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Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern auf Ebene Land

Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

109 Programme gefunden

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LandBeteiligung

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)

Mecklenburg-Vorpommern war 2016 das erste Land mit einer gesetzlichen Beteiligungspflicht. Vorhabenträger von Windenergieanlagen müssen Gemeinden und Anwohnenden im Umkreis von 5 Kilometern die Wahl zwischen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und einer Ausgleichsabgabe lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2022 bestätigt. Seit 2026 gilt die Beteiligungspflicht zusätzlich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt installierter Leistung. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV und das Landesförderinstitut MV begleiten die Umsetzung.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Umsetzung durch die Vorhabenträger
LandZuschuss

Waldmehrung Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)

Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung für Neuwaldbildung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Gefördert werden Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Anpflanzung, Zaunneubau, Nachbesserung und Kulturpflege über pauschalisierte Kostenoptionen je Hektar.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Landesförderinstitut M-V
LandZuschuss

Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)

Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung mit standardisierten Kosten je Einheit für den Waldumbau zu klimaangepassten Beständen auf Flächen des Landes und der Landesforstanstalt. Förderfähig sind Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung und Aussaat, Wildschutz sowie Kulturpflege.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Landesförderinstitut M-V
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.

bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandZuschuss

Sommerweiderichtlinie Mecklenburg-Vorpommern

Die Sommerweiderichtlinie fördert die Weidehaltung von Rindern in Mecklenburg-Vorpommern. Betriebe verpflichten sich, ihre Tiere während der Vegetationszeit auf der Weide zu halten statt im Stall. Das verbessert das Tierwohl und erhält gleichzeitig das Dauergrünland als Lebensraum. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2016 und wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
LandSonstiges

Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern

Die Ehrenamtskarte MV ist eine Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement, mit der Land, Landkreise, Verbände und Vereine Ehrenamtlichen danken. Die Karte gewährt über 700 Vorteile in den Bereichen Sport, Freizeit, Gastronomie, Einkauf, Museen und Versorgung, darunter freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in einzelnen Landkreisen sowie Rabatte bei Partnern wie WEMAG, DAK und dem Deutschen Jugendherbergswerk. Für besonders engagierte Ehrenamtliche gibt es eine goldene Variante. Anträge und Verlaengerungen sind laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern / Ehrenamtsstiftung MV
LandZuschuss

Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert werden Modernisierung und Instandsetzung vereinseigener Sportstätten, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportanlagen sowie die Ausstattung mit Sportgeraeten. Vereine müssen Eigentümer oder Paechter mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren sein, bei Zuwendungen unter 10.000 Euro genuegen zehn Jahre. Baumaßnahmen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald werden aus Landesmitteln gefördert, in allen anderen Städten und Gemeinden aus ELER-Mitteln der EU. Die Hauptfrist ist der 31. August des Vorjahres über den Kreis- oder Stadtsportbund.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Förderung des Vereinssports Mecklenburg-Vorpommern

Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern gewährt seinen Mitgliedsvereinen jährlich Mittel auf Grundlage der Bestandserhebung. Die Förderung dient der Organisation, Sicherung, Durchführung und Ausweitung des Uebungs- und Wettkampfbetriebs in den Vereinen. Grundlage ist die Förderrichtlinie des LSB M-V, zu der ein Antragsformular und ein Muster für den Verwendungsnachweis bereitstehen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des LSB M-V. Die konkreten Beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Sportförderung Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern

Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern fördert als Dachverband der Sportverbände und Sportvereine den Sport im Land. Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände können für eine Reihe von Projekten und Maßnahmen Anträge auf Fördermittel an die LSB-Geschäftsstelle richten, dazu zählt unter anderem die Förderung von Bildungslehrgängen. Für jede Richtlinie gibt es eigene Formblätter und Ansprechpartner. Die Antragstellung soll schrittweise vollständig in das SportVereinsPortal überführt werden, derzeit ist die Einreichung per Post oder als unterschriebener Scan per E-Mail möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen

Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.

bis 500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
LandZuschuss

Förderung der Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Gedenkstättenarbeit sowie Investitionen in Gedenkstätten. Es geht um die Auseinandersetzung mit Krieg, Gewaltherrschaft und politischem Unrecht im Land. Antragsberechtigt sind Träger von Gedenkstätten und Erinnerungsorten. Zu Förderhöhe und Fristen gibt die Landeszentrale im Einzelfall Auskunft.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken Mecklenburg-Vorpommern

Über das Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken fördert Mecklenburg-Vorpommern Projekte, die Demokratie und Toleranz stärken und Aufklaerungsarbeit leisten. Die Abwicklung läuft über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden zivilgesellschaftliche Vorhaben im ganzen Land. Konkrete Förderhöhen und Fristen nennt die Landeszentrale auf Anfrage.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Förderung politischer Bildungsprojekte an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte der politischen Bildung an Schulen. Ziel ist es, demokratisches Bewusstsein und interkulturelle Toleranz bei Schuelerinnen und Schuelern zu stärken. Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte im schulischen Umfeld. Angaben zu Förderhöhe und Fristen macht die Landeszentrale erst im Einzelfall, Ansprechpartner ist die Poststelle in Schwerin.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Künstlerstipendien Mecklenburg-Vorpommern

Das Land vergibt Stipendien für Aufenthalte, Arbeitsvorhaben und Reisen in bildender Kunst, darstellender Kunst, Musik, Literatur und interdisziplinaeren Feldern. Ergänzend gibt es das Nachwuchskünstlerförderwerk für besonders begabte junge Menschen. Antragsberechtigt sind Kunstschaffende mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Stipendien ist auf der Übersichtsseite nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V
LandZuschuss

Kulturelle Projektförderung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert Kulturprojekte nach einem Drei-Säulen-Modell mit dem Ziel verlaesslicher Förderung und weniger Buerokratie. Vorgesehen sind vereinfachte Antragsverfahren und die Möglichkeit laengerer Förderzeiträume. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende im Land. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den Programmseiten des Ministeriums.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V
LandSonstiges

Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
LandZuschuss

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt

Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsaemter der Länder
LandSonstiges

Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat zum 1. Januar 2020 als erstes Bundesland die Elternbeiträge in der Kindertagesförderung vollständig abgeschafft. Die Beitragsfreiheit gilt für alle vier Förderarten, also Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort, bei Förderumfaengen bis zu zehn Stunden taeglich und auch bei nachgewiesenem Bedarf für 24-Stunden-Betreuung. Eltern zahlen weiterhin die Verpflegungskosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden müssen. Für die Verpflegung kann beim Jugendamt eine Kostenübernahme beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)

Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.

452 Euro bis 2.261 Euro je Monat
bundesweit
Träger der Sozialen Entschaedigung der Länder
LandSonstiges

Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
LandZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
LandZuschuss

Deutschland-Ticket für Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern

Wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und seinen ständigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, zahlt für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Das Land übernimmt die Differenz von 20 Euro. Im Jahr summiert sich der Abopreis auf 516 Euro. Das Ticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich, wird online bestellt und als Handyticket in die VVW-App geladen. Ein bestehendes regulaeres Deutschlandticket-Abo muss vorher gekuendigt werden.

20 Euro bis 20 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Abwicklung über VMV und VVW
LandZuschuss

Deutschland-Ticket für Azubis in Mecklenburg-Vorpommern

Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter in Mecklenburg-Vorpommern zahlen für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Die Differenz von 20 Euro übernimmt das Land. Das Ticket gilt bundesweit im Nahverkehr und wird online als Abo bestellt. Es richtet sich an Privatpersonen; eine Bestellung oder Bezahlung über den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich.

20 Euro bis 20 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Abwicklung über VMV und VVW
LandZuschuss

Bildungsschecks für Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern (Qualifizierungsrichtlinie)

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können die berufsbegleitende Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit Bildungsschecks fördern lassen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme. Ausgeschlossen sind Freiberufler wie Aerzte, Rechtsanwaelte und Steuerberater, öffentliche Einrichtungen sowie Finanzdienstleister. Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie Krankenhauspersonal im Landesplan können nicht teilnehmen. Die Weiterbildung muss durch einen qualifizierten externen Anbieter mit anerkannter Zertifizierung erfolgen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der GSA zu stellen.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

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