Förderprogramme in Hamburg auf Ebene Land
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
139 Programme gefunden
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Zinsverbilligtes Nachrangdarlehen für den Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Bis zu 150.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz mit 15 Jahren Zinsbindung. Förderfähig sind Anschaffungskosten, Baunebenkosten und Außenanlagen.
IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Darlehen von bis zu 150.000 Euro zu einem für 15 Jahre festen Zinssatz von 2 Prozent für den erstmaligen Bau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Förderfähig sind Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten, Außenanlagen und Erwerbsnebenkosten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 75.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 100.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, zuzueglich 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Antrag läuft über ein kooperierendes Kreditinstitut und muss vor Vorhabensbeginn oder unmittelbar nach dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle sowie für Wärmepumpen und Solarthermie im selbstgenutzten Eigenheim. Der Zinssatz beträgt 2 Prozent bei bis zu 15 Jahren Zinsbindung und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Auch qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung sind förderfähig.
IFB-Ergänzungsdarlehen
Nachrangdarlehen von bis zu 100.000 Euro für Bau oder Erwerb selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Förderfähig sind Anschaffungskosten, Baukosten und Modernisierungsarbeiten bis zu einem Anteil von 50 Prozent. Zinsbindung wahlweise 10 oder 15 Jahre.
IFB-Förderkredit Kulturstätten
Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Kulturstätten mit kulturpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beginnt in der Regel bei mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Erforderlich ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien.
IFB-Förderkredit Kulturstätten Hamburg
Der Förderkredit Kulturstätten hilft kleineren, im Stadtteil verankerten Kultureinrichtungen bei Investitionen, die über den Kapitalmarkt sonst nicht finanzierbar waeren. Das Programmvolumen beträgt 2,5 Millionen Euro jährlich, die Kredite sind durch Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg abgesichert. Das Programm zielt auf Investitionen ab 20.000 Euro. Zinssaetze und Antragsdetails stehen bei der IFB Hamburg.
IFB-Förderkredit Sport
Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Sportstätten mit sportpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch das Landessportamt.
IFB-Konstantdarlehen
Nachrangdarlehen der IFB Hamburg für Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in Hamburg. Das maximale Darlehensvolumen beträgt 100.000 Euro, die Zinsbindung läuft über 25 Jahre und ist damit für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung laut Konditionsübersicht.
IFB-Modernisierungsdarlehen
Zinsgünstiges Darlehen für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung. Es sind bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren mit 5- oder 10-jähriger Zinsbindung.
IFB-WEGfinanz
Darlehen für einzelne Wohnungseigentümer, die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines WEG-Beschlusses mitfinanzieren. Zwischen 5.000 und 35.000 Euro je Eigentümer ohne Grundschuldeintrag. Die Hausverwaltung koordiniert das Verfahren für alle interessierten Eigentümer.
IMPULS-Programm
Zuschuss für Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und Online-Seminare zu nachhaltigen Bauweisen, effizienter Energieversorgung und erneuerbaren Energien im Hochbau. Veranstaltungen erhalten 1.000 Euro Grundbetrag bei 6 bis 8 Stunden oder 600 Euro bei 3 bis 4 Stunden, zusätzlich 25 Euro je Teilnehmenden bis maximal 100 Personen. Online-Seminare ab 2 Stunden erhalten 500 Euro Grundbetrag plus 20 Euro je Teilnehmenden.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der anrechenbaren Kosten für innovative Geschäftsideen aus den Bereichen FinTech und InsurTech. Förderfähig sind alle Ausgaben rund um Gründung und Entwicklung, etwa Personal, Material, Infrastruktur und Marketing.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für FinTech-, InsurTech- und verwandte Gründungen im Finanzsektor. Das Unternehmen muss juenger als drei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Gefördert werden Kosten der Gründung und Entwicklung, darunter Personal, Material, Infrastruktur und Marketing. Voraussetzung ist ein innovatives Geschäftskonzept mit realistischer wirtschaftlicher Tragfähigkeit und ein unternehmerisch fähiges Team.
InnoFounder
Zuschuss für innovative, insbesondere digitale Gründungsvorhaben aus allen Branchen mit skalierbarem Geschäftsmodell. Gefördert werden der Lebensunterhalt der Gründenden und gründungsbezogene Ausgaben mit einem Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit. Maximal 75.000 Euro bei Teams und 45.000 Euro bei Einzelgründungen, Laufzeit bis 18 Monate.
InnoFounder
Hamburgs personenbezogenes Gründerstipendium zahlt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit über höchstens 18 Monate. Je Gründungsvorhaben sind bis zu 75.000 Euro möglich (Teams von bis zu drei Personen), für Einzelgründende bis zu 45.000 Euro. Gefördert werden innovative digitale Geschäftsmodelle mit mittlerem bis hohem Innovationsgrad. Die Gründung darf höchstens ein Jahr zurückliegen, die Geschäftstätigkeit muss überwiegend in Hamburg stattfinden. Der Vergabeausschuss tagt etwa alle acht Wochen, der Prozess dauert rund zwölf Wochen.
InnoFounder Hamburg
Personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 Euro pro Monat und Person bei Vollzeittätigkeit für bis zu 18 Monate. Teams mit bis zu drei Personen erhalten maximal 75.000 Euro, Einzelgründerinnen und Einzelgründer maximal 45.000 Euro. Gefördert werden Lebensunterhalt und alle direkt mit dem Start des Unternehmens verbundenen Kosten.
InnoImpact
Zuschuss für innovative Gründungsvorhaben im Bereich Social Entrepreneurship, die gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und ökologischen Bereich mit unternehmerischen Mitteln lösen. Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, maximal 75.000 Euro für Teams und 45.000 Euro für Einzelgründende bei bis zu 18 Monaten Laufzeit.
InnoImpact
Förderung für Social Entrepreneurship in Hamburg mit bis zu 75.000 Euro je Start-up und bis zu 45.000 Euro für Einzelgründende. Der personenbezogene Zuschuss beträgt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, die Förderdauer höchstens 18 Monate. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben oder seit weniger als zwei Jahren bestehen. Die Vorhaben müssen gesellschaftliche Herausforderungen unternehmerisch angehen und zur Hamburger Social-Entrepreneurship-Strategie passen.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanziert werden Personal, Material, Infrastruktur und Marketing zur Umsetzung technologisch innovativer Gründungsideen. Startups, die UN-Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Ressourcenschutz und Inklusion verfolgen, stehen besonders im Fokus.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für technologisch innovative Start-ups aus allen Branchen. Förderfähig sind Personal-, Material-, Infrastruktur- und Marketingausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Das Unternehmen muss juenger als zwei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Start-ups, die UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgen, werden besonders berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über die IFB Innovationsstarter GmbH.
InnoStarterFonds (IFH)
Beteiligungskapital von bis zu 1,5 Millionen Euro je Unternehmen, davon höchstens 800.000 Euro pro Finanzierungsrunde. Investiert wird als offene Beteiligung oder Wandeldarlehen, in der Regel gemeinsam mit privaten Investoren. Das Start-up muss seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Hamburg haben, höchstens fuenf Jahre alt und eine Kapitalgesellschaft sein, bevorzugt eine GmbH. Erwartet werden erhebliches Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial, ein starkes Gründungsteam und ein Exit-Ziel innerhalb von drei bis acht Jahren.
InnoStarterFonds (Innovationsstarter Fonds Hamburg)
Beteiligungskapital für Hamburger Startups zur Weiterentwicklung und wirtschaftlichen Umsetzung innovativer Geschäftsideen. Bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungssumme je Unternehmen, jedoch nicht mehr als 800.000 Euro je Finanzierungsrunde, in Form offener Beteiligungen oder Wandeldarlehen. Der Fonds wird zu 60 Prozent von Hamburg und zu 40 Prozent aus EFRE finanziert.
InnoVentureFonds (IVF)
Wachstumskapital von bis zu 7 Millionen Euro je Unternehmen für junge, wachstumsorientierte Hamburger Unternehmen ab der Series-A-Phase. Beteiligt wird über offene Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption oder Wandeldarlehen. Der Fonds investiert immer gemeinsam mit privaten Investoren zu gleichen Bedingungen und speist sich zu 70 Prozent aus KfW-Mitteln und zu 30 Prozent aus Landesmitteln bei einem Volumen von 69 Millionen Euro.
InnoVentureFonds (IVF)
Beteiligungen von bis zu 7 Millionen Euro je Start-up in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalaehnlichen Instrumenten. Zielgruppe sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen mit Sitz in Hamburg, die als nicht boersennotierte Kapitalgesellschaft organisiert sind, bevorzugt als GmbH. Die Seed-Phase muss abgeschlossen sein, investiert wird ab Series A. Der Fonds buendelt Mittel der KfW (70 Prozent) und Hamburgs (30 Prozent) im Rahmen der Bundesinitiative RegioInnoGrowth mit insgesamt 69 Millionen Euro für zwei Programme.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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