Förderprogramme in Hamburg
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.166 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Mikromezzaninfonds Deutschland III
Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.
Mikromezzaninfonds Deutschland III
Stille Beteiligung bis 100.000 Euro, für besonders förderungswuerdige Zielgruppen bis 150.000 Euro, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte abgegeben werden. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung beginnt im siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Das Entgelt liegt bei 8 Prozent p.a. nach Abzug eines Zuschusses, zuzueglich einmalig 3,5 Prozent Bearbeitungsentgelt und bis zu 2 Prozent gewinnabhängiger Vergütung.
Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)
Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.
Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV
Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.
Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.
Mittelbare Riester-Zulageberechtigung für Ehegatten
Ehegatten und Lebenspartner, die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, können nach Paragraph 79 EStG eine eigene Altersvorsorgezulage erhalten, wenn der andere Partner unmittelbar zulageberechtigt ist. Voraussetzung ist ein eigener, auf den Namen des Ehegatten laufender Altersvorsorgevertrag und ein Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr. Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und müssen ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat haben. Beantragt wird die Zulage über den Anbieter des Vertrags.
Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg
Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Raum Hamburg bei Digitalisierungsvorhaben. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Handel
Mittelstand-Digital Zentrum Handel gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das bundesweite Branchenzentrum unterstützt Handelsunternehmen bei Digitalisierung, Onlinepraesenz und Innenstadtthemen. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind. Für den Handel ist dies die relevanteste Anlaufstelle, wenn es um Onlineshop und digitale Kundenansprache geht, allerdings ausschließlich als Wissenstransfer, nicht als Investitionszuschuss.
Mittelstand-Digital Zentrum WertNetzWerke
Mittelstand-Digital Zentrum WertNetzWerke gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das thematische Zentrum arbeitet bundesweit zu digitalen Wertschöpfungsnetzwerken, Nachhaltigkeit und Kuenstlicher Intelligenz. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur
Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das thematische Zentrum arbeitet bundesweit zu Unternehmenskultur, Führung und Kuenstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind.
Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)
Wer statt eines Dienstwagens ein Mobilitätsbudget anbietet, kann Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat steuerfrei gewähren. Der Gesetzestext stellt klar, dass Sachbezüge ausser Ansatz bleiben, wenn die Vorteile nach Anrechnung gezahlter Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine eigene Pauschalierungsvorschrift speziell für Mobilitätsbudgets enthält Paragraf 40 Absatz 2 EStG derzeit nicht.
Mobilitätsprämie
Fernpendlerinnen und Fernpendler mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags profitieren von der Entfernungspauschale steuerlich nicht. Für sie gibt es stattdessen die Mobilitätsprämie: 14 Prozent der Bemessungsgrundlage, gebildet aus den Entfernungspauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer. Die Bemessungsgrundlage ist auf den Betrag begrenzt, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet, bei Zusammenveranlagung den doppelten Grundfreibetrag. Bei Arbeitnehmern zählt nur der Teil, der zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die für eine Ausbildung in eine andere Region ziehen. Bezuschusst werden im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten, unabhängig davon, ob die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Wichtig: Auf den Mobilitätszuschuss besteht kein gesetzlicher Anspruch, es ist eine Ermessensleistung. Beantragt wird online nach einem Beratungsgespräch.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)
Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Modellförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Mit der Modellförderung unterstützt die bpb zeitlich begrenzte Projekte, die neue Methoden und Konzepte der politischen Bildung erproben. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Deutschland, von Anträgen von Einzelpersonen raet die bpb ab. Für den Förderjahrgang 2027 können Anträge bis einschließlich 15. Oktober 2026 eingereicht werden, frühester Projektstart ist der 1. Maerz 2027. Themenschwerpunkte sind unter anderem Geopolitik und internationale Krisen, Antisemitismus, Rechtsstaat, gerechte Transformation sowie Angebote für Auszubildende und sozial benachteiligte Menschen.
Modernisierungsfonds (Modernisation Fund)
Der Modernisierungsfonds unterstützt dreizehn einkommensschwaechere EU-Mitgliedstaaten beim Umbau ihrer Energiesysteme, finanziert aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten mit geschaetzten Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro für 2021 bis 2030. Begünstigt sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumaenien, Slowenien und die Slowakei. Deutschland gehoert ausdrücklich nicht zu den Empfängerländern, sondern ist nur im Investitionsausschuss vertreten. Förderfähig sind erneuerbare Energien, Wärme und Kälte, Energieeffizienz, Speicher und Netze sowie Unterstützung für einkommensschwache Haushalte.
Monats- und Jahreskarten im Abo der Deutschen Bahn
Streckenzeitkarten im Abo für Pendlerinnen und Pendler. Bei Monatskarten im Abo faehrt man zwölf Monate und zahlt zehn Monate, bei Jahreskarten im Abo zahlt man 9,5 Monate. Die Zahlung ist nur per Lastschrift möglich, der Geltungsbeginn frei wählbar. Vor dem ersten Geltungstag sind Rückgabe und Umtausch kostenlos, danach fallen 19 Euro im Fernverkehr und 17,50 Euro im Nahverkehr an.
Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit
Im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert das Bundesamt ein- oder mehrtägige Schulungen für ehrenamtliche Integrationsakteure. Ziel ist es, Ehrenamtlichen fachliches Wissen für ihre Arbeit zu vermitteln und ihr Engagement zu stärken. Die thematische Ausrichtung legt das Bundesamt jedes Jahr neu fest. Neben dem Fachwissen steht der persönliche Austausch zwischen Engagierten aus unterschiedlichen Organisationen und Initiativen im Vordergrund, aus dem neue Kontakte und Kooperationen entstehen sollen.
Musikfonds Ensembleförderung
Die Ensembleförderung des Musikfonds unterstützt professionelle Ensembles mit mindestens fuenf Mitgliedern über einen laengeren Zeitraum. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Ziel ist es, kontinuierliche Ensemblearbeit statt einzelner Projekte zu ermöglichen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise.
Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro
Die kleine Projektförderung des Musikfonds vergibt bis zu 3.000 Euro für Musikprojekte mit Schwerpunkt im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten, es gibt mehrere Fristen pro Jahr. Eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. Antragsfristen 2026 sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November, jeweils 18:00 Uhr.
Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro
Kleinprojektförderung des Musikfonds für Vorhaben bis 3.000 Euro, gezielt für ländliche Räume und strukturschwache Regionen, ab 2026 auch für Projekte im öffentlichen Raum. Erforderlich ist eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent, das Mindesthonorar liegt bei 350 Euro pro Konzert. Pro Jahr werden höchstens 50 Bewilligungen ausgesprochen. Antragsschluss sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November 2026.
Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro
Der Musikfonds fördert Projekte der zeitgenoessischen Musik aller Genres mit bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Musikschaffende sowie Ensembles und Veranstalter. Es wird eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent verlangt. Die Antragsfrist für die nächste Runde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18:00 Uhr.
Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro
Projektförderung für zeitgenoessische Musik aller Sparten mit Projektbudgets von 3.001 bis 50.000 Euro. Verlangt wird eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent. Der Musikfonds schreibt Mindesthonorare vor: mindestens 300 Euro pro Konzert und beteiligter Person. Die nächste Antragsrunde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18 Uhr MEZ.
Musikfonds Stipendium Kuenstliche Intelligenz
Der Musikfonds vergibt zehn Stipendien an professionelle freiberufliche Musikschaffende, die sich künstlerisch mit Kuenstlicher Intelligenz auseinandersetzen. Das Stipendium schafft Zeit für Recherche und Erprobung statt für ein fertiges Produkt. Die Bewerbungsfrist lief vom 1. bis 30. Juni 2026. Die Höhe des einzelnen Stipendiums ist in der Programmuebersicht nicht beziffert.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.