Förderprogramme in Niedersachsen auf Ebene Kommune
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
47 Programme gefunden
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proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau
Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.
proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage
Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmenetzanschluss
proKlima bezuschusst den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze mit bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen. Zusätzlich ist ein Bonus Heizungsoptimierung von bis zu 5 Prozent und maximal 25.000 Euro möglich, wenn die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen 60 Grad nicht überschreitet.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmepumpe
proKlima fördert den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden im Fördergebiet Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der Zuschuss beträgt bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 1.500 Euro bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 2.500 Euro bei Erdreich-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie auf 10.000 Euro im Mehrfamilienhaus begrenzt. Gefördert werden nur Anlagen mit natürlichem Kältemittel bei Luft-Wasser-Geräten, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und ein hydraulischer Abgleich nach proKlima-Anforderungen.
proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse
Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.
Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den bestattungspflichtigen Angehoerigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Massgeblich ist die wirtschaftliche Lage der Verpflichteten, nicht die der verstorbenen Person. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens gestellt werden.
Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)
Die Blindenhilfe gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus. Das Gesetz nennt einen Grundbetrag für Volljährige, der sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts orientiert und deshalb regelmäßig steigt; die geltende Höhe erfragt man beim Sozialamt. Anspruch haben Menschen, deren beidaeugige Gesamtsehschaerfe nicht mehr als ein Fuenfzigstel beträgt oder die vergleichbare Sehstoerungen haben. Antrag beim zuständigen Sozialamt.
Blindenhilfe nach dem SGB XII
Blinde Menschen erhalten Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Vorschriften bekommen. Erwachsene erhalten einen höheren Betrag als Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Beträge werden regelmäßig fortgeschrieben. Leistungen der Pflegeversicherung werden anteilig angerechnet, bei Pflegegrad 2 mit 50 Prozent und bei den Pflegegraden 3 bis 5 mit 40 Prozent des Pflegegeldes. Landesblindengeld nach Landesrecht geht in der Regel vor.
Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs der Stadt Lingen
Die Stadt Lingen bündelt ihre Angebote rund um das Fahrrad auf einer eigenen Seite und fördert darüber die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs. Das Programm soll den Umstieg vom Auto auf das Rad im Alltagsverkehr unterstützen. Antragsunterlagen und Bedingungen stellt die Stadtverwaltung bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
proKlima - Der enercity-Fonds, Förderprogramme Wohngebäude
Regionaler Klimaschutzfonds mit Zuschüssen rund um Wohngebäude: Beratung, Gebäudehülle, Solarenergie, Wärmeversorgung und Heizungsoptimierung; daneben Programme für Nichtwohngebäude, Quartiere und gemeinnützige Institutionen. Für gemeinnützige Institutionen im Stadtgebiet Hannover fördert das Programm GemeinNützlichSolar Solarstromanlagen mit 200 Euro je Kilowatt peak, hier ist auch Eigenleistung bei der Installation möglich. Die konkreten Fördersätze der übrigen Bausteine stehen nur in den jeweiligen Förderrichtlinien.
proKlima DachVollToll: Vollbelegung des Daches mit Solarmodulen
Der enercity-Fonds proKlima fördert die Vollbelegung von Daechern mit Solarmodulen an Wohngebäuden. Ziel ist es, verfügbare Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen statt nur den wirtschaftlich naheliegenden Teil zu belegen. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Bei allen Förderbausteinen ist zusätzlich die Beantragung eines Bonus möglich. Die konkreten Förderbeträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderbestimmungen.
proKlima Förderung Gebäudehülle
Im Bereich Gebäudehülle fördert proKlima drei Bausteine: Nachhaltige Dämmung für die Dämmung der Gebäudehülle, Neue Fenster für Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung sowie den Bonus Wärmepumpe plus als Kombinationsbonus bei gleichzeitigem Wärmepumpeneinbau.
proKlima Förderung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude bietet proKlima eigene Förderbausteine an: Solarstromanlagen, Modernisierung der Wärmeversorgung sowie Heizungsoptimierung. Zielgruppe sind Betriebe, Einrichtungen und Organisationen im Fördergebiet Hannover.
proKlima Förderung Solarstrom Wohngebäude
proKlima fördert Photovoltaik an Wohngebäuden im Fördergebiet Hannover mit drei Bausteinen: DachVollToll für die Vollbelegung des Daches mit Solarmodulen, SolarStromFassade für fassadenintegrierte Anlagen und SolarGrünDach für die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik. Bei allen Förderbausteinen ist zusätzlich die Beantragung eines Bonus möglich.
proKlima Förderung Wärmeversorgung Wohngebäude
Der enercity-Fonds proKlima fördert die Modernisierung der Wärmeversorgung in Wohngebäuden mit vier Bausteinen: Solarwärmeanlagen mit zertifizierten Sonnenkollektoren, Wärmepumpen, Wärmenetzanschluss an Nah- und Fernwärme sowie den Fernwärme-Bonus der Landeshauptstadt Hannover. Das Fördergebiet umfasst Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
proKlima GemeinNützlichSolar: Solarstrom für gemeinnützige Institutionen
Mit GemeinNützlichSolar richtet sich proKlima gezielt an gemeinnützige Institutionen wie Vereine, Kirchengemeinden, Verbände und soziale Träger, die auf ihren Gebäuden eine Solarstromanlage errichten wollen. Vereinsheime, Gemeindehäuser und aehnliche Gebäude verfuegen oft über gut geeignete Dachflächen, den Trägern fehlt jedoch das Eigenkapital. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
proKlima Hannover - Wärmeversorgung für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude bietet proKlima die gleichen Förderbausteine zur Wärmeversorgung an wie für Wohngebäude: Solarwärmeanlage, Wärmepumpe und Wärmenetzanschluss. Bei den Bausteinen Wärmepumpe und Wärmenetzanschluss ist zusätzlich ein Bonus möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gewerbe-, Vereins- und öffentlichen Gebäuden im Fördergebiet Hannover und Umland. Ergänzend gibt es einen eigenen Baustein Heizungsoptimierung für Nichtwohngebäude sowie Beratungs- und Serviceangebote.
proKlima SolarGrünDach: Solaranlage in Kombination mit Dachbegrünung
proKlima fördert die gemeinsame Neuerrichtung von fest installierten Solarstromanlagen und einer Dachbegrünung. Die Kombination kühlt die Module im Sommer und verbessert dadurch deren Wirkungsgrad, gleichzeitig speichert das Gründach Regenwasser und schafft Lebensraum. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Die konkreten Beträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderbestimmungen von proKlima.
proKlima SolarStromFassade: Photovoltaik an der Gebäudefassade
proKlima setzt mit diesem Baustein einen Anreiz für Solarstromanlagen an der Gebäudefassade. Für attraktive, fassadenintegrierte Lösungen wird ein höherer Förderbetrag gewährt als für Anlagen, bei denen die Module lediglich vor der Fassadenfläche montiert werden. Fassadenanlagen liefern im Winter und in den Morgen- und Abendstunden vergleichsweise viel Strom und ergänzen damit Dachanlagen. Das Fördergebiet umfasst Hannover und fuenf Umlandkommunen.
Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhaenger Braunschweig
Runde 2026 geschlossen. Braunschweig hatte für 2026 einen Fördertopf von 50.000 Euro für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhaengern bereitgestellt. Antragsberechtigt waren Privatpersonen und Organisationen. Die Antragstellung über das Serviceportal wurde am 30. April 2026 geschlossen; seit dem Start am 16. Februar 2026 gingen mehr als 120 Anträge ein, womit der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist. Nicht bewilligte Anträge kommen auf eine Warteliste für 2026. Konkrete Fördersaetze je Antrag nennt die Übersichtsseite nicht. Wer jetzt einsteigen will, muss auf eine mögliche Neuauflage 2027 warten; gewerblichen Kaeufern bleibt die BAFA-Förderung des Bundes.
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