermeiden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Üblich ist eine Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 längstens bis zum 31. Dezember 2026 sind aufgrund einer Verordnung bis zu 24 Monate möglich, ab 1. Januar 2027 gelten wieder zwölf Monate. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an und beantragt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Kurzzeitpflege (Paragraf 42 SGB XI)

Kurzzeitpflege ist die voruebergehende vollstationaere Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie ist auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt und wird gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI finanziert, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 3.539 Euro
bundesweit
Pflegekasse
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
EUZuschuss

LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)

Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
BundKredit

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)

Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antrag über die Hausbank
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
SonstigeSonstiges

Lebensmittelausgabe der Tafeln

Über 980 Tafeln in Deutschland retten Lebensmittel und geben sie an Menschen mit wenig Geld weiter, laut Dachverband an rund 1,5 Millionen Kundinnen und Kunden. Man meldet sich bei der oertlichen Tafel an, bekommt eine Tafelkarte und kann zu festen Zeiten Lebensmittel abholen, meist für wenige Euro. Es gibt ausdrücklich keinen Rechtsanspruch, die Tafeln sind Spendenprojekte und viele nehmen wegen begrenzter Warenmengen zeitweise keine neuen Kundinnen und Kunden auf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Tafel Deutschland e.V. und die oertlichen Tafeln
BundSonstiges

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen aerztliche und zahnaerztliche Behandlung einschließlich Arznei- und Verbandmitteln. Außerdem werden Schutzimpfungen, medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sowie bei Schwangerschaft und Geburt aerztliche und pflegerische Hilfe und Hebammenhilfe gewährt. Minderjährige erhalten erweiterte Leistungen entsprechend dem SGB XII ohne Zuzahlungen. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt, die Kostenübernahme läuft über die zuständige Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde, Abwicklung teils über eine gesetzliche Krankenkasse mit Gesundheitskarte
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus Familien mit kleinem Einkommen die Teilhabe an Bildung und Freizeit. Es umfasst Schulbedarf mit 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr, also 195 Euro pro Schuljahr, die vollen Kosten für Schul- und Kitaausflüge, das gemeinschaftliche Mittagessen ohne Eigenanteil, Lernförderung, Schülerbeförderung sowie pauschal 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe bis zum 18. Geburtstag. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 6b BKGG, Paragraf 28 SGB II und Paragraf 34 SGB XII.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Selbständigkeit aufnehmen oder fortführen, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten. Zuschüsse dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich kann Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch geeignete Dritte gefördert werden.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Leistungen zur Prävention der Rentenversicherung

Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigen, welche die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Die Leistungen können zeitlich begrenzt erbracht werden und haben nach Paragraph 9 SGB VI Vorrang vor allen anderen Teilhabeleistungen. Wird ein Antrag auf medizinische Rehabilitation abgelehnt, muss der Rentenversicherungsträger über Präventionsleistungen beraten. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Menschen mit Behinderungen können nach Paragraf 112 SGB III Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, damit ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt wird. Dazu gehören Berufsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung, unterstützte Beschäftigung und Maßnahmen in Berufsbildungswerken oder Werkstätten. Die Agentur berücksichtigt bei der Auswahl Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit und Lage des Arbeitsmarktes und kann eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung vorschalten. Zuständig ist die Reha-Beratung der örtlichen Agentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Wenn gesundheitliche Gründe die bisherige Berufsausuebung verhindern, fördert die Deutsche Rentenversicherung Umschulung und Weiterbildung, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfen, Arbeitsassistenz sowie einen Gründungszuschuss für eine selbstständige Tätigkeit. Eine ganztaegige Weiterbildung wird bis zu zwei Jahre gefördert, Arbeitsassistenz bis zu drei Jahre, danach übernimmt das Integrationsamt. Für diese Leistungen fällt keine Zuzahlung an, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung finanziert berufliche Rehabilitation, damit Versicherte trotz Krankheit oder Behinderung im Arbeitsleben bleiben oder dorthin zurückkehren können. Erbracht werden die Leistungen nach den Paragraphen 49 bis 54 SGB IX, Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (Paragraph 57 SGB IX), vergleichbare Leistungen anderer Anbieter (Paragraph 60 SGB IX) sowie das Budget für Ausbildung (Paragraph 61a SGB IX). Das Budget für Ausbildung wird nur für die Erstausbildung erbracht. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung

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