Förderprogramme in Hamburg auf Ebene Land
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
139 Programme gefunden
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Städtebaulicher Denkmalschutz (Klinkerfassaden Dulsberg)
Zuschuss für den Mehraufwand einer Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung oder für den Erhalt historisch wertvoller Backsteinfassaden durch Fugensanierung in Dulsberg. Die Pauschalen betragen bis zu 170 Euro je Quadratmeter bei Vollsteinen, bis zu 120 Euro bei Riemchen und bis zu 105 Euro bei Fugensanierung, maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.
UfR - Unternehmen für Ressourcenschutz
Zuschuss für freiwillige Investitionsvorhaben, die die Ressourceneffizienz verbessern oder CO2-Emissionen senken. Sechs Schwerpunkte sind Machbarkeitsstudien, Energieeffizienz in Produktion und Gebäudetechnik, Material- und Wassereffizienz, Dekarbonisierung von Prozesswärme, Abwärmenutzung über Wärmenetze und wasserstoffbasierte Produktionsverfahren. Die Förderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener CO2-Tonne, Materialtonne oder eingespartem Kubikmeter Wasser bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
UfR-EffizienzCheck
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für energetische Analysen technisch komplexer Anlagen und Prozesse. Förderfähig sind MessChecks zum zeitlich begrenzten Monitoring von Heizungsanlagen, Grundlagenermittlungen, Entwurfsplanungen, Umwelt- und Machbarkeitsstudien sowie anlagen- und prozessspezifische Dekarbonisierungskonzepte.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. B) 1. Förderweg
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen zu 1,25 Prozent, laufenden Zuschüssen und optionalen Einmalzuschüssen für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 1. Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung. Das Programm ist modular aufgebaut, ergänzend gibt es die Variante Mod. B Klima für energetische Modernisierungen. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)
Hamburger Programm für betrieblichen Ressourcenschutz mit drei Bausteinen. EffizienzChecks, also Machbarkeitsuntersuchungen durch externe Ingenieurbüros, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Die Investitionsförderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener Tonne CO2 oder CO2-Äquivalent und beträgt je nach Art der Effizienzmaßnahme und Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu kommt eine Betriebskostenförderung über fünf Jahre für klimaneutrale Energieträger. Gefördert werden Energie- und Materialeinsparungen, Trinkwassereinsparungen je Kubikmeter, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sowie neu die Umstellung auf Wasserstoff.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)
Zuschuss für die energetische Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle, etwa Außendämmung, Dachsanierung und Fensteraustausch. Abgerechnet wird über Festbeträge je Quadratmeter, zum Beispiel 43,40 Euro für Außenwanddämmung, 44,80 Euro für Steildachdämmung und 168 Euro für Fensteraustausch. Ein Modernisierungsbonus erhöht den Zuschuss um 20 Prozent bei drei und um 30 Prozent bei vier oder mehr Maßnahmen aus verschiedenen Bauteilgruppen.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)
Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle mit festen Beträgen je Quadratmeter: Außendämmung der Außenwände 43,40 Euro pro Quadratmeter, Steildachdämmung 44,80 Euro pro Quadratmeter und Fensteraustausch 168 Euro pro Quadratmeter. Werden mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt, gibt es einen Modernisierungsbonus von 20 Prozent bei drei und 30 Prozent ab vier Maßnahmen.
Zukunftstaxi Hamburg
Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.
hvv Deutschlandticket Azubi
Vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende im hvv. Zum 1. Januar 2026 wurde der monatliche Zuschuss auf 25,20 Euro erhöht, das Ticket kostet damit 37,80 Euro pro Monat. Bei dualer Ausbildung kommt der Zuschuss ausschließlich vom Arbeitgeber im Rahmen des hvv Jobtickets, bei vollschulischer Ausbildung von der Stadt Hamburg oder dem Umlandkreis. Der Sozialrabatt kann zusätzlich kombiniert werden.
hvv Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren
Hamburgerinnen und Hamburger ab 67 Jahren bekommen das hvv Deutschlandticket für 49 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Altersgrenze orientiert sich an der künftigen Regelaltersgrenze, ein individueller Antrag auf Rentenbezug ist nicht noetig. Das Ticket gilt bundesweit im Regional- und Nahverkehr der 2. Klasse und ist monatlich bis zum 10. des Monats kuendbar. Es ist personengebunden, eine Begleitperson ist nicht enthalten.
hvv Sozialrabatt
Mit dem Sozialrabatt unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen beim Kauf eines hvv Deutschlandtickets, Monatstickets oder Jobtickets. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet Berechtigte damit 27,50 Euro Eigenanteil. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg erhalten das hvv Deutschlandticket kostenlos.
hvv Sozialrabatt (ermäßigtes Deutschlandticket Hamburg)
Freiwillige Leistung der Stadt Hamburg für Menschen mit geringem Einkommen. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet damit noch 27,50 Euro Eigenanteil. Der Rabatt gilt auch für Monatstickets und Jobtickets. Schuelerinnen und Schueler mit Wohnort Hamburg erhalten ein kostenloses hvv Deutschlandticket. Der Rabatt kann rückwirkend für drei Monate oder im Voraus für zwei Monate beantragt werden und endet mit dem Leistungsbezug.
hvv Sozialrabatt auf das Deutschlandticket
Hamburg gewährt auf das hvv Deutschlandticket einen Sozialrabatt von 35,50 Euro monatlich, sodass der Eigenanteil bei 27,50 Euro im Monat liegt (Stand der abgerufenen hvv-Seite 2026). Berechtigt sind in Hamburg gemeldete Personen, die Bürgergeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von einem Hamburger Träger beziehen. Beantragt wird online im meinhvv-Kundenkonto mit dem aktuellen Leistungsbescheid.
Übungsleiterförderung Hamburger Sportbund
Der Hamburger Sportbund bezuschusst die Vergütung qualifizierter Übungsleitender für die Arbeit in den Vereinen, insbesondere für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes, Einzelpersonen werden nicht gefördert. Anträge, Richtlinien und weitere Dokumente stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Daneben fördert der HSB die ordentlichen Landesfachverbände zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.
Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen und Zuschuss aus der Hamburger Eigenheimförderung für den Erstbezug oder Neubau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in einer Baugemeinschaft. Der Zinssatz ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Es gelten dieselben Zielgruppen wie in der Eigenheimförderung, also große Familien und Haushalte mit Schwerbehinderung. Konkrete Förderhöhen werden individuell ermittelt und sind nicht veröffentlicht.
Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg
Die Handwerkskammer Hamburg bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung an. Beraten wird unter anderem zu Betriebserweiterung, Nachfolge, Krisenprävention und organisatorischen Veränderungen. Die Beratung ist vertraulich und wird individuell auf den Betrieb zugeschnitten. Finanziert wird das Angebot auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Ein eigener Zuschussbetrag wird nicht ausgezahlt, die Beratungsleistung selbst ist die Förderung.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten
In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.
Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.