Förderprogramme in Berlin
Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.178 Programme gefunden
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Behinderten-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG)
Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung reicht die Staffelung von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2840 Euro bei einem GdB von 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7400 Euro jährlich. Geltend gemacht wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung oder über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer
Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20 können statt eines Einzelnachweises einen Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Er reicht von 384 Euro bei einem Grad von 20 über 1.140 Euro bei 50 bis zu 2.840 Euro bei 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7.400 Euro. Zusätzlich gibt es einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro sowie einen Pflege-Pauschbetrag für die unentgeltliche Pflege naher Angehoeriger.
Beistandschaft des Jugendamts für Kindesunterhalt
Bei Streit um den Kindesunterhalt können Eltern beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt stellt dann die Vaterschaft fest und setzt den Unterhaltsanspruch des Kindes durch, notfalls auch gerichtlich. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem jährlich neu festgelegten Mindestunterhalt, auf den das hälftige Kindergeld angerechnet werden kann. Die Beistandschaft ist für Eltern kostenfrei.
Beitragsanteil der Künstlersozialkasse zur Rentenversicherung
Selbständige Künstlerinnen, Künstler und Publizisten zahlen nach Paragraph 15 KSVG nur die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, der sich aus den Paragraphen 157 bis 161 und 165 SGB VI ergibt. Die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse, finanziert aus der Künstlersozialabgabe der Verwerter und einem Bundeszuschuss. Fällig ist der Beitrag jeweils am fünften Tag des Folgemonats. Damit werden Selbständige in künstlerischen und publizistischen Berufen wirtschaftlich wie Arbeitnehmer gestellt. Aufnahme und Abwicklung über die Künstlersozialkasse.
Beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Kinder und Ehepartner oder Lebenspartner von gesetzlich Versicherten können nach Paragraf 10 SGB V beitragsfrei mitversichert werden. Kinder sind bis 18 Jahre ohne weitere Bedingungen mitversichert, bis 23 Jahre wenn sie nicht erwerbstätig sind und bis 25 Jahre bei Schul- oder Berufsausbildung oder Freiwilligendienst. Bei Behinderung entfällt die Altersgrenze, wenn die Behinderung vorher bestand. Die Anmeldung erfolgt bei der Krankenkasse des Mitglieds.
Beitragsfreie Kindertagesbetreuung in Berlin
In Berlin ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege seit August 2018 für alle Kinder kostenfrei. Eltern zahlen lediglich einen Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat für das Mittagessen, der mit gültigem berlinpass-BuT entfällt. Für freiwillige Zusatzleistungen wie zusätzliche Sportangebote oder Bio-Essen dürfen Träger seit Januar 2025 höchstens 100 Euro im Monat je Kind verlangen. Eltern haben in jedem Fall Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz.
Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte
Versicherungspflichtige Landwirtinnen und Landwirte erhalten nach Paragraph 32 ALG einen Zuschuss zu ihrem Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige, wenn das jährliche Einkommen 60 Prozent der Bezugsgröße nicht überschreitet. Maßgeblich sind die Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz und Erwerbsersatzeinkommen; bei Verheirateten wird das Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet und jedem zur Hälfte zugerechnet. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des Ehegatten ist nicht zulässig. Grundlage ist der Einkommensteuerbescheid des zeitnächsten Veranlagungsjahres. Antrag bei der SVLFG.
Beiträge zur Alterssicherung von Pflegepersonen und Pflegeberatung (Paragraph 64f SGB XII)
Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden zusätzlich zum Pflegegeld die Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet. Ist neben der häuslichen Pflege eine Beratung der Pflegeperson geboten, sind die angemessenen Kosten zu übernehmen. Wird die Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 im Arbeitgebermodell organisiert, sollen die angemessenen Kosten dafür ebenfalls übernommen werden.
Beratungsbesuch in der eigenen Haeuslichkeit nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. In den Pflegegraden 4 und 5 ist der Besuch vierteljährlich möglich. Der Besuch sichert die Qualität der haeuslichen Pflege und gibt praktische Hinweise für pflegende Angehoerige. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Besuch nicht abgerufen, kann das Pflegegeld gekuerzt werden.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.
Beratungsgutscheine Afrika
Zuschuss von 85 Prozent zu externen Beratungsleistungen für KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk, die wirtschaftliche Vorhaben in Afrika planen. Pro Beratertag sind je nach Beratungsanliegen bis zu 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto förderfähig, maximal 15 Beratertage pro Beratung. Pro Kalenderjahr sind höchstens drei Gutscheine à maximal 16.524 Euro möglich, also bis zu 49.572 Euro.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten, etwa Marktanalysen, Rechtsfragen, Business-Case-Rechnungen und Finanzierungsfragen. Der Eigenanteil beträgt 15 Prozent. Je Beratertag gelten gestaffelte Höchstsätze von 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema. Pro Jahr sind bis zu drei Gutscheine à 15 Beratertage und damit maximal 49.572 Euro Förderung möglich.
Beratungshilfe für Rechtsberatung
Beratungshilfe ist staatliche Unterstützung für Menschen mit wenig Geld, die anwaltliche Hilfe brauchen. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten für die aussergerichtliche Beratung und Vertretung, der Eigenanteil beträgt laut Justizportal 15 Euro pro Beratung, den manche Kanzleien erlassen. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, persönlich, per Post, über eine Anwaltskanzlei oder online über Mein Justizpostfach. Für Gerichtsverfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe für Rechtsberatung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens
Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen anwaltliche Beratung und Vertretung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens sowie im obligatorischen Gueteverfahren. Sie wird auf Antrag beim Amtsgericht gewährt, wenn die erforderlichen Mittel nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen fehlen, keine zumutbare andere Hilfe zur Verfuegung steht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig ist. Die wirtschaftliche Voraussetzung ist erfuellt, wenn Prozesskostenhilfe ohne eigenen Kostenbeitrag zu gewähren wäre. Für die Rechtsuchenden fällt in der Regel nur eine geringe Eigenbeteiligung an.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Berlin Infra
Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.
Berlin Innovativ PLUS
Zinsguenstiger Förderkredit in der Regel ab 100.000 Euro bis 3 Millionen Euro für Berliner Start-ups, KMU und kleine Mid-Caps mit Innovations-, Digitalisierungs-, Kreativ- oder Nachhaltigkeitsbezug. Bei Kriterien der Kreativwirtschaft liegt die Obergrenze bei 1 Million Euro. Die IBB übernimmt 70 Prozent Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank.
Berlin Kapital
Mezzanine Mittel in Form typisch stiller Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis 5 Millionen Euro für Berliner KMU zur Wachstumsfinanzierung und Verbesserung der Kapitalstruktur. Mindestens 50 Prozent Kofinanzierung durch private Kapitalgeber sind erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt endfällig, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.
Berlin Kredit Transformation
Kredit für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler zur Finanzierung von Wachstums- und Transformationsvorhaben in Berlin. Finanziert werden Investitionen für Innovation und Wachstum einschließlich energieeffizienter Sanierungen von Nichtwohngebäuden sowie Betriebsübernahmen und Beteiligungen. Der Kredit reicht bis zu 10 Millionen Euro bei guenstigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Für nachhaltige Vorhaben gewährt die IBB Tilgungsnachlaesse, die die Restschuld reduzieren. Auch überwiegend markttaetige Sozialunternehmen sind antragsberechtigt.
Berlin Mittelstand 4.0
Berlin Mittelstand 4.0 ist das Darlehensprogramm der Investitionsbank Berlin für die Digitalisierung von Produktion und Service sowie für Industrie-4.0-Lösungen. Vergeben werden Darlehen von 2 bis 6 Millionen Euro mit einer Haftungsfreistellung von 60 Prozent für die Hausbank, vergünstigtem risikodifferenziertem Zinssatz, 100 Prozent Auszahlung und flexiblen Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Das Programm richtet sich an kleine und größere Mittelstandsunternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit weniger als 3.000 Beschäftigten. Wegen der Mindestgröße ist es kein Programm für eine einzelne Website oder Marketingmaßnahme, sondern für größere Digitalisierungsvorhaben.
Berlin Programm für Internationalisierung (PfI-KMU)
Das Programm für Internationalisierung fördert Berliner KMU des produzierenden Gewerbes und produktionsnaher Dienstleistungen bei Internationalisierungsmaßnahmen. Dazu zählen Teilnahmen an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Boersen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler Ausrichtung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.000 und höchstens 12.000 Euro je Einzelmaßnahme. Handelsunternehmen, Beratungsfirmen und Freiberufler sind ausgeschlossen. Anträge für Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 sind möglich, spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn.
Berlin Start
Förderkredit von 5.000 bis 1,5 Millionen Euro für Gründung, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel in Berlin. Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg von bis zu 70 Prozent, Laufzeit 6 bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Berlin-Ticket S
Das Berlin-Ticket S ist eine preisreduzierte Monatskarte für den Tarifbereich Berlin AB für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Seit 1. Januar 2026 kostet es laut Senatsverwaltung 27,50 Euro monatlich. Zum Ticket muss ein gültiger Leistungsbescheid einer Berliner Behörde oder eine gültige Leistungsbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Ausweis mitgeführt werden. Bereits ausgegebene VBB-Kundenkarten bleiben laengstens bis 1. Oktober 2026 gültig.
Berlin-Ticket S (Sozialticket Berlin)
Sozialticket des Landes Berlin für 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich Berlin AB. Es gilt nur mit VBB-Kundenkarte Berlin S oder einem aktuellen Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket; diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025. Das Ticket ist nicht übertragbar. Mitgenommen werden dürfen ein Hund und Kinder unter sechs Jahren. Anders als das Deutschlandticket gilt es nicht bundesweit.
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