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Förderprogramme in Baden-Württemberg auf Ebene Kommune

Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

50 Programme gefunden

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KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Förderung elektrischer Wärmepumpen

Die Stadt Stuttgart fördert den Einbau elektrischer Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit 300 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 100.000 Euro pro Antrag. Die Wärmepumpe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen. Verlangt werden Jahresarbeitszahlen von mindestens 3,0 in denkmalgeschützten Gebäuden, 3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 3,8 bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Luft-Luft-Wärmepumpen müssen einen SCOP von mindestens 4,0 erreichen. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung

Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.

bis 20.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen und der thermische Anteil photovoltaisch-thermischer Sonnenkollektoren werden in Stuttgart mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag der Anlage gefördert, maximal 10.000 Euro pro Antrag. Die eingesetzten Kollektoren müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Liste der förderfähigen Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen. Die Förderung gilt ausschließlich für Bestandsgebäude im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Energiedienstleistende.

bis 10.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Übergabestationen für den Wärmenetzanschluss

Für Übergabestationen vom Wärmenetz ins Gebäude zahlt die Stadt Stuttgart 100 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 30.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist, dass der Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung des Netzes mindestens 50 Prozent beträgt. Speist auch fossil erzeugte Wärme in das Netz ein, ist eine Bescheinigung des Energieversorgers nötig, dass das Netz spätestens 2035 klimaneutral betrieben wird. Für das Fernwärmenetz der EnBW gilt diese Anforderung als erfüllt.

bis 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgarter Grünprogramm

Stuttgart fördert Entsiegelung und Begrünung in Hoefen, auf Daechern und an Fassaden einschließlich Planungsleistungen und vorbereitender Arbeiten. Im Regelfall werden 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. In stark wärmebelasteten Tallagen im Nesenbach- und Neckartal steigt der Satz auf 70 Prozent bei 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Für umfangreiche Maßnahmen wie Fassadenbegrünung mit Rankhilfen oder Dachbegrünungen ab 100 Quadratmeter sind bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen ab einem Versiegelungsgrad von 31 Prozent.

bis 70 Prozent, maximal 45.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
KommuneZuschuss

Stuttgarter Heizungsprogramm

Zuschuss der Stadt Stuttgart für den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden. Elektrische Wärmepumpen werden mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro gefördert, Übergabestationen beim Anschluss an ein Wärmenetz mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützende Maßnahmen wie größere Heizkörper oder eine neue Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je abgeschlossenem Raum und maximal 20.000 Euro gefördert, die Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast und maximal 20.000 Euro. Für die Umsetzung bleibt nach Bewilligung ein Jahr Zeit, beim Wärmenetzanschluss zwei Jahre.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgarter Heizungsprogramm

Stuttgart fördert den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden: elektrische Wärmepumpen mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro je Antrag, Übergabestationen beim Wärmenetzanschluss mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützungsmaßnahmen wie größere Heizkörper oder Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je Raum bis 20.000 Euro, die Umstellung auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Heizlast bis 20.000 Euro gefördert.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Stuttgarter Solaroffensive

Zuschuss der Stadt Stuttgart für begleitende Maßnahmen beim Bau einer Photovoltaikanlage: maximal 300 Euro je Kilowatt peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Elektroertüchtigung, Zählerplatz, Gerüst, Statikprüfung, Versetzen von Bauteilen, Dachhautarbeiten, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde und maximal 10.000 Euro gefördert.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgarter Solaroffensive

Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Stuttgarter Solaroffensive: Stromspeicher

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert Stromspeicher in Verbindung mit neu gebauten Photovoltaikanlagen mit 100 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Antrag. Gefördert wird eine Speicherkapazität von einer Kilowattstunde je Kilowatt peak der Solaranlage, bei einer 10-Kilowatt-peak-Anlage also höchstens 10 Kilowattstunden. Eigentümer mit FamilienCard oder Wohngeld-Lastenzuschuss erhalten einen Bonus von zehn Prozent. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.

bis 10.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Stuttgarter Solaroffensive: begleitende Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen

Die Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst nicht die Module selbst, sondern die begleitenden Arbeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden bis zu 300 Euro je Kilowatt peak bei Dachanlagen und bis zu 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Ertuechtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Geruest, Statikprüfung, Blitzschutz und aehnliche Positionen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge können aber weiter eingereicht werden.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den bestattungspflichtigen Angehoerigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Massgeblich ist die wirtschaftliche Lage der Verpflichteten, nicht die der verstorbenen Person. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche Sozialaemter
KommuneZuschuss

Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)

Die Blindenhilfe gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus. Das Gesetz nennt einen Grundbetrag für Volljährige, der sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts orientiert und deshalb regelmäßig steigt; die geltende Höhe erfragt man beim Sozialamt. Anspruch haben Menschen, deren beidaeugige Gesamtsehschaerfe nicht mehr als ein Fuenfzigstel beträgt oder die vergleichbare Sehstoerungen haben. Antrag beim zuständigen Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune beziehungsweise überoertlicher Träger der Sozialhilfe
KommuneZuschuss

Blindenhilfe nach dem SGB XII

Blinde Menschen erhalten Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Vorschriften bekommen. Erwachsene erhalten einen höheren Betrag als Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Beträge werden regelmäßig fortgeschrieben. Leistungen der Pflegeversicherung werden anteilig angerechnet, bei Pflegegrad 2 mit 50 Prozent und bei den Pflegegraden 3 bis 5 mit 40 Prozent des Pflegegeldes. Landesblindengeld nach Landesrecht geht in der Regel vor.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche und überoertliche Träger der Sozialhilfe
KommuneZuschuss

Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart

Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
KommuneZuschuss

Förderung durch Bürgerstiftungen

Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bürgerstiftungen in Deutschland / Buendnis der Bürgerstiftungen
KommuneZuschuss

Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende

Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Kreis- und Stadtsportbuende
KommuneZuschuss

Sport integriert Stuttgart

Mit der Richtlinie zur Förderung von Sport integriert unterstützt die Stadt Stuttgart Sportvereine bei Projekten, die Menschen mit Migrationsgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Das Programm kennt eine Projektförderung und eine Mikroförderung für kleinere Vorhaben. Anträge und Richtlinie stellt das Amt für Sport und Bewegung bereit. Das Angebot ergänzt das Bundesprogramm Integration durch Sport auf kommunaler Ebene.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung
KommuneZuschuss

schwimmfit - sicher Schwimmen in Stuttgart

Mit dem Projekt schwimmfit unterstützt die Stadt Stuttgart Schwimmkurse an Schulen und fördert damit die Schwimmfähigkeit von Kindern. Es gibt eigene Richtlinien zur Förderung von Projekten im Rahmen von schwimmfit. Ergänzend können Vereine und Schwimmschulen Schwimmkurse mit Geflüchteten abrechnen. Antragsberechtigt sind Vereine, Schwimmschulen und Organisationen, die entsprechende Kurse durchführen.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung
KommuneZuschussausgelaufen

E-Lastenräder für Stuttgarter Familien (ausgelaufen)

Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in der Stadt und mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus dazu, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und danach mindestens drei Jahre kein weiteres Auto angemeldet wurde. Familien mit Stuttgarter FamilienCard oder Bonuscard plus Kultur erhielten eine höhere Förderung. Je Haushalt wurde nur ein E-Lastenrad gefördert. Das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Auszahlungen und Nachhaltigkeitsboni aus bereits bewilligten Anträgen können weiterhin beantragt werden.

600 Euro bis 1.100 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschussausgelaufen

E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)

Stuttgart förderte mobilitätseingeschraenkte Personen beim Kauf oder Leasing eines Elektro-Dreirads mit 1.500 Euro, höchstens jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten. Zusätzlich gab es auf Antrag frühestens drei Jahre nach der Beschaffung 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Das geförderte E-Trike musste mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt genutzt werden. Der Gemeinderat hatte die Richtlinie nur bis einschließlich 2025 beschlossen; das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und nimmt keine neuen Anträge mehr an. Auszahlungen aus bereits bewilligten Anträgen laufen weiter.

bis 50 Prozent, maximal 2.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschussausgelaufen

Energieeffizienz-Programm für Unternehmen Stuttgart

Das Programm förderte Energieeffizienz in Stuttgarter Unternehmen in drei Modulen: Initialberatung für KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beratungskosten, Detailberatung als Ergänzung zur BAFA-Förderung mit weiteren 10 Prozent und maximal 750 Euro sowie Umsetzungsförderung für investive Maßnahmen mit mindestens 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung. Das Programm lief zum 31. Dezember 2025 aus.

bis 80 Prozent der Kosten
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien

Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.

600 Euro bis 2.600 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm für (E-)Lastenräder und Fahrradanhänger der Stadt Mannheim

Von Juli 2020 bis Ende 2024 bezuschusste die Stadt Mannheim den Kauf von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften, da das Land Baden-Württemberg bereits die gewerbliche Nutzung förderte. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat den städtischen Zuschuss beendet. Bereits gedruckte Gutscheine im Familienpass 2025 sind ungültig. Als Alternative verweist die Stadt auf den kostenlosen Verleih des Vereins LaMa Dein Lastenvelo Mannheim.

Höhe je nach Vorhaben
Mannheim
Stadt Mannheim

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