Förderprogramme in Bayern auf Ebene Land
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
177 Programme gefunden
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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.
Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten
In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.
Förderung des nichtstaatlichen Wasserbaus in Bayern (Förder-UMS 2025)
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen von öffentlichem Interesse an Gewässern dritter Ordnung: Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte, Hochwasserrückhaltebecken, Gewässerentwicklung und Renaturierung, überregionale Bewässerungskonzepte für die Landwirtschaft sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über Gewässerberatungsorganisationen.
Kulturfonds Bayern
Der Kulturfonds Bayern ist das zentrale Instrument der allgemeinen Kulturförderung des Freistaats. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kunst, Musik, Theater, Literatur und Denkmalpflege sowie nichtstaatliche Theater und Museen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Kultureinrichtungen in Bayern. Konkrete Förderbeträge und Fristen sind auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht ausgewiesen.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in saemtlichen Anwendungsbereichen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und loest die früheren bayerischen Ladeinfrastrukturprogramme ab. Die Umsetzung erfolgt nicht laufend, sondern über einzelne Förderaufrufe. Förderziele, Fördersaetze, technische Anforderungen und Umweltstandards werden regelmäßig überprüft und in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert, konkrete Beträge stehen deshalb erst mit dem jeweiligen Aufruf fest. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist derzeit kein laufender Förderaufruf benannt, aktuelle Aufrufe führt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.
Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter
Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.
LfA Energiekredit Regenerativ
Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die regenerative Stromerzeugung, Wasserstoff und Speichersysteme mit bis zu 40 Millionen Euro je Vorhaben und Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Für Biogas- und Wasserkraftprojekte in Bayern ist dies der landeseigene Finanzierungsweg neben dem KfW-Programm 270. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die Variante Energiekredit Regenerativ Plus deckt zusätzlich die Speicherung regenerativer Energien und Digitalisierungsmaßnahmen ab.
LfA Energiekredit Wärme
Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in Wärmenetze sowie regenerative Wärme- und Kälteanwendungen. Als förderfähige Technologien nennt die LfA ausdrücklich Wärmenetze, Biomasse, Geothermie und Biogas. Das Kreditvolumen liegt je nach Vorhabenstyp bei bis zu 25 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die LfA übernimmt Kreditrisiken, um den Kreditzugang zu erleichtern; die Konditionen liegen deutlich unter Marktzins.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Sport schafft Heimat
Mit Sport schafft Heimat fördert Bayern seit 2016 jährlich Projekte, die Gefluechtete und Menschen mit Migrationsgeschichte über den Sport einbinden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Verbände im Freistaat. Die Förderhöhe ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht beziffert. Das Programm läuft weiter.
Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.
Vereinspauschale Bayern
Mit der Vereinspauschale fördert der Freistaat Bayern seine Sportvereine pauschal nach Mitgliederzahlen und der Zahl lizenzierter Uebungsleiter. Die Mittel sind nicht zweckgebunden an ein einzelnes Projekt und stärken den laufenden Sportbetrieb. Antragstellung und Abwicklung laufen über den zuständigen Sportverband. Die Förderhöhe haengt vom jährlich festgelegten Punktwert ab und wird auf der Ministeriumsseite nicht beziffert.
Innovationsgutschein Bayern
Der Innovationsgutschein Bayern richtet sich an kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die externe Unterstützung für Innovationsvorhaben in Anspruch nehmen. Damit soll der Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen erleichtert werden. Das Programm ergänzt die größeren bayerischen Technologieförderprogramme. Die genauen Förderhöhen und Gutscheinvarianten sind beim Staatsministerium zu erfragen.
10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)
Bayerisches Landesprogramm für Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit den drei Bausteinen Heizungstausch Plus (2015 bis 2017), EnergieSystemHaus (2015 bis 2020) und PV-Speicher-Programm (2019 bis 2022). Das Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Neuanträge sind nicht mehr möglich.
Bayerisches Baukindergeld Plus
Landeszuschuss, der das Baukindergeld des Bundes aufstockte. Die Zuwendung betrug 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Baukindergeld des Bundes gezahlt wurde, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren, also bis zu 3.000 Euro je Kind. Anspruchsberechtigt war, wer das Baukindergeld des Bundes erhielt; der Nachweis erfolgte über die Auszahlungsbestätigung der KfW. Der Freistaat Bayern förderte damit den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie bis zum 31. Dezember 2020. Eine Antragstellung ist seitdem nicht mehr möglich.
Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
Landesprogramm für die Errichtung öffentlicher und betriebsinterner Wasserstofftankstellen als Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie. Die Förderquote betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, die maximale Fördersumme je Projekt 2 Millionen Euro. Anträge waren in mehreren Förderaufrufen von 2020 bis 2024 möglich; die Richtlinie samt Änderungsbekanntmachung vom 22. Mai 2024 lief danach aus. Alle Förderaufrufe waren teils deutlich überzeichnet, insgesamt wird die Errichtung von 30 Tankstellen im Freistaat unterstützt.
Bayerisches Kinderstartgeld
Das Kinderstartgeld war als Nachfolgeleistung für Familiengeld und Krippengeld angekuendigt, wird aber nicht eingeführt. Das Staatsministerium teilt mit, dass die ursprünglich vorgesehenen Mittel stattdessen vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fliessen. Familien erhalten damit keine neue Geldleistung, sondern der Freistaat investiert in Betreuungsplätze und Personal. Für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 läuft das Bayerische Familiengeld weiter.
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Landesprogramm für Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere, darunter die erstmalige Umstellung kleinerer Milchviehbetriebe auf Laufstallhaltung. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bewirtschaftung von Steil- und Hanglagen, etwa Spezialmaschinen für den Steillagenweinbau. Die Antragstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt, weil die Richtlinie überarbeitet wird und ein EU-Genehmigungsverfahren läuft.
BioWärme Bayern – Förderung von Biomasseheizwerken und Wärmenetzen
BioWärme Bayern fördert automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 Kilowatt Nennwärmeleistung sowie die zugehörigen Wärmenetze. Das Programm richtet sich an Betreiber von Hackschnitzel- und Pelletheizwerken in Bayern und wird vom Technologie- und Förderzentrum in Straubing abgewickelt. Seit dem 2. August 2026 gilt ein Antragstopp: Förderanträge können nicht mehr eingereicht werden. Zuwendungsanträge waren nur noch bis zum 1. August 2026 möglich, sofern eine Projektbesprechung stattgefunden hatte. Die Richtlinie endet turnusmäßig zum 31. Dezember 2026, eine Nachfolgerichtlinie für 2027 ist in Vorbereitung.
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