Förderprogramme in Niedersachsen auf Ebene Kommune
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
47 Programme gefunden
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Förderung von Lastenfahrrädern und -pedelecs der Stadt Lingen (Ems)
Die Stadt Lingen erstattet Privatpersonen bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten für ein neues Lastenfahrrad oder Lastenpedelec, höchstens jedoch 500 Euro. Der Antrag wird mit einem Kaufangebot oder Kostenvoranschlag online bei der Wirtschaftsförderung eingereicht, der Kauf darf erst nach der Förderzusage erfolgen. Gebrauchte und geleaste Räder sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine
Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme
Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen mit Speicher
Wird eine steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher ergänzt, zahlt die Stadt Göttingen einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Auch hier ist ein einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 Euro möglich, sodass insgesamt bis zu 400 Euro erreichbar sind. Der Speicher erlaubt es, den am Tag erzeugten Solarstrom abends zu nutzen und erhöht damit den Eigenverbrauch. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen
Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
proKlima GemeinNützlichSolar: Solarstrom für gemeinnützige Institutionen
Mit GemeinNützlichSolar richtet sich proKlima gezielt an gemeinnützige Institutionen wie Vereine, Kirchengemeinden, Verbände und soziale Träger, die auf ihren Gebäuden eine Solarstromanlage errichten wollen. Vereinsheime, Gemeindehäuser und aehnliche Gebäude verfuegen oft über gut geeignete Dachflächen, den Trägern fehlt jedoch das Eigenkapital. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
proKlima SolarGrünDach: Solaranlage in Kombination mit Dachbegrünung
proKlima fördert die gemeinsame Neuerrichtung von fest installierten Solarstromanlagen und einer Dachbegrünung. Die Kombination kühlt die Module im Sommer und verbessert dadurch deren Wirkungsgrad, gleichzeitig speichert das Gründach Regenwasser und schafft Lebensraum. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Die konkreten Beträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderbestimmungen von proKlima.
proKlima SolarStromFassade: Photovoltaik an der Gebäudefassade
proKlima setzt mit diesem Baustein einen Anreiz für Solarstromanlagen an der Gebäudefassade. Für attraktive, fassadenintegrierte Lösungen wird ein höherer Förderbetrag gewährt als für Anlagen, bei denen die Module lediglich vor der Fassadenfläche montiert werden. Fassadenanlagen liefern im Winter und in den Morgen- und Abendstunden vergleichsweise viel Strom und ergänzen damit Dachanlagen. Das Fördergebiet umfasst Hannover und fuenf Umlandkommunen.
proKlima DachVollToll: Vollbelegung des Daches mit Solarmodulen
Der enercity-Fonds proKlima fördert die Vollbelegung von Daechern mit Solarmodulen an Wohngebäuden. Ziel ist es, verfügbare Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen statt nur den wirtschaftlich naheliegenden Teil zu belegen. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Bei allen Förderbausteinen ist zusätzlich die Beantragung eines Bonus möglich. Die konkreten Förderbeträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderbestimmungen.
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs der Stadt Lingen
Die Stadt Lingen bündelt ihre Angebote rund um das Fahrrad auf einer eigenen Seite und fördert darüber die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs. Das Programm soll den Umstieg vom Auto auf das Rad im Alltagsverkehr unterstützen. Antragsunterlagen und Bedingungen stellt die Stadtverwaltung bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
HannoverAktivPass
Der HannoverAktivPass ist ein Angebot der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit geringem Einkommen und eröffnet Vergünstigungen bei städtischen Angeboten. Anspruch haben unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt der Kriegsopferfürsorge. Der Pass gilt ab Geburt und wird Berechtigten mit laufendem Leistungsbezug automatisch zugesandt. Er ist jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres gültig.
Gartenreich(es) Braunschweig
Braunschweig fördert seit 2019 die Begrünung privater und gewerblicher Daecher, Fassaden und Grundstücke. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit modulbezogenen Obergrenzen: bis zu 80 Euro je Quadratmeter und höchstens 10.000 Euro bei der Dachbegrünung, bis 3.000 Euro bei der Fassadenbegrünung, bis 6.000 Euro bei weiteren Modulen sowie 1.000 Euro je Baum und 500 Euro je Großstrauch bei Gehoelzpflanzungen. Dachbegrünungen sind ausschließlich von einem Fachbetrieb nach den FLL-Richtlinien auszuführen.
Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung in der Region Hannover
Die Region Hannover bezuschusst professionell ausgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 10.000 Euro. Wird auf demselben Dach gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert, steigt der Zuschuss für die Dachbegrünung auf bis zu 15.000 Euro. Professionelle Dachbegrünungen werden mit einem Drittel der förderfähigen Kosten gefördert, in Kombination mit Photovoltaik mit 50 Prozent; einfache Fassadenbegrünungen in Eigenleistung ebenfalls mit 50 Prozent. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 25 Quadratmeter groß sein und die Bepflanzung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.
Dach-Solar-Förderprogramm der Region Hannover
Die Region Hannover fördert mit der Dach-Solar-Richtlinie die Kombination aus Photovoltaikanlage und Dachdämmung an Bestandsgebäuden. Antragsberechtigt sind alle Gebäudeeigentümer in der Region Hannover, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen. Kernbedingung ist, dass gleichzeitig mit der PV-Anlage eine Dachdämmung ausgeführt wird, Neubauten sind ausgeschlossen. Das Programm ist mit neuen Konditionen seit Januar 2026 wieder geöffnet und lässt sich mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren.
Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.
Förderfonds der Metropolregion Nordwest
Der Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten unterstützt innovative regionale Kooperationsprojekte mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Fonds wird jährlich mit mindestens 520.000 Euro gespeist, je zur Hälfte von Bremen und Niedersachsen. Aktueller Schwerpunkt ist die Energietransformation mit Wärmewende, Sektorkopplung, Wasserstoff und Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Förderungen sind ausgeschlossen, eine frühe Beratung durch die Geschäftsstelle wird empfohlen.
proKlima Hannover - Wärmeversorgung für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude bietet proKlima die gleichen Förderbausteine zur Wärmeversorgung an wie für Wohngebäude: Solarwärmeanlage, Wärmepumpe und Wärmenetzanschluss. Bei den Bausteinen Wärmepumpe und Wärmenetzanschluss ist zusätzlich ein Bonus möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gewerbe-, Vereins- und öffentlichen Gebäuden im Fördergebiet Hannover und Umland. Ergänzend gibt es einen eigenen Baustein Heizungsoptimierung für Nichtwohngebäude sowie Beratungs- und Serviceangebote.
proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse
Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.
proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau
Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmenetzanschluss
proKlima bezuschusst den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze mit bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen. Zusätzlich ist ein Bonus Heizungsoptimierung von bis zu 5 Prozent und maximal 25.000 Euro möglich, wenn die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen 60 Grad nicht überschreitet.
proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage
Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.