Förderprogramme in Hamburg auf Ebene Land
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
139 Programme gefunden
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.
InnovationFocus KI und Robotik
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Schwerpunkten autonome Systeme und Robotik, agentenbasierte KI-Systeme sowie IT-Sicherheitslösungen für KI und Robotik. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 2 Millionen Euro gefördert. Insgesamt stehen 5 Millionen Euro bereit.
Investitionsprogramm Sportstätten Hamburg
Der Hamburger Sportbund fördert Sanierung und Neubau vereinseigener Sportstätten mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen des HSB, also Vereine und Verbände, keine Einzelpersonen. Die Antragsfrist für investive Vorhaben ist der 15. Oktober. Anträge und Richtlinien stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Ergänzend gibt es Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen und das Programm Sportklima 2.0 zur Klimaanpassung.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg
Förderung des Neubaus bezahlbarer Mietwohnungen sowie von Umbau und Erweiterung für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen zu 1,25 Prozent, Baukostenzuschuss und laufendem Zuschuss über 30 Jahre. Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
Der erste Förderweg ist Hamburgs Kernprogramm für geförderten Mietwohnungsneubau. Die IFB gewährt zinsverbilligte Darlehen mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre. Die anfaengliche Nettokaltmiete liegt bei rund 7,85 Euro je Quadratmeter und Monat und steigt alle zwei Jahre um 4 Prozent; Miet- und Belegungsbindung gelten 30 Jahre. Gefördert werden Neubau, Gebäudeänderungen und die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum. Die Wohnungen gehen an Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, vorrangig an Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung und Haushalte mit Dringlichkeitsschein. Ohne Bewilligung der IFB darf nicht gebaut werden.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg
Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung für Mietwohnungsneubau mit höheren Einkommensgrenzen als der 1. Förderweg. Die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen mit vergünstigtem Zins von 1,4 Prozent, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen. Die anfängliche Nettokaltmiete liegt bei 9,99 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen. Profitieren sollen besonders Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung.
Nachhaltige Logistik durch digitale Lösungen
Zuschuss für Vorhaben, die Emissionen in der Logistik senken und den Verkehrsfluss besonders in Innenstädten verbessern. Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben sowie Pauschalen nach den EFRE-Förderbestimmungen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent.
Nachhaltiges Bauen
Zuschuss für klimaschonenden Neubau (KSN) von Nichtwohngebäuden ab 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Ökobilanzierung und Qualitätssicherung im Holzbau. KSN wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert, maximal 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro insgesamt. Ökobilanzierung und QS-Holzbau werden mit bis zu 80 Prozent des Honorars bis 10.000 Euro bezuschusst.
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Gebäudebestand. Gefördert werden Überdachungen und Einhausungen, Fahrradboxen, Sammelgaragen, Umbauten von Räumen, Anlehnbügel und Doppelstockparker sowie Rampen, elektrische Türöffner und Elektroladeanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, maximal 300 Euro je Stellplatz beziehungsweise 400 Euro mit Ladeanschluss.
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Förderung des Neubaus von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Hamburg aus zinsverbilligtem Darlehen mit 1,25 Prozent Anfangszinssatz sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Das Programm gehört zu den besonderen Wohnformen im Hamburger Wohnraumförderprogramm.
PROFI Impuls Förderaufruf #UpdateHamburg 2026
Förderaufruf für sozial innovative Projekte, die Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen in Hamburg entwickeln. Adressiert werden die vier Dachthemen soziale Teilhabe, Gesundheit, Bildung sowie Klima und Umwelt. Einzelprojekte erhalten bis zu 100.000 Euro, Kooperationsprojekte bis zu 150.000 Euro bei rund zwölf Monaten Projektlaufzeit.
PROFI Standard und PROFI Transfer
Zuschuss für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro gefördert. Die Förderquote für Unternehmen liegt in der Regel zwischen 25 und 55 Prozent, Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
PROFI Transfer Plus
Zuschuss für Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Hamburger Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in den Technologiefeldern Gesundheit, Klima und Energie, Mobilität, Materialwissenschaften sowie Data Science und Digitalisierung. Fördervolumen bis zu 2 Millionen Euro, Förderquote für Unternehmen 40 bis 60 Prozent, für Hochschulen 100 Prozent.
PROFI Umwelt und PROFI Umwelt Transfer
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu Ressourcen- und Emissionseinsparungen beitragen. Gefördert werden Einzelprojekte mit bis zu 500.000 Euro und Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei 25 bis 55 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
Projektförderung Freie Darstellende Kuenste Hamburg
Hamburg fördert Produktionen der freien darstellenden Kuenste, also Theater, Tanz und Performance ausserhalb der Staatstheater. Antragsberechtigt sind freie Gruppen und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 15. November. Die Behörde weist auf der Übersichtsseite keine Förderbeträge aus.
RISA-Förderung Entsiegelung
Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
RISA-Förderung Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.
RISA-Förderung Versickerung
Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.
RISA-Förderung Versickerung
Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.
Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren
Die IFB Hamburg verwaltet die Rückzahlung gestundeter Studiengebühren aus der Zeit vor Oktober 2012. Betroffen sind Studierende, die zwischen Wintersemester 2008/2009 und Sommersemester 2012 ihre Gebühren stunden ließen. Eine weitere zins- und kostenfreie Stundung ist möglich, solange die Jahreseinkünfte unter 30.000 Euro liegen.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Förderung für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, die ihn in Deutschland anerkennen lassen wollen. Übernommen werden Übersetzungen, Gebühren, Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen, Sprachkurse sowie Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Einmalige Zuschüsse bis 4.000 Euro, zinslose Darlehen bis 6.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 10.000 Euro sowie ein monatliches Stipendium über maximal 36 Monate zu je 50 Prozent als Darlehen und Zuschuss.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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