Förderprogramme in Bremen
Was du in Bremen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.140 Programme gefunden
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Bundesförderung Serielles Sanieren
Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (262)
Ehemaliger KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Neuanträge sind nicht mehr möglich, die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 für Komplettsanierungen und auf die Heizungsförderung sowie den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Bestehende Zusagen werden weiter abgewickelt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)
Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.
Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.
Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (KfW 455-B)
Der Investitionszuschuss förderte Barriereabbau in Wohngebäuden unabhängig von Einkommen und Alter der Antragsteller. Das Zuschussprogramm ist derzeit geschlossen: Die KfW führt das Produkt 455-B nicht mehr in ihrer Liste der Förderprodukte und auf der Seite zur Barrierereduzierung, die früheren Produktseiten laufen ins Leere. Das BMWSB kuendigt auf seiner Programmseite eine Wiederaufnahme der Antragstellung ab Frühjahr 2026 an; Stand August 2026 ist sie nicht erfolgt. Von 2014 bis zum 31. Januar 2026 wurden nach BMWSB-Angaben rund 462,5 Millionen Euro an etwa 242.200 Antragstellende ausgezahlt, weitere 66,2 Millionen Euro sind für rund 29.400 Maßnahmen zugesagt. Wer jetzt umbauen will, kann stattdessen den Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159) nutzen. Aktuell gültige Fördersaetze oder Höchstbeträge nennt keine der beiden Seiten.
Bundesprogramm Kultur in ländlichen Räumen
Das Bundesprogramm hat von 2019 bis 2025 kulturelle Infrastruktur in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern unterstützt, darunter Kinos, Bibliotheken, Heimatmuseen und Kulturzentren. Ziel war es, kulturelle Angebote auch abseits der Ballungsräume zu erhalten. Das Programm ist mit dem Jahr 2025 ausgelaufen, Nachfolger im ländlichen Raum ist unter anderem Aller.Land. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Das Programm SJK hat von 2016 bis 2023 die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mitfinanziert, insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro für über 1.100 Projekte. Zuletzt lag der Schwerpunkt auf energetischer Sanierung und der Senkung von Treibhausgasemissionen. Das Programm wurde 2025 eingestellt und durch das rein sportbezogene Programm Sanierung kommunaler Sportstätten ersetzt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Bundeswaldprämie
Einmalige flächenbezogene Prämie aus dem Konjunkturpaket des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro für private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nachhaltig und zertifiziert bewirtschaften. Die Antragsfrist ist abgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolgend steht das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM) der FNR zur Verfügung.
Bürgergeld
Das Bürgergeld war von Januar 2023 bis Juni 2026 die Bezeichnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Es hat zum 1. Juli 2026 dem Grundsicherungsgeld Platz gemacht, die Änderungen gelten seit diesem Datum. Mit der Umstellung entfielen unter anderem die Karenzzeit für Vermögen und die früheren Regeln zu Leistungsminderungen. Bestehende Bewilligungen laufen unter dem neuen Recht weiter, ein neuer Antrag ist allein wegen der Umbenennung nicht noetig.
COSME
COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Zugang zu Finanzierung, der Marktzugang unter anderem über das Enterprise Europe Network, unternehmerische Bildung und Mentoring sowie der Abbau buerokratischer Huerden. Das Programm erhält seit dem Ende des Finanzrahmens 2014 bis 2020 keine neuen EU-Mittel mehr. Einzelne Finanzintermediaere bleiben allerdings bis 2034 aktiv, sodass Unternehmen dort noch COSME-gestützte Finanzierungen erhalten können.
COSME - Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU
COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Finanzierungszugang über Garantien, Darlehen und Eigenkapital, der Marktzugang über das Enterprise Europe Network und IPR-Helpdesks, Unternehmertum sowie bessere Rahmenbedingungen. Das Programm erhält keine weiteren EU-Mittel, Nachfolger ist im Finanzierungsbereich InvestEU.
Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen Land Bremen
Pandemiebedingte Hilfsprogramme des Landes Bremen und des Bundes, abgewickelt über die BAB. Dazu zählten Soforthilfen mit Antragsfrist 31. Mai 2020, Überbrückungshilfen I bis IV mit letzter Frist 30. Juni 2022, Neustarthilfe, Härtefallhilfen, das Aufstockungsprogramm Corona sowie der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen und der Corona Mittelstandsfonds. Alle Antragsfristen sind abgelaufen, seit November 2024 läuft das Rückmeldeverfahren für die Soforthilfen.
Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen)
Die frühere degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Absatz 5 EStG erlaubte in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungssätze als die lineare Abschreibung. Sie ist für Neufälle ausgelaufen und gilt nur noch für Altobjekte, deren Bauantrag oder Kaufvertrag in die im Gesetz genannten Zeitfenster vor 2006 fällt. Wer ein solches Altobjekt hält, führt die einmal begonnene Staffel fort. Für neue Investitionen ist stattdessen die degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 5a EStG mit 5 Prozent vom Restwert vorgesehen, sofern der Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.
Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
DigitalPakt Schule 2019 bis 2025
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.
ERP-Gründerkredit Universell
Früherer KfW-Förderkredit für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Das Produkt ist im aktuellen KfW-Produktkatalog für Gründung und Nachfolge nicht mehr enthalten. Angeboten werden dort heute der ERP-Gründerkredit StartGeld (067), der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), der ERP-Förderkredit KMU (365, 366) sowie der KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376). Wer heute einen größeren Gründungskredit sucht, wird auf 077 oder 365/366 verwiesen.
ERP-Regionalförderprogramm (062/072)
Zinsverbilligter Investitionskredit für Vorhaben in den deutschen Regionalfördergebieten. Gefördert wurden Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen, um dort Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Das Programm kann nicht mehr beantragt werden, die KfW führt bestehende Darlehensverhältnisse weiter und stellt Merkblaetter und Formulare für Darlehensnehmer bereit. Als Nachfolgeprodukte nennt die KfW den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376), die den Standortvorteil in Regionalfördergebieten über einen guenstigeren Zinssatz abbilden.
Eigentumsförderung Bremen (früherer Eigenheimzuschuss)
Frühere Eigentumsförderung des Landes Bremen für Familien und alleinerziehende Personen beim Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Aktuell nicht mehr beantragbar: Die BAB-Programmseite liefert einen 404-Fehler und das am 30. Juni 2026 beschlossene Wohnraumförderungsprogramm 2026 enthält nur noch Neubau- und Modernisierungsförderung für Mietwohnungen sowie Bindungsankauf, keine Eigentumsförderung. Die häufig genannte Zuschusshöhe von 15.000 Euro ließ sich an keiner amtlichen Quelle mehr belegen und ist daher nicht als Förderzusage zu verstehen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)
Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)
Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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