Förderprogramme in Niedersachsen auf Ebene Land
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
106 Programme gefunden
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Niedersachsen Invest EFRE
Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für KMU-Investitionen in ausgewiesenen niedersächsischen Regionen, wenn Basisinvestitionen mit CO2-mindernden Maßnahmen wie Energieeffizienz, erneuerbarer Energieerzeugung oder Umweltschutz kombiniert werden. Mindestprojektgröße 20.000 Euro. Das Förderbudget ist trotz mehrfacher Aufstockung vollständig ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Niedersachsen-Gründerkredit
Der Niedersachsen-Gründerkredit finanzierte Investitionen von 20.000 bis 500.000 Euro je Vorhaben sowie Betriebsmittel von höchstens 500.000 Euro je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil lag bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Zielgruppe waren KMU, Gründerinnen und Gründer sowie Freiberufler in Niedersachsen. Die Förderung ist am 30. Juni 2021 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Ein benanntes Nachfolgeprogramm nennt die NBank auf der Seite nicht.
Opferentschaedigungsgesetz (OEG)
Das Opferentschaedigungsgesetz regelte bis Ende 2023 die Entschaedigung von Gewaltopfern und stützte sich dabei auf das Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt stattdessen das SGB XIV mit dem neuen Sozialen Entschaedigungsrecht. Für Schaedigungen aus der Zeit davor bestehen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, bereits anerkannte Ansprueche laufen weiter. Neue Anträge richten sich nach dem SGB XIV.
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 35 bis 80 Prozent für Investitionen in material- und ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie für Produkt-Redesign. Forschungseinrichtungen konnten gemeinsam mit KMU Studien und Innovationswettbewerbe fördern lassen. Die Zuwendung musste bei Bewilligung mindestens 20.000 Euro betragen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für den Ausbau von Kapazitäten für Offshore-Windenergie in Seehäfen sowie für Entwicklung und Erstfertigung neuartiger Schiffstypen, innovativer Antriebskonzepte und Offshore-Windelemente in der Kuestenregion. Die Zuschüsse liegen zwischen 100.000 Euro und je nach Vorhabenart 4 bis 5 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel sind derzeit erschöpft.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie
Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz bei KMU und Kommunen. Je begleitetem Unternehmen oder je Kommune sind höchstens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben und damit maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Projekt kann bis zu 20 Unternehmen oder Kommunen umfassen. Das einzige bislang veröffentlichte Antragsfenster lief vom 18.12.2025 bis 15.02.2026 und ist geschlossen; ein neuer Einreichungszeitraum ist nicht angekuendigt.
Soziale Innovation - Projekte
Zuschüsse für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge. Gefördert werden bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im Übergangsgebiet, die maximalen Projektkosten liegen bei 750.000 Euro. Förderfähig sind Personalausgaben, Fremdpersonal, Honorare und ehrenamtliche Arbeit zuzueglich 35 Prozent Restkostenpauschale. Die Einreichung läuft über zeitlich begrenzte Förderaufrufe; der sechste Aufruf endete am 22.05.2026, ein Folgeaufruf ist noch nicht veröffentlicht.
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